Mietkaution Rückzahlung veranlassen

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Mietkaution Rückzahlung: Wissenswertes vorab

Auch wenn bereits ein Mietverhältnis besteht und kein Umzug geplant ist, möchten viele Mieter die hinterlegte Mietkaution, häufig auch als Mietsicherheit bezeichnet, zurück. Schließlich kann das Geld in Höhe von maximal 3 Monatskaltmieten meist sinnvoller genutzt werden, als es verhältnismäßig nutzlos auf einem Konto mit niedriger Verzinsung anzulegen. Ganz ohne Alternative wird der Vermieter jedoch nicht auf die Mietkaution verzichten. Möchte er doch sicherstellen, dass sein Eigentum vor Schäden und er selbst vor hohen Kosten geschützt ist.

So kann der Vermieter nach Auszug des Mieters auf die Mietkaution zurückgreifen, wenn dieser Schäden an der Wohnung hinterlassen hat und deshalb noch Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen ausstehen. Auch Mietrückstände oder eine noch offene Betriebskostenabrechnung können aus der Mietkaution beglichen werden. In all diesen Fällen kann der Vermieter die Mietkaution oder zumindest Teile davon einbehalten, um die so entstehenden Kosten zu decken.

Ein vergleichbarer Ersatz für die normale Mietkaution ist eine Mietkautionsversicherung. Hierbei muss kein hohen Betrag hinterlegt werden, so dass der Mieter sein Geld für andere Zwecke nutzen kann. Diese Variante kann also auch verwendet werden, wenn man zwar nicht die Wohnung wechselt, aber trotzdem gerne die Mietkaution zurückholen möchte.

Während bestehendem Mietverhältnis eine Mietkaution Rückzahlung vereinbaren

Um eine bereits geleistete Kaution zurückzuholen, muss zuerst das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Schließlich muss dieser einer alternativen Kautionsform vorab zustimmen. Um sich eine Zusage zu sichern, sollte man dem Vermieter unbedingt die Vorteile einer Mietkautionsversicherung darlegen. Und zwar in erster Linie die Vorteile, die er durch die neue Mietkautionsalternative hat.

Besteht das Mietverhältnis bereits seit längerer Zeit, kann argumentiert werden, dass alle Zahlungen stets pünktlich beim Vermieter eingingen und er auch ansonsten keine Probleme mit dem Mieter hatte. Wichtig ist, dass der Vermieter um die Zuverlässigkeit seines Mieters weiß und sich darauf verlassen kann, dass die Mietkautionsversicherung für ihn keine Nachteile hat. Auf diese Weise sollten auch die letzten Bedenken zur Mietkautionsrückzahlung beim Vermieter zerstreut werden.

Sobald der Vermieter sein Einverständnis gegeben hat, kann der Mieter die Kautionsversicherung beantragen. Dies funktioniert bei einem bestehenden Mietverhältnis ebenso wie beim Umzug. So muss der Vermieter im Versicherungsvertrag hinterlegt sein. Denn der Vertrag gilt als Sicherheit für ihn, um Ansprüche geltend machen zu können. Beispielsweise falls nach dem Umzug noch Rechnungen des Vormieters offen sind oder Mängel an der Wohnung hinterlassen wurden, die der Mieter verursacht hat.

Je nachdem, welche Laufzeit vereinbart wurde, gilt die Kautionsversicherung dann so lange, bis der Mieter wieder auszieht. Selbst darüber hinaus kann die Versicherung bestehen bleiben, wenn der neue Vermieter ebenfalls diesem Kautionsmodell zustimmt.

Wohnungsübergabeprotokoll:

Um Schwierigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vorzubeugen, sollte im Zuge der Schlüsselübergabe ein Protokoll zum aktuellen Zustand der Wohnung angefertigt werden (Wohnungsübergabeprotokoll). Hierin werden alle bereits bestehenden Schäden bzw. Mängel dokumentiert. Auf diese Weise lässt sich später ganz einfach feststellen, ob Schäden bereits vor Einzug bestanden oder erst durch den Mieter verursacht wurden. Ein umfassendes Wohnungsübergabeprotokoll Muster steht an dieser Stelle zum Download zur Verfügung:

Wohnungsübergabeprotokoll (PDF): Muster downloaden

Rückzahlung Kaution: Umzug in eine andere Mietwohnung

Wer sich dazu entschließt, die Rückzahlung der Mietkaution erst bei einem Wohnungswechsel zu fordern, erhält ganz normal sein Geld zurück. In diesem Fall sollte die Rückzahlung sowie eventuell ausstehende Forderungen in einer Kautionsabrechnung festgehalten werden. Wurde die Mietkaution zurückgezahlt, kann der Mietende mit dem neuen Mietvertrag eine Mietkautionsversicherung vorschlagen und anschließend beantragen. Doch können Mieter nicht immer darauf hoffen, dass die Mietkaution Rückzahlung vollkommen unproblematisch stattfindet. Gerade deshalb sollten einige Punkte beachtet werden.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Grundsätzlich erfolgt die Mietkaution Rückzahlung nachdem das Mietverhältnis beendet wurde, keine Zahlungen mehr fällig sind und keine Mängel an der Wohnung hinterlassen wurden. Jedoch ist es nicht ungewöhnlich, dass man einige Zeit auf die Rückzahlung warten muss. Nach gültiger Rechtsprechung ist eine Wartezeit von 6 Monaten noch zu billigen.

Hat in diesem Zeitraum jedoch noch keine Nebenkostenabrechnung stattgefunden, weil die Abrechnungsperiode noch läuft, ist der Einbehalt eines Teils der Mietkaution durch den Vermieter über die Halbjahresfrist hinaus rechtens. In erster Linie ist dies möglich, falls von einer Nachzahlungspflicht des Mieters auszugehen ist. In diesem Fall können offene Zahlungen mit der Summe der Mietkautionsrückzahlung verrechnet werden. Da für die Nebenkostenabrechung allerdings in der Regel eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten gilt, kann der ehemalige Mieter nach spätestens 12 Monaten mit der Rückzahlung der Mietkaution rechnen.

Problematisch: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Doch was kann man als Mieter tun, wenn der ehemalige Vermieter die Mietkaution noch immer nicht zurückzahlt? Wichtig ist, dass der Mieter unbedingt die Zeit im Auge behält. Schließlich gilt auch an dieser Stelle eine Mietkaution Rückzahlung Frist. Wer also insgesamt länger als ein Jahr auf die vollständige Mietkautionsrückzahlung wartet, sollte nicht nur hartnäckig bleiben, sondern unter Umständen auch darüber nachdenken, rechtliche Schritte zur Rückzahlung der Mietkaution einzuleiten.

Vermieter zahlt nur einen Teil der Mietkaution zurück

Auch gibt es Fälle, in denen der Vermieter nur einen Teil der Kaution einbehält. Etwa um offene Rechnungen abzuwarten. Hier erfolgt meist erst eine anteilige Kaution Rückzahlung.

Gründe für eine anteilige Mietkaution Rückzahlung sind beispielsweise:

  • Der Mieter ist mit der Miete (Kaltmiete) im Rückstand
  • Der Mieter ist mit der Zahlung der Nebenkosten im Rückstand
  • Der Mieter hat Schäden an der Wohnung hinterlassen, die der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses reparieren muss

Beim Einzug Vorkehrungen treffen

Für einen reibungslosen Ablauf beim Beenden des Mietverhältnisses, sollte man direkt beim Einzug einige Vorkehrungen treffen. So ist es absolut sinnvoll, bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll anzufertigen (Übergabeprotokoll). Hier können bereits bestehende Mängel festgehalten werden. Sind beim Auszug dann Schäden vorhanden, die nicht im Übergabeprotokoll stehen, kann der Mieter für diese Schäden verantwortlich gemacht werden. Hat man es allerdings schwarz auf weiß, dass die Mängel bereits vor dem Einzug bestanden, muss der Schaden nicht vom Mieter beglichen werden.

Mietkaution Rückzahlung durch Versicherung

Egal, ob man die Mietkaution während der Wohnzeit zurückholt oder erst nach einem Umzug: Meist lohnt es sich, auf die Barkaution zu verzichten bzw. sich die Mietkaution auszahlen zu lassen. Dadurch hat man wieder mehr finanziellen Spielraum und muss nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht lange auf die Rückzahlung der Mietkaution warten. Die Absicherung durch eine Mietkautionsversicherung stellt gerade deshalb eine echte Alternative dar. Nicht nur, dass der Mieter sein Geld anderweitig verwenden kann, der Vermieter erhält durch Abschluss einer solchen Mietkaution auch gleich eine kostenlose Bonitätsprüfung des Mieters. Durch einen Mietkautionsversicherung Vergleich findet man schnell und bequem das passende Angebot.

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