Elektronikversicherung kann Ärger ersparen

Die Elektronikversicherung schützt in der Regel die Elektrogeräte des privaten Haushalts. Je nach Bedarf können alle elektronischen Geräte des Haushalts oder nur einzelne über die Elektronikversicherung geschützt werden.

Wer trinkt nicht gerne eine Tasse Kaffee während er am Laptop arbeitet? Oder liest ein Buch auf dem Tablet und liegt dabei gemütlich in der Badewanne? In solchen Momenten reicht schon eine unbedachte Handbewegung und das teure Elektrogerät nimmt einen Wasserschaden! Aber neben Wasser, kann ein Elektrogerät noch auf viele weitere Arten Schaden nehmen, beispielsweise durch einen Blitzschlag, falsche Bedienung oder einen Bruch. Wer eine Elektronikversicherung abgeschlossen hat, kann diese Schäden der Versicherung melden und einen Schadenersatz erhalten.

Welche Schäden werden von einer Elektronikversicherung abgedeckt?

Gerade Elektronikgeräte haben häufig einen relativ hohen Kaufpreis. Schade, wenn das Gerät aufgrund eines persönlichen Fehler schon nach kürzester Zeit funktionsunfähig wird. Das Garantieversprechen des Herstellers greift in der Regel schließlich nur, wenn der Schadensfall einem Produktionsfehler zuzuordnen ist. Hat der Käufer das Elektrogerät selbst beschädigt, muss er die folgenden Kosten meist selbst tragen. Häufig übernimmt nur eine Elektronikversicherung die Kosten für selbstverschuldete Schäden an elektronischen Geräten. So sichern beispielsweise Firmen die Bürotechnik gegen Kosten von Elektroschäden ab, es macht aber ebenso Sinn die Elektronikversicherung privat abzuschließen – für die Gegenstände des Hausrats.

Folgende Risikofaktoren sind eingeschlossen:

  • Bedienungsfehler
  • Bruchschäden
  • Wasserschäden
  • Diebstahl
  • Überspannungsschäden

Welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, hängt im Allgemeinen von den Konditionen der abgeschlossenen Elektronikversicherung ab. Von Anbieter zu Anbieter variieren diese häufig stark. Daher kann es sinnvoll sein vor Abschluss einer Police einen Elektronikversicherung Vergleich durchzuführen. Dieser kann beispielsweise online gemacht werden: Wunsch-Optionen im Rechner anklicken und vergleichen. Das persönlich geeignete Angebot erscheint im Anschluss an erster Stelle der Ergebnisse.

Elektronik Versicherung: Welche Geräte sind geschützt?

Prinzipiell kann mit einer Elektronikversicherung jeder elektronische Gegenstand des Haushalts versichert werden. In der Regel hat der Kunde die Möglichkeit aus zwei verschiedenen Leistungsarten auszuwählen. So gibt es beispielsweise eine Gegenstandsversicherung für Elektrogeräte, in welcher der Kunde direkt diejenigen Geräte angeben kann, die er versichern möchte. Die Höhe der monatlichen Rate ist dabei abhängig von der Menge der zu versichernden Gerätschaften sowie deren Wert. Möchte jemand grundsätzlich alle Elektrogeräte des Haushalts versichern, werden hierfür häufig Policen angeboten, die eine pauschale Summe, die sogenannte Versicherungssumme, schützen. Das bedeutet, sind die Kosten eines Schadenfalls höher als die maximale Versicherungssumme, werden die darüber hinaus gehenden Kosten nicht vom Versicherer beglichen. Des Weiteren hat der Kunde häufig einen gewissen Eigenanteil zu tragen, den er in jedem einzelnen Schadenfall begleichen muss. Ist der Schaden höher als der Eigenanteil, springt der Versicherer ein.

Elektronik: Versicherung für mobile Geräte

Bevor eine extra Laptop- oder Tablet-Versicherung abgeschlossen wird, kann man prüfen, ob die Elektronikversicherung auch die Schäden an mobilen Geräten übernehmen würde. Diese können häufig über eine Zusatzoption mitversichert werden. Zu ihnen zählen neben Laptop und Tablet beispielsweise DVD-Player, Digitalkamera und Navigationsgerät. Viele Versicherungsunternehmen bieten in der Regel auch einzelne Policen an, mit welchen man das Handy oder den Laptop versichern kann. Diese lohnt sich vor allem dann, wenn ein Gerät aufgrund eines besonders hohen Wertes die Versicherungssumme extrem erhöhen würde. Eine Elektronikversicherung hingegen bietet häufig die Versicherung mehrerer Geräte in Kombination an, wodurch der Kunde gegebenenfalls Kosten sparen kann, da er nicht jedes Gerät einzeln absichern muss.

Das passiert im Schadenfall

Zunächst sollte der Versicherte im Schadenfall unmittelbar Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und den Schadenfall dokumentieren. Welchen Ablauf er hierzu einhalten sollte, ist in der Regel in den Vertragsdokumenten der Elektronikversicherung aufgeführt. Im Anschluss ist es üblich, dass der Anbieter zunächst einen Mitarbeiter schickt, um den Schaden am Gerät zu begutachten. Dieser schätzt ein, ob es noch möglich ist den Elektrogegenstand zu reparieren oder ob es nötig ist ihn zu ersetzen. Soll das Gerät repariert werden, kann der Kunde es meist kostenfrei an den Versicherer senden, der es im Anschluss an den Reparateur seines Vertrauens schickt.

Muss das Elektrogerät ersetzt werden, wird das Versicherungsunternehmen in der Regel ein Gerät des gleichen Typs auswählen und dem Kunden zusenden. Je nach Elektronikversicherung sind hierfür vertragliche Fristen festgehalten worden, die vorschreiben wie viel Zeit der Anbieter für den Ersatz beanspruchen darf. Manche Versicherer werben beispielsweise damit den Schadensgegenstand mit der Höhe des Neuwertes zu ersetzen. Andere bieten für den Ersatz die Höhe des jetzigen Neupreises für ein gleichwertiges Modell. Als Versicherter sollte man in jedem Fall drauf achten, dass der Ersatz mindestens die gleichen Funktionen beinhaltet, wie das funktionsunfähige Gerät.

Online Abschluss der Elektronikversicherung: Privat-Gebrauch

Eine Elektronikversicherung privat zu nutzen kann Sinn machen, wenn der bestehende Haushalt einige teure und neue Elektronikgerätschaften beinhaltet. Dabei gilt es abzuwägen ob die Police der Elektronikversicherung höhere Kosten verursacht als beispielsweise eine selbst finanzierte Reparatur oder ein Ersatz. Hierfür kann ein Elektronikversicherung Vergleich Orientierung bieten. Man gibt online die gewünschten Leistungen der persönlichen Versicherung an, beantwortet grobe Fragen wie Name, Adresse und Berufsfeld und schon zeigt der Rechner geeignete Angebote an – das Beste aus dem Vergleich an erster Stelle. Ist man von den Konditionen überzeugt, hat man die Möglichkeit direkt online einen Antrag für die Elektronikversicherung abzuschließen. Dieser ist in der Regel unverbindlich. Erst die Einwilligung in einen konkreten Vertrag macht den Versicherungsabschluss geltend.

Handyversicherung:

Einen Moment nicht aufgepasst und das Handy fällt auf harten Bordstein. Gerade bei Smartphones kann dabei schnell das Display zerspringen. Eine Handyversicherung schützt vor den Kosten.

Hausratversicherung:

Es brennt in der Wohnung und alle Gegenstände des Haushalts sind zerstört – solche Schicksalsschläge können die Existenz bedrohen. Eine Hausratversicherung sichert das persönliche Eigentum umfassend ab.

Private Haftpflicht:

Man ist zu Besuch, achtet kurz nicht auf die eigenen Beinen und schon liegt eine antike, teure Vase zerbrochen auf dem Boden. Hat man eine private Haftpflicht abgeschlossen, übernimmt sie die Kosten für derartige Schusseligkeiten.

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