Rufnummernmitnahme – so geht’s

  • Schnell & einfach den Anbieter wechseln
  • Rabatte und Tarif-Aktionen sichern
  • Bequem und einfach online abschließen

Rufnummernmitnahme mittlerweile unproblematisch

Sich neue Telefonnummern zu merken, ist nicht jedermanns Sache. Schon gar nicht in regelmäßigen Abständen. Gerade sitzt die neue Nummer endlich, schon wird das Gedächtnis erneut gefordert. Eine Sisyphusarbeit, die heutzutage glücklicherweise kaum noch nötig ist. Schließlich bieten die meisten Telefon- und Mobilfunkanbieter die Möglichkeit, beim Anbieterwechsel die bisherige Rufnummer mitzunehmen.

Wann spricht man von einer Portierung?

Bei einer Rufnummernportierung wird die bisherige Telefonnummer zum neuen Anbieter umgeschaltet. Auf diese Weise kann die alte Nummer beibehalten, aber dennoch zum Anbieter gewechselt werden. Diese Vorgehensweise ist nicht nur bei Mobilfunkrufnummern, sondern auch bei Festnetzanschlüssen möglich.

In einigen Fällen haben Kunden nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 46 TKG) sogar einen Anspruch auf die Mitnahme ihrer Rufnummer bei einem Anbieterwechsel. Dies ist dann der Fall, wenn die Rufnummernmitnahme vertraglich festgehalten und damit schriftlich zugesichert wurde.

Bequem und einfach Mobilfunknummer mitnehmen

Nur äußerst selten nutzen Kunden lebenslang den gleichen Mobilfunktarif. Häufig ändern sich im Laufe der Zeit die Ansprüche – nicht nur an den Tarif, sondern auch an das gewünschte Mobiltelefon. Dann werden mehr Gesprächsminuten, Auslandstarife oder sogar spezielle Datenoptionen benötigt. Ein Wechsel der Handytarife kommt also durchaus häufiger, wenn nicht sogar regelmäßig vor. Schließlich möchte jeder Kunde genau den Vertrag, der auch zum eigenen Bedarf passt.

Die Grenzen des Rechts

Beim Wechsel des Mobilfunkanbieters ist der neue, aufnehmende Wunschanbieter nicht verpflichtet, alle potenziellen Kunden anzunehmen. Er kann Anträge auch durchaus ablehnen.

Bereits seit mehreren Jahren können Mobilfunkkunden bei einem Anbieterwechsel ihre bisherige Handynummer behalten. Sie nehmen ihre alte Nummer einfach mit zum neuen Anbieter. Doch ganz auf Knopfdruck klappt die Umstellung leider nicht. Denn für eine erfolgreiche Rufnummernmitnahme müssen wichtige Fristen und Formalitäten eingehalten werden.

Den Handyvertrag kündigen – mit Rufnummernmitnahme

Ist die Entscheidung für einen Anbieterwechsel gefallen, gibt es einen Schritt, der besonders wichtig ist: Die fristgerechte Kündigung des bisherigen Mobilfunkvertrags. Bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate. Das bedeutet, dass die Kündigung des Mobilfunkvertrags spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter eingehen muss – idealerweise schriftlich.

Die traditionelle Rufnummernmitnahme nach Vertragsende

Nach Ende des alten Vertrags die Handynummer portieren, ist das wohl klassischste Modell der Rufnummernmitnahme. Der Nutzer kündigt den Vertrag beim bisherigen und schließt einen neuen Mobilfunkvertrag mit einem neuen Anbieter. Der alte Mobilfunkanbieter beendet den Dienst, die bisherige SIM-Karte wird durch die des neuen Anbieters ersetzt, und weiter geht’s – so wäre der Idealzustand. Ganz so lückenlos ist das Prozedere zwar manchmal nicht. Doch fällt der Übergang vielen Kunden gar nicht auf. Denn die Portierung der Rufnummer erfolgt oft nach Vertragsablauf zwischen 0 Uhr nachts und 6 Uhr morgens. Ein Zeitraum, in dem der Kunde häufig auch nicht über seine Mobilfunknummer erreichbar ist.

Das Portieren der Handynummer veranlassen

Nachdem der alte Mobilfunkvertrag fristgerecht gekündigt wurde, muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragt werden. Dies kann bis zu einem Monat nach Vertragsende erfolgen. Wichtig für die Frist: der Portierungsauftrag muss rechtzeitig beim alten Mobilfunkanbieter eingehen. Maßgebend für diese Frist ist das Datum, an dem die Kündigung wirksam ist. Nicht der Termin zu dem das Kündigungsschreiben beim bisherigen Anbieter eingeht. Wird der alte Vertrag also im Mai zum 31. August gekündigt, kann die Portierung somit bis zum 30. September erfolgen. Beantragt werden sollte sie jedoch schon früher – etwas mindestens 10 Tage vor Vertragsende. Geht der Portierungsauftrag zu spät ein, besteht das Risiko, dass die bisherige Handyrufnummer bereits wieder vergeben wurde.

Häufig lässt sich der bisherige Mobilfunkanbieter die Rufnummernportierung auch bezahlen. Um die 25 bis 30 Euro kostet meist die Rufnummernmitnahme vom alten Anbieter. Wobei der wechselnde Kunde bei seinem neuen Anbieter häufig ein Startguthaben oder eine Art Wechselbonus erhält, wenn er seine bisherige Handynummer behält.

Möchte ein Kunde den Handyvertrag kündigen – mit Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter – sollten jedoch alle Kostenfaktoren im Auge behalten werden. Dazu gehört auch ein möglicher Bereitstellungspreis, der in der Regel nur einmalig bei Vertragsabschluss anfällt.

Empfehlung der Bundesnetzagentur:

Für eine problemlose Rufnummernmitnahme sollte die Portierung der Handynummer spätestens 10 Tage vor Vertragsende beim neuen Anbieter beauftragt werden.

Gleich und sofort: Rufnummernmitnahme vor Vertragsende?

Das zweite, weit unbekanntere Modell, ist die vorzeitige Rufnummernmitnahme der Mobilfunknummer. Denn der Kunde kann seine Rufnummer jederzeit – auch während der Vertragslaufzeit – zu einem neuen Mobilfunkanbieter umziehen. Diese sofortige Portierungsoption ist ebenfalls im Telekommunikationsgesetz geregelt. Sinnvoll ist diese Option, wenn dadurch zusätzliche Kosten vermieden oder Leistungen des neuen Tarifs bereits vor Vertragsende in Anspruch genommen werden sollen.

Tipp für vorzeitige Rufnummernmitnahme:

Idealerweise erfolgt mit dem Portierungsantrag beim alten Mobilfunkanbieter auch gleichzeitig die Kündigung des bestehenden Handyvertrages – am besten schriftlich. Ein Vordruck zur Kündigung und Ankündigung der Rufnummernmitnahme steht hier zum Download bereit..

Formular zur Kündigung des Mobilfunkvertrags und Ankündigung der Rufnummernmitnahme (PDF) jetzt downloaden

Allerdings bedeutet eine sofortige Rufnummernmitnahme nicht, dass der alte Handyvertrag vorzeitig endet. Denn dieser läuft auch nach fristgerechter Kündigung unverändert bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Die monatliche Grundgebühr ist somit auch weiterhin zu bezahlen. Auf diese Regelung muss der neue Anbieter den potenziellen Kunden jedoch vor Vertragsabschluss hinweisen – und zwar in Textform. Der bisherige Mobilfunkanbieter ist hingegen verpflichtet, den Kunden zuvor alle noch anfallenden Kosten mitzuteilen, die im Zusammenhang mit dem weiterhin bestehenden Vertrag anfallen. Hierunter fällt auch häufig eine Gebühr zwischen 25 und 30 Euro für die Rufnummernportierung.

Nachdem beim neuen Mobilfunkanbieter ein Vertrag mit sofortiger Rufnummernmitnahme abgeschlossen wurde, hat dieser einen Monat Zeit, beim alten Anbieter einen Antrag auf Portierung der Nummer zu stellen. Der neue Anbieter gibt dem Kunden anschließend den Portierungstermin bekannt. Ab diesem Termin kann der Vertrag des neuen Mobilfunkanbieters mit der bisherigen Handynummer genutzt werden. Auf Wunsch erhält der Kunde zudem eine neue Mobilfunknummer für die Restlaufzeit des noch bestehenden Vertrages – eine Art Übergangsnummer. Da dieser die Grundgebühr noch bis Vertragsende bezahlt, kann er die Leistungen somit auch weiterhin nutzen.

Obwohl der Kunde einen Antrag zur sofortigen Rufnummernmitnahme stellt, sollte er ein wenig Zeit für die Portierung einplanen. Denn in der Regel dauert es circa 7 Tage bis der Kunde die bisherige Rufnummer beim neuen Mobilfunkanbieter nutzen kann.

Der Antrag auf Rufnummernportierung

Unabhängig davon, ob es sich um eine vorzeitige oder eine Rufnummernportierung nach Vertragsende handelt, ist es wichtig, dass die Kundendaten sowohl beim alten als auch beim neuen Mobilfunkanbieter identisch hinterlegt sind. Betroffen sind folgende Daten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Rufnummer

Reicht der Kunde den Portierungsantrag in einer Filiale des neuen Anbieters ein, kann neben der Kündigungsbestätigung zudem eine Rechnungskopie des alten Mobilfunkanbieters mitgebracht werden. Auf diese Weise erhält der neue Anbieter alle nötigen Informationen gesammelt zum Abgleich, darunter auch die Anschrift sowie die bisherige Kundennummer.

Opt-In bei bisherigen Anbieter

Soll die Handynummer vorzeitig portiert werden, ist häufig ein sogenanntes Opt-In beim bisherigen Anbieter nötig. Damit erklärt der Kunden ausdrücklich, dass die Rufnummer bereits vor Vertragsende vom neuen Anbieter übernommen werden kann. Nachdem das Opt-In beim alten Anbieter durch den Kunden veranlasst wurde, ist der neue Anbieter darüber zu informieren. Anschließend erfolgt der Antrag auf Rufnummernportierung.

Ist eine Rufnummernmitnahme bei Prepaid möglich?

Doch nutzen Kunden nicht nur Handyverträge mit fester Grundgebühr. Auch Prepaid-Tarife haben ihren Reiz. Schließlich richten sich die monatlichen Kosten ausschließlich nach dem exakten Verbrauch des Kunden. Das Modell ist bequem und einfach in der Abrechnung, jedoch nicht immer, wenn man bei einem Anbieterwechsel die Prepaid-Nummer mitnehmen möchte.

Meist ist die Rufnummernmitnahme von Prepaid-Verträgen unproblematisch. Beim Wechsel des Prepaid-Anbieters sollte darauf geachtet werden, dass die Daten beim neuen und alten Mobilfunkanbieter übereinstimmen. Besonders wichtig ist, dass es sich beim Inhaber der Prepaid-Karte und dem Kunden des neuen Anbieters um dieselbe Person handelt. Zudem verlangt der alte Anbieter auch beim Umzug einer Prepaid-Karte in der Regel ein Entgelt von circa 25 bis 30 Euro, damit der Kunde die Prepaid-Rufnummer mitnehmen kann.

Rufnummernmitnahme: Prepaid-Guthabenkarte

Handelt es sich bei der Prepaid-Rufnummernportierung um eine Guthabenkarte, muss der Kunde beim alten Anbieter meist eine Verzichtserklärung abgeben, bevor eine Rufnummernmitnahme möglich ist. Die Konsequenz: Das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Guthaben auf der Karte verfällt.

Die Handynummer mitnehmen bei einem einfachen Tarifwechsel?

Während die Handy-Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel durch das Telekommunikationsgesetz geregelt wird, ist dies bei einem Tarifwechsel beim selben Mobilfunkanbieter nicht der Fall. Wechselt der Kunde den Tarif bei seinem Anbieter könnte dieser ihm theoretisch eine neue Handynummer zuteilen. Da dies für viele Betroffene jedoch einen Anbieterwechsel zur Folge hätte – schließlich können sie in diesem Fall ihre bisherige Rufnummer behalten – dürfte dies in der Praxis eher nicht vorkommen.

Einfach die Festnetznummer bei Umzug behalten?

Bei einem Umzug möchten Kunden in erster Linie eine andere Nummer mitnehmen: Ihre bisherige Festnetznummer. Denn auf diese Weise sind sie auch nach ihrem Umzug noch unter der gleichen Nummer erreichbar. Das Informieren sämtlicher Verwandter und Bekannter fällt also weg. Ob die Portierung der Festnetznummer im Telekommunikationsgesetz geregelt ist, hängt auch in diesem Fall davon ab, ob der Wechsel nur den Tarif oder den Festnetzanbieter betrifft. Zudem spielt aber auch das Umzugsziel eine entscheidende Rolle.

Bei Anbieterwechsel Festnetznummer mitnehmen

Möchte der Kunde den Anbieter wechseln, muss die Rufnummernmitnahme über den neuen Festnetzanbieter beauftragt werden. Dieser stellt den Antrag beim alten Anbieter und stimmt auch die Portierung mit diesem ab. Häufig übernimmt der neue Anbieter in diesem Zuge ebenfalls die Kündigung beim bisherigen Provider.

So läuft die Portierung der Festnetznummer ganz unproblematisch:

  • Am Tag der Portierung ist der alte Festnetzvertrag beendet.
  • Der Vertrag mit dem neuen Anbieter sollte zum Tag der Rufnummernmitnahme geschlossen sein – inklusive der Vereinbarung zur Portierung der Rufnummer.
  • Der Kunde sollte den Antrag zur Portierung rechtzeitig beim neuen Anbieter stellen – mindestens 10 Werktage vor Vertragsende. Die Rufnummernmitnahme kann dann rechtzeitig mit dem bisherigen Festnetzanbieter abgestimmt werden.
  • Die Kundendaten beim alten und neuen Festnetzanbieter müssen übereinstimmen.

Werden die notwendigen Fristen und Schritte eigehalten, können Kunden beim Anbieterwechsel die Rufnummer behalten.

Rufnummernmitnahme: Festnetz-Tarif wechseln

Ähnlich wie im Mobilfunkbereich besteht auch für den Tarifwechsel beim bisherigen Festnetzanbieter kein Rechtsanspruch auf Rufnummernmitnahme. Das bedeutet, dass der Anbieter bei einem Tarifwechsel eine neue Telefonnummer vergeben könnte. In der Praxis kommt dies jedoch meist nicht vor. Kunden können also in der Regel beim Festnetz-Tarifwechsel die Telefonnummer mitnehmen.

Rufnummernportierung bei Umzug

Ist ein Umzug der Grund für die Rufnummernmitnahme, ist es nicht ganz so einfach. Zieht der Kunde in ein Gebiet mit der gleichen Vorwahl, so steht der Rufnummernportierung meist nichts entgegen. Liegt der neue Wohnort in einem anderen Vorwahlgebiet, ist die Rufnummernmitnahme in der Regel nicht möglich.

Wie funktioniert Rufnummernmitnahme eigentlich?

Je nachdem, ob nun die Handy- oder die Festnetznummer portiert werden soll, müssen verschiedene Punkte beachtet und gewisse Schritte eingeleitet werden. Die folgenden Anleitungen geben und kurz und knapp wieder, worauf bei der Rufnummernmitnahme in beiden Bereichen zu achten ist.

Die Handynummer mitnehmen in 7 Schritten

  1. Handyvertrag: Bestehenden Handyvertrag fristgerecht kündigen und schriftliche Kündigungsbestätigung mit exaktem Vertragsende anfordern.
    Prepaid: Schriftliche Kündigung mit einer Verzichtserklärung an den bisherigen Prepaid-Anbieter senden. Vorsicht: Das noch auf der Karte enthaltene Guthaben verfällt damit!
  2. Handyvertrag & Prepaid: Auf den Eingang der schriftlichen Kündigungsbestätigung warten.
  3. Handyvertrag & Prepaid: Im Online-Shop oder in der Filiale des neuen Anbieters gewünschtes Angebot bestellen und angeben, dass die bisherige Handynummer portiert werden soll. Vorsicht: Die persönlichen Daten des neuen und alten Anbieters müssen übereinstimmen!
    Prepaid: Bei Aufforderung Kopie der Verzichtserklärung an den neuen Anbieter senden.
  4. Handyvertrag & Prepaid: Der neue Anbieter fordert die Herausgabe der Rufnummer beim bisherigen Provider. Bei einem Fehler wird Kontakt mit dem Kunden aufgenommen und nach Behebung ein erneuter Portierungsantrag gestellt.
  5. Handyvertrag & Prepaid: Mit Bestätigung der Portierung durch den neuen Anbieter wird zudem der Portierungstermin festgelegt und mitgeteilt.
  6. Handyvertrag: Warten bis zum festgelegten Portierungstermin. Bei vorzeitiger Rufnummernmitnahme Beantragung einer Übergangsnummer für die Restlaufzeit des Vertrags.
    Prepaid: Betrag für anfallende Portierungsgebühren sollte sich bis zur Abbuchung jederzeit auf der Prepaid-Karte befinden.
  7. Handyvertrag & Prepaid: Am Tag der Rufnummernübertragung ist der Anschluss von 0 bis 6 Uhr nicht erreichbar. Anschließend kann die SIM-Karte getauscht und das Angebot des neuen Anbieters genutzt werden.

Portierung der Festnetznummer – kurz und knapp

Behält der Kunde die vorgegebene Kündigungsfrist bei einem Anbieterwechsel im Auge, kann eigentlich nicht mehr viel schiefgehen. Ob die Kündigung nun selbst an den bisherigen Festnetzanbieter gesendet oder über den neuen Anbieter erfolgt, ist an dieser Stelle jedem selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung früh genug eingeht und die Rufnummernportierung mit ausreichend Vorlauf beantragt wird.

Die Festnetznummer mitnehmen in 7 Schritten

  1. Auswahl des passenden Angebots beim neuen Anbieter sowie der benötigten Hardware (Router).
  2. Wechselantrag ausfüllen, prüfen, unterschreiben und beim neuem Anbieter einreichen. Vorsicht: Die persönlichen Daten beim neuen und alten Anbieter müssen übereinstimmen. Eventuell benötigt der neue Anbieter eine Kopie einer Rechnung des alten Anbieters oder andere Vertragsunterlagen.
  3. Der neue Anbieter übernimmt sowohl die Kündigung des alten Vertrages als auch die Übernahme der Rufnummern. Hat der Kunde bereits selbst gekündigt, kümmert sich der neue Anbieter nur um die Rufnummernmitnahme der gewünschten Telefonnummer.
  4. Der Kunde wird über den Auftrag sowie den Portierungstermin, inklusive aller anfallenden Kosten, informiert.
  5. Rechtzeitig vor der Portierung erhält der Kunde die benötigte Hardware vom neuen Anbieter oder schafft sich diese selbst an.
  6. Nach Portierung der Rufnummer beziehungsweise nach Ende des bisherigen Vertrags werden eventuell über den alten Anbieter gemietete Geräte zurückgeschickt.
  7. Mit Rücksendung der Hardware und Begleichung der letzten Rechnung ist das alte Vertragsverhältnis beendet. Vorsicht: Auch nach der Portierung erfolgt häufig noch eine letzte Rechnungsstellung des alten Anbieters.

Was darf die Rufnummernmitnahme kosten?

Sowohl die Rufnummernportierung im Festnetz- als auch im Mobilfunkbereich verursacht in der Regel Kosten – Rufnummernmitnahme ist damit meist kein kostenfreier Service. Möchte ein Kunde seine Handynummer mitnehmen, kostet dies häufig um die25 bis 30 Euro. Der gesetzlich vorgegebene Höchstbetrag, den der bisherige Anbieter für die Portierung verlangen darf, liegt bei 30,72 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Mitnahme der Handyrufnummer können daher bis zu dieser Grenze variieren.

Doch auch bei der Mitnahme der Festnetznummer existiert kein einheitlicher Preis. So gibt es durchaus Anbieter, die eine kostenfreie Rufnummernmitnahme ermöglichen.

Wann ist die Rufnummernportierung abgeschlossen?

Zwar ist der technische Prozess der Rufnummernportierung bereits abgeschlossen, wenn der alte Vertrag beendet, der neue gültig und die Rufnummer beim neuen Anbieter verzeichnet ist. Doch sollte man sich bewusst sein, dass auch nach Abschluss der Portierung noch eine Rechnung des alten Anbieters ins Haus flattert. Mit dieser letzten Rechnung werden die verbleibenden Kosten wie die Portierungsgebühr verbucht, so dass der Kundensaldo anschließend ausgeglichen ist.

Probleme beim Nummer-Portieren?

Doch auch bei einer simplen Rufnummernmitnahme kann es Schwierigkeiten geben: Der neue Mobilfunkanbieter beantragt die Portierung der bisherigen Rufnummer und erhält eine negative Antwort. Dies kann mehrere Ursachen haben:

  • Der alte Mobilfunkanbieter hat die Kündigung nicht erhalten.
  • Es wurde beim alten Mobilfunkanbieter noch kein Opt-Inv eranlasst.
  • Beim neuen und alten Anbieter stimmen die Daten nicht überein.

In einem solchen Fall wird der Kunde zeitnah über das Problem informiert. Stimmen die Daten nicht überein, müssen die Angaben des Portierungsantrags korrigiert und dieser erneut beim alten Provider gestellt werden. Dies kann nicht nur bei der Portierung von Handy-, sondern auch bei Festnetznummern vorkommen. Grundsätzlich ist es deshalb ratsam, weder mit der Kündigung noch mit der Rufnummernportierung bis auf den letzten Drücker zu warten. Denn grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Dann ist auch noch genug Zeit, um auf Probleme reagieren zu können.

Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter:
  • Kostenloser Vergleich verschiedener Anbieter
  • Aktionen und Rabatte direkt vergleichen
  • Direkt online abschließen
>