Hausratversicherung kündigen: Das gilt es zu beachten

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Die Hausratversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen, es liegt also im eigenen Ermessen, ob man eine solche Versicherung abschließt oder nicht. Sie ist allerdings sehr sinnvoll und kann im Extremfall sogar vor dem privaten Ruin schützen. Dennoch kann eine Kündigung in manchen Situationen empfehlenswert sein, zum Beispiel wenn man die Hausratversicherung wechseln und bei einem anderen Versicherer neu abschließen möchte.

Kündigung sorgfältig abwägen

Sinn und Zweck der Hausratversicherung ist es, den eigenen Hausstand, also das persönliche Eigentum, zu schützen. Das sind etwa technische Geräte wie Fernseher, Notebook oder Waschmaschine, aber auch Möbel, Bücher oder Blu-Rays. Letztlich so gut wie alles, was sich in den eigenen vier Wänden befindet. Die Hausratversicherung deckt dabei in der Regel den Verlust des Eigentums durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer und Leitungswasserschäden ab. Es gibt also gute Gründe für eine Hausratversicherung; kündigen sollte man sie nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft.

Ist eine Kündigung der Hausratversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich sollte man immer dann die Hausratversicherung kündigen, wenn der Leistungsumfang der bestehenden Versicherung für die eigenen Bedürfnisse nicht ausreicht oder wenn man zu viel bezahlt. Dann sollte man einen Wechsel der Hausratversicherung in Betracht ziehen. Zuerst muss allerdings die bestehende Hausratversicherung gekündigt werden. Nicht anzuraten ist jedoch, die Hausratversicherung zu kündigen und anschließend keine neue abzuschließen. Im Falle eines Einbruchs oder Leitungswasserschadens muss man sich die verlorenen Gegenstände dann aus eigener Tasche ersetzen.

Hausratversicherung versus Haftflichtversicherung

Die Hausratversicherung ist von der Haftpflichtversicherung zu unterscheiden, die den Versicherten gegen Schäden absichert, die er Dritten zugefügt hat. Auch von der Wohngebäudeversicherung unterscheidet sie sich. Diese versichert – das sagt ja bereits der Name – das Wohngebäude selbst gegen Schäden. Nicht versichert ist hierbei der Hausstand, für den eben die Hausratversicherung abgeschlossen wird.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die Kündigung kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Letztere ist an besondere Bedingungen geknüpft; nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann so gekündigt werden. Die fristgerechte Kündigung zum Ende eines Vertragsjahres wird als ordentliche Kündigung bezeichnet. Meist läuft die Versicherungspolice über einen Zeitraum von einem Jahr – je nach Vertrag sind aber auch Laufzeiten von drei, fünf oder sogar zehn Jahren möglich – und wird dann automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Möchte man nun die Hausratversicherung kündigen, muss das fristgerecht bis spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres geschehen.

Die Kündigung sollte per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer geschickt werden, so kann man den fristgerechten Eingang der Kündigung im Bedarfsfall nachweisen. Da der Abschluss einer Hausratversicherung freiwillig ist, steht jedem Versicherungsnehmer die ordentliche Kündigung zu und ist rechtskräftig, wenn sie fristgerecht erfolgt ist.

Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen gibt es auch die außerordentliche Kündigung. In diesem Fall entfällt die dreimonatige Kündigungsfrist. Um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Außerordentlich kündigen kann man eine Hausratversicherung nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder nach einem Schadenfall. Außerdem können auch Eheleute und Paare eine Hausratversicherung kündigen – bei Umzug in die erste gemeinsame Wohnung, wenn beide Partner eine Hausratversicherung besitzen. Dann wird eine der beiden Hausratsversicherungen überflüssig. Ähnliches gilt für Wohngemeinschaften, sofern alle Mitbewohner den Mietvertrag unterschrieben haben. Untermieter müssen in der Regel eine eigene Hausratversicherung abschließen.

In diesen Fällen gilt in der Hausratversicherung ein Sonderkündigungsrecht:

  • Beitragserhöhung
  • Nach einem Schadenfall
  • Bei Paaren, die in eine erste gemeinsame Wohnung ziehen
  • Auflösung des Haushalts
  • Umzug ins Ausland
  • Bei mehrfacher Versicherung
  • Tod des Versicherungsnehmers
Wichtig:

Bei der außerordentlichen Kündigung gelten unter Umständen spezielle Kündigungsfristen. So kann man nur dann außerordentlich die Hausratversicherung kündigen, wenn man unverzüglich auf die Anpassungen des Versicherers reagiert. Erhöht dieser beispielsweise die Beiträge für die Hausratversicherung, muss bis spätestens vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Die gleiche Frist gilt übrigens auch bei Kündigungen nach einem Schadenfall.

Das muss ins Kündigungsschreiben

Die Kündigung sollte am besten per Post erfolgen. Ein Telefonanruf reicht nicht, und ob die Kündigung per Fax oder E-Mail eingereicht werden kann, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Mit einer Kündigung auf dem Postweg ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Das Kündigungsschreiben sollte neben den Anschriften des Absenders und der Versicherungsgesellschaft die Versicherungsnummer des Vertrages beinhalten. Außerdem ist die Angabe notwendig, ob die Kündigung im Rahmen der vertraglich festgelegten Frist oder des Sonderkündigungsrechts erfolgt. Im Falle einer Kündigung nach einem Schadenfall sollte zusätzlich das Datum des Falles angegeben werden. Zuletzt sollte im Anschreiben auch die Einzugsermächtigung für das eigene Konto beendet werden.

Vorlage nutzen

Wer sich nicht lange mit dem Verfassen eines Kündigungsschreibens befassen möchte, kann eine Vorlage zur Kündigung der Hausratversicherung verwenden. So reicht es aus, nur noch die fehlenden persönlichen Angaben einzutragen. Danach geht die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft.

Wechsel der Hausratversicherung richtig timen

Wichtig bei einem Wechsel der Hausratversicherung ist in erster Linie der nahtlose Übergang von der alten Versicherung zur neuen. Bevor man also einen neuen Vertrag schließt, sollte der alte gekündigt sein. Am besten ist es, sich zuerst über die Kündigungsfristen der eigenen Versicherung zu informieren. Dann vergleicht man die Tarife der Versicherungen. Im Anschluss kann der neue Vertrag abgeschlossen werden. Am besten ist es, wenn der alte Vertrag am letzten Tag des einen Monats endet und der neue am darauffolgenden Tag beginnt.

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