Kostenexplosion vor Gericht: Rechtsstreite werden immer teurer

Rechtsstreite sind nicht nur langwierig und nervenzehrend, sie werden auch immer teurer. Experten befürchten, dass der Zugang zu gerichtlicher Rechtsprechung damit für viele zunehmend schwierig wird. Um das zu verhindern, kann eine Rechtsschutzversicherung die Lösung sein.

Die Kosten für Rechtsstreite nehmen seit Jahren zu. Rechtsschutzversicherer geben an, seit 2012 fast 20 Prozent mehr Ausgaben für Prozesskosten zu haben. Mit ein Grund für den Kostenanstieg ist das seit 2013 geltende Kostenrechtsmodernisierungs-Gesetz. Es beinhaltet unter anderem eine Anpassung der Anwaltsgebühren an die allgemeine Entwicklung des Preisniveaus. Für Privatpersonen, die einen Streitfall vor Gericht klären möchten, bedeuten die zunehmenden Kosten ein immer größeres Risiko, sollten sie vor Gericht scheitern. Experten sehen diese Entwicklung mit Besorgnis: Der Zugang zu einem Gerichtsverfahren werde für viele damit deutlich erschwert.

Was kostet ein Rechtsstreit?

Die Kosten für einen Rechtsstreit setzen sich aus den Anwaltskosten für beide Parteien zusammen, die mit etwa 85 Prozent den größten Anteil ausmachen. Hinzu kommen die Gerichtskosten und eventuelle weitere Posten, wie zum Beispiel die Kosten für ein Gutachten. Die Gesetzesänderung hat insbesondere zu einem Anstieg der Kosten für Anwaltsleistungen geführt. Doch auch die Gerichtskosten, die für den Prozess selbst anfallen, haben zugelegt.

Der Streitwert ist ausschlaggebend

Für die konkreten Kosten, die für Anwälte und Gericht berechnet werden, ist in der Regel der sogenannte treitwert ausschlaggebend. Der Streitwert ist der Wert, um den es im Prozess geht – also beispielsweise die ein Betrag, der geschuldet wird oder der Wert eines zu ersetzenden Gegenstandes. Es gibt auch streitwertunabhängige Verfahren, etwa, wenn es um eine Strafverteidigung geht. Für diese wird eine gesetzlich vorgegebene Rahmengebühr angesetzt.

Sind bei einem Rechtsstreit hohe Summen im Spiel, wird es also entsprechend teuer. Obwohl es genau diese brisanten Fälle sind, in denen viele Menschen gerne die Hilfe eines unparteilichen Richters in Anspruch nehmen würden, schrecken nicht wenige gerade dann vor einer Klage zurück. Sie fürchten, die Kosten im Falle einer Niederlage vor Gericht selbst bestreiten zu müssen.

Angst vor Kostenrisiko schreckt viele ab

Die Partei, die vor Gericht verliert, muss sowohl die eigenen als auch die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten tragen. Ein Streit vor Gericht bedeutet in vielen Fällen daher ein enormes finanzielles Risiko. Das lässt viele zurückschrecken, obwohl sie möglicherweise im Recht sind. Auch wenn Prozesskosten im Falle eines Siegs vor Gericht von der Gegenseite erstattet werden, müssen sie zunächst vorgestreckt werden. Für viele ist die Vorauszahlung kaum oder nicht zu stemmen.

Ein konkretes Zahlenbeispiel liefern die zahlreichen Prozesse um manipulierte Abgaswerte bei VW. Käufer, die gegen den Autokonzern klagten, weil ihre PKWs deutlich schlechtere Abgaswerte aufwiesen als vom Hersteller angegeben, mussten allein bis zu einem ersten Urteil mit Kosten von über 6.000 Euro rechnen – über 5.000 Euro allein für den Anwalt. Das umfasst jedoch nur die Kosten bis zu einem Urteil in erster Instanz. Über alle Instanzen hinweg ist mit Kosten von bis zu 23.000 zu rechnen. Zahlen, die für Normalverdiener ein enormes finanzielles Risiko darstellen – schließlich besteht auch die Möglichkeit, vor Gericht zu unterliegen. In diesem Fall müssen nicht nur die eigenen, sondern auch die Kosten der Gegenseite selbst getragen werden.

Rechtsschutzversicherungen schützen vor finanziellem Risiko

Finanzielle Bedenken sollten nicht den Zugang zu offizieller Rechtsprechung versperren. Zwar gibt es die Möglichkeit zur Prozesskostenbeihilfe – diese wird allerdings nur in seltenen und bestimmten Fällen genehmigt. Damit Sie das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits im Ernstfall nicht alleine tragen müssen, kann eine Rechtsschutzversicherung die Lösung sein.

Sie sichert im Falle eines Rechtsstreits ab. Je nach Modell und Selbstbeteiligungsrate kommt sie sowohl für die Prozess- als auch die Anwaltskosten der eigenen sowie gegebenenfalls der Gegenseite auf. Im Streitfall steht so jedem Versicherten der Weg zu einer gerichtlichen Verhandlung offen, ohne den Verlust mehrstelliger Beträge befürchten zu müssen.

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