Mit einer Reiserücktrittsversicherung Stornokosten vermeiden

Bis zum Reiseantritt kann immer etwas Unerwartetes, zum Beispiel eine schwere Erkrankung, eintreten. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Stornokosten.

  • Wann springt der Reiserücktrittsschutz ein?
  • Für wen gilt der Versicherungsschutz?
  • Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Urlaub ist die Zeit des Jahres, in der Sie sich vom stressigen Alltag erholen und einfach abschalten können. Entsprechend ärgerlich ist es, wenn Sie die Reise zum Beispiel aus Krankheitsgründen oder aufgrund eines Unfalls nicht antreten können. Kommt dann auch noch eine hohe Stornogebühr auf Sie zu, ist der Frust oft besonders groß.

Um sich vor hohen Kosten zu schützen, können Sie jedoch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese kommt in vielen Fällen für die Stornokosten auf und entlastet damit Ihren Geldbeutel.

Schutz bei Unvorhergesehenem

Eine Reiserücktrittsversicherung, häufig auch Reisekostenrücktrittsversicherung genannt, sichert Sie gegen Stornokosten ab. Diese entstehen, wenn Sie einen bereits gebuchten Urlaub noch vor Antritt absagen müssen. Aber aufgepasst: Die Police springt nur bei versicherten Stornierungsgründen ein. Und dazu zählen ausschließlich unvorhergesehene Umstände, zum Beispiel ein Unfall oder eine schwere Erkrankung, die dazu führen, dass Sie die Reise nicht antreten können.

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Achtung:

Eine Reiserücktrittsversicherung wird häufig über das Setzen eines Hakens während des Online-Buchungsvorgangs abgeschlossen. Möchten Sie auf den Versicherungsschutz verzichten, sollten Sie daher bei der Online-Buchung besonders aufmerksam sein. Wenn Sie noch unentschlossen sind, haben Sie in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn Zeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei einer Last-Minute-Reise sollten Sie die Police entweder direkt bei der Buchung oder am Folgetag abschließen.

Diese Ereignisse sind häufig versichert

Grundsätzlich gilt: Nicht jedes Angebot sichert den gleichen Umfang an versicherten Ereignissen ab. Sie sollten daher Reiserücktrittsversicherung Test- und Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen und auf diese Weise das passende Angebot finden.

Je kurzfristiger, desto teurer

Die Höhe der Stornierungskosten richtet sich meist nach dem Zeitraum, der bis zum Reiseantrittstag verbleibt. Dabei gilt: Je kurzfristiger Sie die Reise stornieren, desto teurer fallen die Stornokosten aus. Wenn Sie drei Wochen vor dem Reiseantrittstermin stornieren, zahlen Sie damit meist weniger als am Vortag der Reise. Schließlich hat der Reiseveranstalter im ersten Fall noch deutlich mehr Zeit, die stornierte Reise weiter zu verkaufen. Entsprechend liegen die Kosten meist zwischen 20 bis 90 Prozent, wenn Sie kurzfristig stornieren. In Einzelfällen kann auch der komplette Betrag fällig werden.

Häufig versicherte Ereignisse sind:

  • Schwere Verletzung durch Unfall
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Todesfall

Darüber hinaus sind häufig auch der Wechsel des Arbeitgebers sowie der Verlust des Arbeitsplatzes versichert. In manchen Fällen leistet der Versicherer auch, wenn Schüler oder Studenten eine wichtige Prüfung wiederholen müssen. Ob die einzelnen Ereignisse in jeweiligen Reiserücktrittsversicherung enthalten sind, sollten Sie vor Abschluss schriftlich beim Versicherer erfragen oder die Produktinformationen sorgfältig lesen.

Jede „Risikoperson“ ist versichert

Der Kostenschutz einer Reiserücktrittsversicherung gilt nicht nur für die buchenden Personen – geschieht das unerwartete Ereignis einer sogenannten Risikoperson, werden die Stornokosten in der Regel ebenfalls übernommen. Als Risikopersonen gelten:

  • Ehepartner
  • Enkel
  • Eltern
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Kinder
  • Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Schwägerin/Schwager
  • Stiefeltern
  • Stiefkinder

In einigen Fällen leistet die Reiserücktrittsversicherung auch, wenn ein Reisender einen Betreuer benötigt, der die Reise unerwartet nicht antreten kann.

Vergleich: Reiserücktrittsversicherung versus Reiseabbruchversicherung

Viele Reiseversicherungen tragen ähnliche Namen. Besonders häufig wird die Reiserücktrittsversicherung mit der Reiseabbruchversicherung verwechselt. Jedoch schützen diese für unterschiedliche Zeitspannen. Wenn Sie den Urlaub, den Sie abbrechen müssen, bereits angetreten haben, hilft nur eine Reiseabbruchversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung hingegen übernimmt die Stornokosten vor Antritt der Reise. Da sich die beiden Versicherungen sehr gut ergänzen, werden sie häufig auch in Kombination angeboten. Auf diese Weise genießen Sie nicht nur vor, sondern auch während Ihres Urlaubs Versicherungsschutz.

Reiserücktrittsversicherung: Kosten richten sich vor allem nach Reisepreis

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich in der Regel nach folgenden Kriterien:

  • Anzahl der versicherten Personen
  • Höhe des Reisepreises
  • Alter der versicherten Personen
  • Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung

Besonders der Reisepreis spielt eine entscheidende Rolle. Denn die Versicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten bis zu einer vereinbarten Maximalhöhe. Entsprechend variiert auch der Preis der Reiserücktrittskostenversicherung je nach Höhe der Reisekosten. Gilt die Versicherung für das komplette Jahr, sind die Kosten für die teuerste Reise in diesem Kalenderjahr ausschlaggebend. Verwenden Sie daher auch diese Summe, wenn Sie einen Reiserücktrittsversicherung-Vergleich nutzen.

Einmalig oder gleich Schutz für ein Jahr

Sie können eine Reiserücktrittsversicherung einmalig, das heißt für den anstehenden Urlaub, oder gleich als Jahres-Reisekostenrücktrittsversicherung abschließen. Während die einmalig abgeschlossene Versicherung lediglich für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Jahres gilt, deckt die Jahres-Versicherung auch weitere Reisen innerhalb dieses Kalenderjahres ab. Welche Variante für Sie die richtige ist, hängt maßgeblich davon ab, wie häufig Sie im Jahr verreisen.

Reise stornieren – So geht’s

Sie möchten Ihre Reise stornieren? Melden Sie dies zunächst dem Reiseveranstalter, damit die Stornokosten nicht noch weiter steigen. Mehrkosten durch eine verzögerte Meldung werden in der Regel nicht von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Anschließend sollten Sie den Versicherer über die Stornierung der Urlaubsreise informieren. Kontaktieren Sie dazu den Kundenservice. Dieser klärt die Betroffenen meist über das weitere Vorgehen auf. Neben einem Beleg der Reise- oder Stornokosten (meist im Original) benötigt der Versicherer auch einen Nachweis über den Stornierungsgrund, zum Beispiel ein ärztliches Attest.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Sie sollten die Entscheidung, ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen vor allem vom Reisepreis abhängig machen. Handelt es sich um einen teuren Urlaub, ist es sinnvoll, sich abzusichern. Insbesondere dann, wenn Sie die Reise weit im Voraus buchen. Denn das Stornierungsrisiko steigt mit dem Zeitraum, der zwischen Buchung und Reiseantritt liegt. Allerdings auch mit der Anzahl der Reisenden. Denn je mehr Leute verreisen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine dieser Personen beispielsweise einen Unfall erleidet und die Reise nicht antreten kann.

Vergleichen und leistungsstarken Tarif abschließen

Wenn Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung entschieden haben, sollten Sie nicht die erstbeste Police abschließen. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die abgesicherten Leistungen. Mit Hilfe eines Reiserücktrittsversicherung-Vergleich können Sie zahlreiche Angebote einander gegenüberstellen. Auf diese Weise können Sie schnell und einfach das passende Angebot finden, das genau zu Ihren Bedürfnissen passt.

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