Risikolebensversicherung kündigen: So gibt es keine Probleme

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Wenn die Versicherung nicht mehr passt…

Eine Risikolebensversicherung wird häufig zur Absicherung von Angehörigen abgeschlossen, vor allem, wenn es in der Familie nur einen Hauptverdiener beziehungsweise Alleinversorger gibt. Schließlich ist das Leben nicht vorhersehbar. Und deshalb können sich die Lebensumstände auch so verändern, dass man den Schutz der Risikolebensversicherung gar nicht mehr benötigt oder schlicht einen günstigeren Tarif bei einem anderen Anbieter gefunden hat. Schon steht man vor einigen Fragen: Ist die Kündigung meiner bestehenden Risikolebensversicherung sinnvoll? Und worauf muss ich achten, wenn ich die Risikolebensversicherung kündigen möchte?

Problemlos Risikolebensversicherung kündigen

Grundsätzlich kann eine Risikolebensversicherung jedezeit gekündigt werden, jedoch gilt es, die Kündigungsfrist zu beachten, die in erster Linie von der gewählten Zahlweise abhängt. Einen Rückkaufswert gibt es bei dieser speziellen Versicherungsvariante in der Regel nicht. Denn abgesichert ist nur das Todesfallrisiko der versicherten Person. Kommt es während der Laufzeit nicht zum Tod des Versicherten, wird im Normalfall auch keine Leistung fällig. Möchte man die Risikolebensversicherung wechseln, sollte man erst auf die Zusage des neuen Versicherers warten, bevor man den bestehenden Vertrag kündigt. Nur so stellt man sicher, dass man zu jeder Zeit entsprechend abgesichert ist.

Ist die Kündigung einer Risikolebensversicherung überhaupt möglich?

Ob Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung oder eben Risikolebensversicherung: Unter Berücksichtigung der gültigen Kündigungsfrist können all diese Versicherungen ordentlich gekündigt werden. Der Schlüsselbegriff dabei ist die Kündigungsfrist. Während viele Versicherungen nur mit drei Monaten Vorlauf gekündigt werden können, können sich Risikolebensversicherungsnehmer freuen. Denn sie sind unter bestimmten Umständen deutlich flexibler. Teilweise ist es möglich, eine Risikolebensversicherung jeweils zum Monatsende zu beenden. Dies hängt in erster Linie von der vereinbarten Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge ab.

Zahlungsweise bestimmt die Kündigungsfrist der Risikolebensversicherung

Grundsätzlich sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung jeweils im Voraus fällig. Welche Zahlungsweise dabei vereinbart wird, kann in der Regel vom Kunden selbst bestimmt werden. Diese hat nicht nur Einfluss auf die jährlichen Beitragskosten der jeweiligen Versicherung, die bei einer einmaligen Zahlung häufig etwas geringer ausfallen, sondern auch auf die Kündigungsfrist. Denn in der Regel können Risikolebensversicherungen stets zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung ist also erst dann wirksam, wenn die nächste Beitragszahlung fällig wäre. Dies kann sich folgendermaßen gestalten:

  • Monatliche Zahlungsweise: Die Kündigung ist jeweils zum Monatsersten möglich. Wer beispielsweise zum 18. August kündigt, muss ab 1. September keine Beiträge mehr zahlen.
  • Vierteljährliche/quartalsweise Zahlungsweise: Bei einer Beitragszahlung pro Quartal ist die Kündigung zum jeweils nächsten Quartal wirksam. Um beim gleichen Beispiel zu bleiben: Wird die Kündigung zum 18. August, also im dritten Quartal, eingereicht, ist sie ab dem vierten Quartal gültig.
  • Halbjährliche Zahlungsweise: Auch hier gilt eine Kündigung ab dem Zeitpunkt der nächsten Beitragszahlung. Das Kündigungsdatum 18. August würde bedeuten, dass die Risikolebensversicherung ab dem nächsten Halbjahr nicht mehr bezahlt werden muss.
  • Jährliche Zahlungsweise: Wer sich dazu entschieden hat, die Versicherung im Voraus für ein Jahr zu bezahlen, kann erst zum darauffolgenden Jahr kündigen. Kündigt man zum 18. August, entfällt der Beitrag ab dem nächsten Jahr.

Wann sollte man eine Risikolebensversicherung kündigen?

Es gibt zwei Situationen, in denen es sinnvoll ist, eine Risikolebensversicherung zu kündigen: Entweder wird der Versicherungsschutz nicht länger benötigt oder der Versicherte möchte den Anbieter wechseln. Der erste Fall kann eintreten, wenn man beispielsweise ein Darlehen mit der Risikolebensversicherung abgesichert hat, das mittlerweile vollständig zurückbezahlt wurde. Der Grund für den Abschluss der Risikolebensversicherung ist also nicht länger vorhanden. Wer sich sicher ist, dass er den Tod eines Mitverdieners (wenn nicht sogar des Hauptverdieners) der Familie nicht trotzdem weiterhin durch die Risikolebensversicherung absichern möchte, kann die Versicherung kündigen.

Der zweite Fall tritt ein, wenn eine günstigere Risikolebensversicherung gefunden wurde und der Versicherte zu einem neuen Anbieter wechseln möchte. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass zuerst der neue Vertrag angenommen wurde, bevor die alte Risikolebensversicherung gekündigt wird. Denn davon sollte man nicht automatisch ausgehen. Immerhin herrschen bei Abschluss der neuen Risikolebensversicherung neue Rahmenbedingungen. So muss eine neue Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. Und auch das Eintrittsalter ist höher als bei Beantragung der alten Versicherung.

Wann kann man die Risikolebensversicherung nicht so einfach kündigen?

Die Kündigung der Versicherung im Allgemeinen ist meist problemlos möglich. Sollte man allerdings eine Risikolebensversicherung kündigen wollen, die als Sicherheit für einen Dritten eingesetzt wurde, muss dieser darüber informiert werden. Schließt der Versicherungsnehmer also beispielsweise ein Darlehen bei seinem Kreditinstitut ab und hinterlegt seine Risikolebensversicherung als Sicherheit, muss die Bank über die Kündigung der Versicherung in Kenntnis gesetz werden. Um Komplikationen direkt im Vorfeld zu vermeiden, sollte man sich am besten zunächst an den Ansprechpartner in der Bank wenden, um das korrekte Vorgehen zu besprechen.

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