Verbundene Risikolebensversicherung: Wenn Partner sich gegenseitig absichern

  • Zuverlässige finanzielle Absicherung
  • Für Partner und Nachwuchs vorsorgen
  • Passenden Paartarif finden
Welche Summe möchten Sie versichern?

Gerade Kinder und Ehe- beziehungsweise Lebenspartner möchte man zu jeder Zeit optimal versorgt wissen. Doch was, wenn ein Partner plötzlich und unerwartet verstirbt? Vor allem wenn es sich um den Haupt- oder gar Alleinverdiener der Familie handelt, steht diese oft vor ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten.

Möchten Sie Ihre Hinterbliebenen vor diesen Gefahren schützen, sorgen Sie am besten mit einer Risikolebensversicherung vor. Als Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner haben Sie dabei die Option, sich gegenseitig abzusichern. Dies geschieht über einen Partnertarif, oft auch Paartarif oder verbundene Risikolebensversicherung genannt. Doch worauf sollte man bei der verbundenen Lebensversicherung achten und welche Optionen gibt es zur gegenseitigen Absicherung?

So funktioniert die Partner-Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist ein Hinterbliebenenschutz: Im Todesfall erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme. Besonders sinnvoll ist die Risikolebensversicherung für Familien mit einem Hauptverdiener oder beim Abschluss eines hohen Kredits wie einer Baufinanzierung. Im ersten Fall sichert die Risikolebensversicherung die finanzielle Existenz des Partners und der Kinder, im zweiten Fall nutzt man die Versicherungsleistung zur Kreditrückzahlung.

Für Ehepaare, Lebens- oder Geschäftspartner besteht dabei die Möglichkeit, eine Partner-Risikolebensversicherung abzuschließen. Dies geschieht oft in Form der verbundenen Risikolebensversicherung. Sie unterscheidet sich in ihrer reinen Funktionsweise nicht von einer Einzelpolice, wird aber als Partnervertrag unterschrieben. Das bedeutet, dass sich die beiden Vertragsnehmer gegenseitig absichern, also ein Partner die Versicherungssumme im Tod des anderen erhält. Sollten beide gleichzeitig versterben, fließt die Versicherungsleistung in der Regel an weitere Angehörige. Die Summe wird allerdings auch im Todesfall beider Versicherten nur einmal ausgezahlt.

Risikolebensversicherung für Partner: Drei mögliche Varianten

Wollen Sie Ihre Angehörigen für den eigenen Todesfall absichern, haben Sie verschiedene Optionen: Ein Partnervertrag (verbundene Risikolebensversicherung), zwei Einzelverträge oder eine Über-Kreuz-Versicherung.

1. Verbundene Lebensversicherung

Bei der Partner-Risikolebensversicherung unterschreiben Sie gemeinsam einen Versicherungsvertrag. Dieser führt beide Versicherungsnehmer jeweils als versicherte Personen und als Bezugsberechtigte auf. Das bedeutet: Stirbt einer der beiden Versicherten, erhält der jeweils andere die vereinbarte Versicherungssumme. Damit gilt der Vertrag als beendet, die Versicherung leistet also nur einmal. Im Vergleich zu zwei einzelnen Verträgen kann die Partnerversicherung häufig etwas kostengünstiger ausfallen.

Bei der auf Gegenseitigkeit beruhende Versicherung stellt sich jedoch die Frage: Was geschieht, wenn beide Versicherten gleichzeitig versterben? In diesem Fall zahlt die Versicherung in der Regel an die Hinterbliebenen. Gerade Eltern, die die verbundene Risikolebensversicherung – Ehepaar oder unverheiratet spielt hier keine Rolle – zur Absicherung ihrer Kinder abschließen möchten, sollten genau rechnen. Reicht die einmalige Zahlung der Versicherungssumme beim Ableben beider Elternteile als dauerhafte finanzielle Absicherung für den Nachwuchs aus?

Bedenken Sie auch andere Stolpersteine, die eine Partner-Risikolebensversicherung mit sich bringen kann. So werden Versicherungssumme und Laufzeit beispielsweise für beide Partner gleich festgesetzt. Herrscht hierbei ein unterschiedlicher Bedarf, kann eine andere Variante der Versicherung lohnenswerter sein.

Zusammenfassung Variante 1:
  • Gemeinsamer Versicherungsvertrag
  • Summe wird im Todesfall nur einmal ausgezahlt – auch beim Tod beider
  • Laufzeit und Summe für beide Partner identisch

2. Zwei einzelne Versicherungsverträge

Wünschen Sie sich mehr Flexibilität, können Sie auch auf zwei verschiedene Versicherungsverträge ausweichen. Dabei schließt jeder Partner einfach eine eigene Risikolebensversicherung ab. Versicherter und Versicherungsnehmer sind dabei die gleiche Person: Der Versicherungsnehmer versichert lediglich den eigenen Todesfall und gibt den Partner als Begünstigten an. Die Vorteile dieser Variante liegen auf der Hand: Die Rahmenbedingungen können Sie ganz individuell und für jede Person separat festlegen. Außerdem erhalten die Angehörigen im Todesfall beider Personen zwei Versicherungssummen und sind damit doppelt abgesichert.

Andererseits sind zwei Verträge in der Regel teurer als ein Partnertarif. Besonders unverheiratete Paare sollten den Faktor Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung nicht außer Acht lassen. Denn die Versicherungsleistung ist steuerpflichtig. Während der Freibetrag bei Ehepaaren bei 500.000 Euro liegt, ist er bei Unverheirateten mit 20.000 Euro deutlich geringer.

Zusammenfassung Variante zwei:
  • Zwei unterschiedliche Verträge mit je einem Versicherten
  • Laufzeit und Summe individuell pro Partner festlegbar
  • Der Freibetrag der Erbschaftssteuer unterscheidet sich je nach Familienstand

3. Über-Kreuz-Versicherung

Eine dritte Möglichkeit für Paare ist die Über-Kreuz-Versicherung. Dabei werden ebenfalls zwei Versicherungsverträge abgeschlossen. Das bedeutet hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der Verträge und eine doppelte Versicherungsleistung im Todesfall beider Partner. Allerdings versichern sich die Partner gegenseitig: Dabei wird das Leben des jeweils anderen im eigenen Vertrag abgesichert. Sie sind bei ihrem Vertrag also jeweils Versicherungsnehmer und Begünstigter, während der Partner als versicherte Person angegeben wird. Verstirbt der Ehepartner oder Lebensgefährte, erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Leistung aus seiner Versicherung.

Auch wenn die zwei einzelnen Versicherungsverträge teurer sein können als eine Partner-Risikolebensversicherung, kann sich die Über-Kreuz-Versicherung vor allem für unverheiratete Paare lohnen, da für die Versicherungsleistung keine Erbschaftssteuer anfällt. Sie kommt schließlich aus einer eigens abgeschlossenen und bezahlten Versicherung.

Zusammenfassung Variante 3:
  • Zwei einzelne Policen
  • Jeder ist die versicherte Person des jeweiligen Partnervertrags
  • Es fällt keine Erbschaftssteuer an

Was geschieht mit der Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit bei Trennung oder Scheidung?

Bedenken Sie bei einer Risikolebensversicherung für Partner auch die Möglichkeit der Scheidung, Trennung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung. Denn meist ändert sich damit auch der Absicherungsbedarf. Doch aufgepasst: Die Bezugsberechtigung aus der Risikolebensversicherung für den Ex-Partner erlischt nicht automatisch mit einer Scheidung oder Trennung.

  • Verbundene Risikolebensversicherung: Wird eine verbundene Risikolebensversicherung nicht länger benötigt, kann sie gekündigt werden. Allerdings müssen beide Partner der Kündigung zustimmen. Dient die Risikoversicherung vor allem der Absicherung gemeinsamer Kinder und soll deshalb weiterlaufen, kann in der Regel auch eine Änderung der Begünstigten vorgenommen werden.
  • Getrennte Verträge: Wer zwei getrennte Risikolebensversicherungsverträge abgeschlossen hat, ist nicht nur innerhalb der Versicherung, sondern auch im Trennungsfall sehr flexibel. Die Anpassung des Begünstigten ist im Normalfall – sofern beim Abschluss nichts anderes vereinbart wurde – ohne dessen Zustimmung möglich.
  • Über-Kreuz: Dies sieht bei einer Über-Kreuz-Versicherung anders aus. Im Falle einer Trennung muss hier die versicherte Person geändert werden, was zum Problem werden kann. Berücksichtigen Sie schon bei Abschluss, dass ein Wechsel der versicherten Person durchführbar ist. Im Anschluss kann jeder Partner selbst entscheiden, ob er die Risikolebensversicherung fortführen möchte oder diese kündigt.
Bezugsrecht bei Risikolebensversicherungen

Wer bei Lebensversicherungen das Bezugsrecht innehat, erhält die Versicherungsleistungen, er ist also der Begünstigte. Man kann dabei zwischen widerruflich und unwiderruflich Begünstigten unterscheiden:

  • Widerrufliches Bezugsrecht: Der Begünstigte hat erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls das Recht auf die Versicherungsleistung. Bis dahin kann der Versicherungsnehmer beliebig über den Vertrag verfügen, also auch einen anderen Begünstigen einsetzen.
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht: Der Begünstigte hat mit Vertragsabschluss das Recht auf die Versicherungsleistung. Eine Änderung des Bezugsberechtigten ist somit nur mit Zustimmung des bisher Begünstigten möglich.

Partner-Risikolebensversicherung: Vergleich nutzen und passenden Tarif finden

Die Absicherung der Liebsten besitzt für die meisten Menschen oberste Priorität. Die Risikolebensversicherung kann im schlimmsten Fall für finanzielle Unterstützung sorgen und entstehende Geldprobleme verhindern. Viele Paare entscheiden sich für eine gegenseitige Absicherung, um sowohl den Partner als auch den gemeinsamen Nachwuchs zu schützen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie verheiratet sind oder nicht.

Überlegen Sie gut, welche Variante der Partnerversicherung für Sie infrage kommt. Ganz gleich, ob Sie sich auf eine verbundene Risikolebensversicherung, eine Über-Kreuz-Versicherung oder zwei gänzlich getrennte Versicherungsverträge festlegen, auf einen Anbietervergleich sollten Sie nie verzichten. Dieser gibt nicht nur einen Überblick über das vielfältige Angebot, sondern kann auch dabei helfen, das ideale Produkt für den persönlichen Bedarf zu finden.

Günstige Risikolebensversicherung: Vergleich lohnt sich
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