Zusatzversicherung Kieferorthopädie: Für Kinder besonders sinnvoll

  • Umfassender Schutz für Kieferorthopädie
  • Gute Absicherung der Zahngesundheit
  • Einfach und bequem online abschließen
Wie alt ist Ihr Kind?

Ob jung oder alt – begeistert ist niemand, wenn eine Zahnfehlstellung behandelt werden muss. Hinzukommt, dass die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Leistungen nicht immer übernimmt. Eine gute Zahnzusatzversicherung, die auch Kieferorthopädie absichert, schützt jedoch vor hohen Kosten und kann insbesondere bei Kindern sinnvoll sein.

Kieferorthopädie behandelt Gebiss- und Zahnfehlstellungen

Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Erkennung, Vorbeugung und der Therapie von Gebiss-Fehlbildungen und Zahnfehlstellungen beschäftigt. Durch die Korrektur soll die normale Funktion des Gebisses hergestellt werden. Eine solche Behandlung soll aber auch Karies und Parodontose vorbeugen. Der Fachbereich Kieferorthopädie beschäftigt sich also mit der Kiefer- und Zahnregulierung – sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern.

Kieferorthopädie für Kinder – wann und was zahlt die Krankenkasse?

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung des Kindes übernimmt, hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Zur Einstufung wurde ein Schema entwickelt, das kurz KIG genannt wird. Eingeteilt in die Stufen von 1 bis 5 geben diese „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ Auskunft darüber, wie schwer die jeweilige Fehlstellung ist und ob die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Denn diese leistet erst ab KIG 3. Somit müssen die Kosten einer Fehlstellung mit dem Schweregrad KIG 1 oder 2 selbst getragen werden. Werden mehrere Kinder des Haushalts, die unter 18 Jahren sind, zur gleichen Zeit kieferorthopädisch behandelt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ab dem zweiten Kind zunächst 90 Prozent der Kosten, anstatt die regulären 80 Prozent. Beachtet werden sollte zudem, dass die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für etwaige Extras übernimmt, die beispielsweise die Ästhetik oder den Tragekomfort der Zahnspange verbessern. Diese werden vom Kieferorthopäden privat in Rechnung gestellt.

Die verschiedenen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen werden folgendermaßen unterteilt:

  • KIG 1 entspricht einer leichten Zahnfehlstellung. Eine Behandlung erfolgt vor allem aus ästhetischen Gründen.
  • KIG 2 entspricht einer Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung. Eine Behandlung ist medizinisch angeraten.
  • KIG 3 entspricht einer ausgeprägten Zahnfehlstellung. Eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen erforderlich
  • KIG 4 entspricht einer stark ausgeprägten Zahnfehlstellung. Eine Behandlung ist aus medizinischer Sicht dringend erforderlich
  • KIG 5 entspricht einer extrem stark ausgeprägten Zahnfehlstellung. Eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich.

Jedoch geschieht die Kostenübernahme nicht sofort. So werden während der Behandlung nur 80 Prozent der vertragszahnärztlichen Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die restlichen 20 Prozent der Kosten müssen vorerst von den Eltern bezahlt werden. Dieser Eigenanteil wird erst dann erstattet, wenn die Behandlung beim Kieferorthopäden erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies ist jedoch erst der Fall, wenn auch die Retentionsphase zur Stabilisierung des Ergebnisses beendet wurde.

Zusatzversicherung schützt vor hohen Kosten

Eine private Zahnzusatzversicherung trägt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung des Kindes in der Regel entweder bereits ab KIG 1 oder ab einem Schweregrad von KIG 2. Dies sollte vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie unbedingt geprüft werden. Hierbei sollte nicht nur darauf geachtet werden, aber welchem Schweregrad die Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie bei Kindern absichert, sondern auch bis zu welcher maximalen Höhe die Kosten hierfür erstattet werden. Auch sollte die Versicherung frühzeitig abgeschlossen werden. Denn bereits angeratene Behandlungen sowie schon bestehende Schäden werden in der Regel nicht mitversichert.

Kind frühzeitig untersuchen lassen

Die Entwicklung des Gebisses bei Kindern sollte schon frühzeitig überprüft werden. Deshalb empfiehlt es sich, bereits im Kindergartenalter eine erste Zahnarztuntersuchung durchführen zu lassen. Wann der passende Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung gekommen ist, ist weniger vom Alter der jungen Patienten abhängig. So spielen nicht nur die Zahnentwicklung, sondern auch das Körperwachstum sowie die Fehlstellungsart eine entscheidende Rolle. Geht es um die Notwendigkeit der kieferorthopädischen Behandlung, werden zudem Kriterien wie die Funktion, die Zahngesundheit und die Ästhetik des Gebisses berücksichtigt.

Auch für Erwachsene sinnvoll

Obwohl Kieferorthopädische Maßnahmen vor allem im Kindesalter durchgeführt werden, besteht durchaus die Möglichkeit, dass zum Beispiel eine Zahnspange für Erwachsene nötig wird. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten hierfür nur übernimmt, wenn aufgrund schwerer Kieferanomalien sowohl kieferorthopädische als auch kieferchirurgische Maßnahmen erforderlich sind, suchen viele nach einer Alternative. Eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Erwachsene ist hierfür eine Option. Die meisten Tarife zahlen Policen aber nur die Kosten für Fehlstellungen, die nach Versicherungsabschluss entstanden sind. Die Versicherungsbedingungen müssen daher genau geprüft werden.

Zahnspange – Zahnzusatzversicherung springt oft ein

Bei Zahnspangen muss man zwischen Kindern und Erwachsenen unterscheiden. Für die Kleinen gilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung mit einfachen Stahlbrackets (eine feste Zahnspange wird mit Brackets an den Zähnen angebracht) übernehmen. Hochwertigere bzw. optisch unauffälligere Brackets, zum Beispiel aus Keramik, müssen die Eltern selbst zahlen. Die Fehlstellung muss außerdem mindestens der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 entsprechen. Erwachsene bleiben meist komplett auf den Kosten sitzen. Hier zahlt die Krankenkasse nur selten, zum Beispiel bei einer schwerwiegenden Fehlstellung infolge eines Unfalls. Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie für Erwachsene zahlen meist nur bei Fehlstellungen, die nach Versicherungsabschluss entstanden sind.

Tarif mit Kieferorthopädie abschließen

Möchte man sich vor den Kosten kieferorthopädischer Behandlungen schützen, geht es in erster Linie darum, welche Zusatzversicherung Kieferorthopädie im gewünschten Umfang absichert und wer versichert werden soll. Während bei Kindertarifen Kieferorthopädie häufig mitversichert ist, gestaltet es sich bei Erwachsenen in der Regel nicht ganz so einfach. Schließlich geht es nicht nur darum, dass etwas abgesichert ist, sondern auch bis zu welcher Höhe die Versicherung die entstandenen Kosten übernimmt. Grundsätzlich kann aber für jedes Familienmitglied eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Außerdem hilft ein Zahnzusatzversicherung-Vergleich dabei, sich einen Überblick über die verschiedenen Tarife zu verschaffen und das passende Angebot zu finden. Anschließend kann der ausgewählte Tarif einfach und bequem online abgeschlossen werden.

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