Ausfalldeckung: Wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann

  • Leistungsstarker Schutz vor hohen Kosten
  • Tarife und Leistungen kostenlos vergleichen
  • Bequem und einfach online abschließen
Wen möchten Sie versichern?

Ausfalldeckung: Haftpflichtleistungen als Geschädigter

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzforderungen durch Dritte ab. Diese können gestellt werden, wenn man selbst verantwortlich für einen Schaden an Dritten ist. Wer aber selbst einen Schaden erleidet, sollte auf die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei bauen können. Doch was ist, wenn der Verursacher selbst keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden nicht bezahlen kann? Obwohl sie zu den wichtigsten Versicherungen zählt, ist es keine gesetzliche Pflicht diese abzuschließen. Um im Fall eines Forderungsausfalls nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, kann man eine Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abschließen.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Etwa 70 Prozent der Deutschen besitzen eine private Haftpflichtversicherung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ungefähr 30 Prozent nicht haftpflichversichert sind. Aber auch diese Menschen sind natürlich nicht davor gefeit, Schäden zu verursachen, seien es nun Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden.

Erleidet man nun selbst einen Schaden, ist erst einmal die Versicherung des Verursachers in der Pflicht. Denn Schäden müssen grundsätzlich vom Verursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung übernommen werden. Doch vielleicht gehört der Schadensverursacher zu den 30 Prozent in Deutschland, die nicht haftpflichtversichert sind. Dann wird es kompliziert. Damit auch in solchen Fällen der Schaden ersetzt wird, kann die eigene Haftpflichtversicherung einspringen. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Versicherungsschutz auch eine Ausfalldeckung beinhaltet. Diese ersetzt die Kosten für Schäden, die man nicht selbst verursacht, sondern durch Dritte erlitten hat.

Eine Forderungsausfalldeckung bieten zum Beispiel die Leistungspakete M und L der Privathaftplicht von AXA.

Kosten der Ausfalldeckung

Umso umfangreichere Leistungen eine Haftpflichtversicherung bietet, desto höher sind folglich auch die Kosten der Police. Versicherungsnehmer müssen für eine Police mit Ausfalldeckung in der Regel mehr zahlen als für eine, die diesen Fall nicht abdeckt. Versicherte müssen grundsätzlich selbst entscheiden, ob ihnen der zusätzliche Schutz die jährlichen Kosten wert sind. Den Forderungsausfall vermeiden können sie letztlich aber nur mit einer Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung. Mit einem genauen Vergleich der Tarife können Interessenten die bestehenden Angebote prüfen.

Ausfalldeckung: Haftpflicht sichert den Forderungsausfall nicht immer ab

Wer eine Haftpflichtversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass diese den erlittenen Schaden auch bei einem Forderungsausfall übernimmt. Das ist nicht selbstverständlich. Denn viele Versicherungspolicen decken diesen Punkt nicht ab. Die eigene Police sollte also dahingehend geprüft werden. Ist die Ausfalldeckung nicht in der Police enthalten, sollten sich Versicherungsnehmer überlegen, in einen anderen Haftpflicht-Tarif zu wechseln oder diese Option hinzu zu buchen, sofern dies möglich ist.

Sonderfall Mietsachschäden

Die Abdeckung von Mietsachschäden ist in den meisten Versicherungspolicen enthalten. Im Zusammenhang mit Forderungsausfällen ist dieser Punkt aber nur für Vermieter relevant, denn diese sind ja Eigentümer des beschädigten Mietobjekts. Hat der Mieter allerdings eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kommt sie in der Regel für die Schäden am Eigentum des Vermieters auf.

Was ist bei einer Forderungsausfalldeckung zu beachten?

Eine Forderungsausfalldeckung ist nicht in allen Tarifen der Versicherer enthalten. In Basistarifen beispielsweise wird sie häufig nicht mit abgedeckt, während sie in umfangreicheren Tarifen üblicherweise Bestandteil der Police ist. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass entstandene Schäden meist erst ab einer gewissen Höhe übernommen werden. Die sogenannte Selbstbeteiligung kann oft bis zu 2.500 Euro hoch sein. Schäden, die unter dem Wert der Selbstbeteiligung liegen, werden vom Versicherer – auch bei abgeschlossener Forderungsausfalldeckung – nicht übernommen.

Auch bei anderen Formen der Haftpflichtversicherung, wie der für Pferdehalter und Hundebesitzer, kann die Forderungsausfalldeckung Bestandteil des Tarifs sein. Man sollte aber auch hier genau prüfen inwieweit auch Schäden an den Tieren oder durch Tiere verursachte Schäden inbegriffen sind. Die Details können entsprechend der Vertragsbedingungen für die Hundehaftpflicht und der Pferdehaftpflicht entnommen werden.

Bedingungen für Erstattung eines Schadensersatzes

In der Regel ist es so, dass der Schadensersatzleistung ein komplexer Prozess vorangeht. Anders als bei Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt – und für die die Haftpflichtversicherung ja in erster Linie da ist – erstattet die Versicherung nicht automatisch die Kosten, wenn man selbst einen Schaden erlitten hat und es zu einem Forderungsausfall kommt. Bevor die Versicherung zahlt, muss rechtskräftig die Schuld des Schädigers festgestellt worden sein. Außerdem müssen finanzielle Forderungen durch den Geschädigten offen sein. Das ist dann der Fall, wenn der Schädiger zwar mit eigenen finanziellen Mitteln oder durch eine Zwangsvollstreckung Schadensersatz geleistet hat, diese Geldsumme aber nicht den entstandenen Schaden abdeckt.

Grundsätzlich müssen also die folgenden Bedingungen für einen Schadenersatz erfüllt sein:

  • Ein Gericht hat rechtskräftig die Schuld des Schädigers festgestellt
  • Oder der Schädiger hat eine notarielle Schuldanerkenntnis abgegeben
  • Nach der Zwangsvollstreckung sind immer noch Forderungen offen
  • Die offenen Forderungen übersteigen die Mindestschadensgrenze

Keine Ausfalldeckung? Privathaftpflicht wechseln

Auch wenn ein hoher Aufwand damit verbunden ist, bei Forderungsausfällen die eigene Haftpflichtversicherung zu bemühen, kann eine solche Deckung sinnvoll sein – insbesondere bei hohen Sach- oder Personenschäden. Versicherte, die das finanzielle Risiko eines Forderungsausfalls vermeiden möchten, sollten also prüfen, ob ihre Versicherung eine Ausfalldeckung beinhaltet. Tut sie das nicht, lohnt sich in diesem Fall ein Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer oder auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Vorher sollten jedoch die Leistungen und Konditionen verglichen werden, zumal mit einer Ausfalldeckung auch die Kosten der Haftpflichtversicherung steigen.

« zum Haftpflicht-Ratgeber

Haftpflichtleistungen und Konditionen im Vergleich:
  • Bequemer Haftpflichtvergleich
  • Versicherungsleistungen mit einer Deckungssumme bis 50 Mio.€
  • Tarife vergleichen und online abschließen
>