Handyvertrag wechseln und Geld sparen

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Egal ob Sie in der U-Bahn Musik hören, im Wartezimmer einer Arztpraxis Nachrichten lesen oder beim Shopping Social-Media-Kanäle verfolgen – das Smartphone ist selbstverständlicher Bestandteil unseres Lebens. Der Tariftyp sollte dabei dem eigenen Nutzungsverhalten entsprechen. Wenn Sie also beispielsweise häufig im Internet surfen, sollten Sie einen Handytarif mit einem hohen mobilen Datenvolumen abschließen. Ist dies nicht der Fall, kann sich ein Tarifwechsel oder sogar ein Handy-Vertragswechsel für Sie lohnen.

Tarifvergleich nicht vergessen

Jedes Jahr kommen neue Smartphone-Modelle auf den Markt, zu deren optimaler Vermarktung häufig auch neue Tarife mit einem neuen Leistungsumfang angeboten werden. War beispielsweise lange Zeit ein Gigabyte das Maximum an mobilem Datenvolumen, gibt es mittlerweile schon Handyverträge, die ihren Kunden bis zu sieben Gigabyte versprechen. In dieser schnelllebigen Branche ist es umso wichtiger, vor Abschluss eines bestimmten Tarifs zunächst einen Tarifvergleich durchzuführen. Wer die Angebote kennt, kann ganz leicht die beste Möglichkeit auswählen und den Tarifwechsel reibungslos abwickeln.

Handyvertrag wechseln: Vorlage

Wenn Sie von attraktiven Neukunden-Angeboten profitieren möchten, ist zunächst die Kündigung des bestehendes Handyvertrages nötig. Um sicherzugehen, dass alle relevanten Bestandteile einer Kündigung aufgeführt werden, können Sie hier einfach das passende PDF ausdrucken, ausfüllen und abschicken.

Nicht alle Anbieter erlauben Downgrade

Wenn Sie einen Handyvertrag mit umfangreichen Konditionen abgeschlossen haben, von diesen Leistungen aber gerade einmal die Hälfte benötigen und nutzen, werden Sie den Vertrag häufig als zu teuer empfinden. Doch möchten Sie die Flatrate wechseln, um einen günstigeren Vertrag zu erhalten, ist dies bei den meisten Anbietern nur begrenzt möglich oder kostenpflichtig. Falls umsetzbar, kostet ein sogenannter Downgrade in der Regel zwischen 50 und 100 Euro und ist zudem oft erst 12 Monate nach Vertragsabschluss möglich. Prüfen Sie daher, ob sich dies wirklich lohnt oder ein Vertragswechsel kostengünstiger ist. Wird ein Downgrade durchgeführt, verlängert sich üblicherweise die Vertragslaufzeit, häufig um weitere 12 Monate.

Wenn Sie feststellen, dass sich ein Downgrade nicht lohnt, können Sie auch darüber nachdenken, den Handyvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Es ist völlig unerheblich, wie lange der Vertrag bereits besteht oder wann das Vertragsende zu erwarten ist. Mit einer vorzeitigen Kündigung gehen Sie sicher, dass der Vertrag nach Vertragsende nicht verlängert wird. Entscheiden Sie sich noch während der Vertragslaufzeit um und möchten den Tarif doch behalten und verlängern, so können Sie dies dem Mobilfunkanbieter einfach mitteilen. Anbieter akzeptieren eine Verlängerung des Vertrages üblicherweise problemlos.

Vor Vertragsende Handyanbieter wechseln?

Um reibungslos in den neuen Vertrag überzugehen, sollten Sie sich schon frühzeitig mit den Angeboten der verschiedenen Anbieter beschäftigen. Dabei ist Planung das A und O, da für Neukunden zunächst ein bürokratischer Aufwand entsteht, der auf den Zeitpunkt des neuen Vertragsbeginns abgestimmt werden muss. In der Regel ist nicht möglich, noch während der Vertragslaufzeit des aktuellen Anbieters zu einem anderen zu wechseln. Wenn Sie aber bereits mit Bestimmtheit sagen können, welchen Mobilfunkanbieter und Tarif Sie sich nach Vertragsende wünschen, können Sie mit diesem bereits Kontakt aufnehmen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, den neuen Vertrag auf den ersten vertragsfreien Tag des Alttarifes abzustimmen.

Möchte man den Mobilfunkvertrag wechseln und somit auch den Anbieter, ist die Auswahl eines neuen Tarifs und dessen Vertragsunterzeichnung etwa erst einen Monat vor Vertragsende sinnvoll. Schließlich können jederzeit Angebote auf den Markt geworfen werden, die den eigenen Vorstellungen noch besser entsprechen.

Warten Sie mit dem Unterschreiben des zukünftigen Vertrages mindestens so lange bis die Bestätigung über die Kündigung des Altvertrages vorliegt. So können Sie ausschließen, dass laufen Sie nicht Gefahr, zwei Verträge gleichzeitig bezahlen zu müssen.

Auf welche Fristen muss man achten?

Auf dem Markt konkurrieren viele verschiedene Handyanbieter mit einer noch größeren Zahl an Angeboten. Die verschiedenen Wettbewerber zu vergleichen und einen auszuwählen, der den eigenen Vorstellungen entspricht, bedeutet zwar zunächst viel Mühe, ist aber umso erfreulicher, wenn ein zufriedenstellender Vertragsabschluss erzielt wird. Doch nicht immer hält sich dieses Wohlgefallen über die gesamte Vertragslaufzeit. Stellt sich bei Kunden eine permanente Unzufriedenheit ein, möchten viele den Handyanbieter wechseln.

Kündigungsfristen

Wenn Sie an einen aktuellen Vertrag gebunden sind, können Sie diesen in der Regel nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in welchen Handyanbieter eine vorzeitige Kündigung akzeptieren. Das sind üblicherweise absolute Härtefälle, die eine rechtskräftige Begründung benötigen. Unzufriedenheit mit den aktuellen Vertragsbestimmungen oder der Netzqualität stellen beispielsweise keinen Kündigungsgrund dar. Wenn Sie den Handyanbieter wechseln möchten, macht es dennoch Sinn, sich bereits frühzeitig mit der Vertragskündigung zu beschäftigen. Denn es ist unbedingt notwendig, die bestehenden Fristen einzuhalten. Die Kündigungsfrist für 24-Monate-Tarife liegt in der Regel bei drei Monaten vor Vertragsende. Geht das Kündigungsschreiben erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim aktuellen Handyanbieter ein, ist diese ungültig und der Vertrag wird meist um weitere 24 Monate verlängert

Vertrag wechseln – Rufnummer behalten

Wer zwar gern den Handyanbieter wechseln möchte, aber die eigene Rufnummer am liebsten behalten würde, sollte ebenso einige Fristen kennen. Der Antrag auf Rufnummermitnahme kann gewöhnlich frühestens vier Monate vor Vertragsende gestellt werden – der spätmöglichste Zeitpunkt ist vier Wochen nach Vertragsende beziehungsweise Vertragswechsel. Handy-Anbieter verlangen allerdings für die Rufnummermitnahme meist eine Gebühr, die häufig um die 25 Euro beträgt. War die Portierung der Rufnummer erfolgreich, bleiben zwar Ruf- und Mobilfunknummer bestehen, doch alle anderen Daten wie Text- oder Sprachnachrichten, Telefonnummern und Bilder oder Fotos können aufgrund des Anbieterwechsels verloren gehen, da sich ein Großteil dieser normalerweise auf der SIM-Karte befindet. Daher kann es sinnvoll sein Daten auf einem externen Speichergerät zu sichern.

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