Diebstahlversicherung: In diesen Fällen zahlt die Hausrat

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Sie überlegen, welche Versicherung bei Diebstahl greift? Möglicherweise verfügen Sie bereits über eine Diebstahlversicherung, die Sie in vielen Fällen schützt. Denn die Hausratversicherung springt häufig ein, zum Beispiel wenn Ihr Hab und Gut nach einem Einbruch beschädigt bzw. gestohlen wird. Doch aufgepasst: Versicherer unterscheiden zwischen verschiedenen Tatbeständen und Formen von Diebstahl. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Sie mit der Diebstahlversicherung der Hausrat auf der sicheren Seite sind.

Hausratversicherung zahlt bei schwerem Diebstahl

Versicherer unterscheiden in der Regel zwischen schwerem und einfachem Diebstahl sowie Raub. Dabei gilt: Die Hausratversicherung springt bei schwerem Diebstahl (häufig auch Einbruchdiebstahl genannt) und in manchen Fällen auch bei Raub ein. Einfacher Diebstahl ist nicht versichert.

Schwerer Diebstahl (versichert)

  • Einbruch mithilfe von Werkzeugen,
  • Einbruch mit gestohlenen Schlüsseln,
  • Einbrecher verschafft sich unbemerkt Zugang und versteckt sich.

Einfacher Diebstahl (nicht versichert)

  • Diebstahl durch unverschlossene Türen oder Fenster,
  • Diebstahl durch Täuschung (Trickdiebstähle),
  • Diebstahl aus abgestellten Fahrzeugen,
  • Diebstahl aus (Hand-)Taschen.

Grundsätzlich gilt also: Hat der Täter ein leichtes Spiel und muss er kein greifbares Hindernis überwinden, wie bei unverschlossenen Wohnungen oder beim Taschendiebstahl, spricht man vom einfachen Diebstahl. Muss er aber ein Schloss aufbrechen, stellt das einen schweren Diebstahl dar. Was im Detail versichert ist, kann jedoch von Tarif zu Tarif variieren. Prüfen Sie daher die Vertragsdetails, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wichtig:

Die Hausratversicherung leistet nicht, wenn Sie den Schlüssel im Briefkasten „verstecken“ oder auf eine andere Weise einen Einbruch durch Fahrlässigkeit begünstigen. Die Grenzen zwischen grober Fahrlässigkeit und ausreichender Sorgfalt können unscharf sein und zwischen den Versicherungsunternehmen variieren – informieren Sie sich bei Vertragsabschluss deshalb über die entsprechenden Bedingungen.

Sonderfall Raub

Ein Raub ist ein Diebstahl unter Gewaltandrohung oder -anwendung. Raubüberfälle innerhalb der eigenen vier Wände sind über die Hausratversicherung abgesichert. Der Schutz besteht aber manchmal auch außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses. Und zwar über den Baustein „Außenversicherung“, der Teil einiger Hausrat-Policen ist. Die Hausratversicherung zahlt dann, wenn der Täter Gewalt anwendet bzw. androht und zum Beispiel die Herausgabe des Geldbeutels oder des Handys verlangt. Nutzt er jedoch einen unaufmerksamen Moment des Besitzers, zahlt die Außenversicherung nicht, da es sich um einen einfachen Diebstahl handelt.

Hausratversicherung: Taschendiebstahl meist nicht inbegriffen

Taschendiebstahl ist nur unter bestimmten Bedingungen in der Diebstahlversicherung der Hausrat inbegriffen: Bricht ein Dieb in Ihr Zuhause ein und klaut dort Ihre Handtasche, greift der Schutz. Sind Sie jedoch unterwegs, ist Taschendiebstahl meist nur über den Baustein „Außenversicherung“ inbegriffen und auch nur dann, wenn der Täter Gewalt anwendet oder androht.

Folgekosten eines Einbruchs sind versichert

Die Hausratversicherung deckt nicht nur Schäden an Ihrem Hab und Gut. Sie kommt auch für die Kosten auf, die als Folge des Einbruchs entstehen.

Übernommen werden zum Beispiel Folgekosten für

  • Aufräumarbeiten sowie Abtransport: Ist das Zuhause nach einem Einbruch verwüstet, kommt die Versicherung für Aufräumarbeiten und den Abtransport des zerstörten Hausrats auf.
  • Transport und Lagerung: Falls der Hausrat an anderer Stelle gelagert werden muss, da die Wohnung nicht mehr betretbar ist, greift auch in diesem Fall die Versicherung.
  • Hotelübernachtung: Ist das Haus oder die Wohnung vorübergehend unbewohnbar, übernimmt die Hausratversicherung die Hotelkosten, je nach Tarif anteilig oder komplett.
  • Bewachung: Falls die Wohnung unbewohnbar ist und die Schließanlage keinen ausreichenden Schutz mehr bietet, kommt die Versicherung meist anteilig für die anfallenden Bewachungskosten auf.

Sollte der Täter Einbruchschäden hinterlassen, die auch andere Mieter betreffen – wie die beschädigte Eingangstür des Miethauses –, so ist dies bei den meisten Tarifen nicht versichert. In diesem Fall kommt dann entweder die private Haftpflichtversicherung oder der Vermieter für die Kosten auf.

Hausratversicherung schützt bei Fahrraddiebstahl nur lückenhaft

Grundsätzlich zählen Fahrräder zum Haushalt und sind mitversichert. Doch greift die Hausratversicherung nicht in allen Fällen von Fahrraddiebstahl. Befindet sich das Rad außerhalb eines geschlossenen Raumes, bewerten dies viele Versicherer als einfachen Diebstahl und erstatten die Kosten nicht. Wer seinen Drahtesel umfassend schützen möchte, kann eine zusätzliche Fahrradversicherung abschließen oder die Hausratversicherung erweitern.

Gilt die Diebstahlversicherung im Ausland?

Ein Diebstahl kann die Urlaubsstimmung gründlich verhageln. Doch auch wenn der Diebstahl auf Reisen stattfindet, ist es möglich, dass dies in der Hausratversicherung über den Zusatzbaustein „Außenversicherung“ inbegriffen ist. Dieser sichert Gegenstände – beispielsweise die teure Spiegelreflexkamera – ab, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb Ihres Haushaltes befinden. Versicherer formulieren allerdings für diesen Fall Entschädigungshöchstgrenzen. Klären Sie daher ab, ob und bis zu welcher Höhe gestohlene Wertsachen auf Reisen ersetzt werden.

Schwerer Diebstahl: Versicherung verlangt Nachweise

Sind Sie einem arglistigen Einbrecher zum Opfer gefallen, der keine sichtbaren Einbruchschäden hinterlassen hat, werden Sie es bei Versicherern meist schwer haben. Denn diese verlangen in der Regel erkennbare Einbruchspuren beispielsweise an Fenstern oder Türen, um den Einbruch anzuerkennen – der Kunde befindet sich in der Nachweispflicht. Dazu zählt meist auch, den Einbruch sofort anzuzeigen. Machen Sie außerdem Fotos vom Tatort. Sie können ebenfalls einen Gutachter beauftragen, um die Schadenshöhe einzuschätzen. Bis dahin ist es ratsam, nichts in der Wohnung zu verändern oder aufzuräumen.

Tarifwechsel für besseren Schutz

Sind Sie mit dem Diebstahlschutz Ihrer bestehenden Hausratversicherung unzufrieden, ist ein Versicherungswechsel empfehlenswert. Mit einem Hausratversicherungsvergleich können Sie zahlreiche Angebote auf einen Blick vergleichen und einen Tarif mit besseren Leistungen abschließen. Um unnötige Kosten bei einem Wechsel zu vermeiden, halten Sie die Kündigungsfrist für den Altvertrag ein. Denn wird die alte Versicherung zu spät gekündigt, läuft diese meist noch ein weiteres Jahr.

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