Begleitetes Fahren – nur mit der passenden Kfz-Versicherung

Begleitetes Fahren, auch bekannt unter „Führerschein mit 17“, liegt im Trend. Erfahren hier:

  • was es bei der Kfz-Versicherung zu beachten gilt
  • wie viel die Versicherung für das erste eigene Auto kostet
  • wie Sie sich für das begleitete Fahren anmelden können

Das Begleitete Fahren ab 17, umgangssprachlich auch Führerschein mit 17, liegt voll im Trend. Und das hat gute Gründe. Denn durch die zusätzliche Fahrausbildung erhalten junge Erwachsene wertvolle Fahrpraxis. Mit einer Begleitperson an ihrer Seite werden sie auf die selbständige Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet und können von dem Erfahrungsschatz des Beifahrers profitieren. Ein weiterer positiver Effekt: Viele Versicherer bieten einen Rabatt für die erfolgreiche Teilnahme an dieser Fahrausbildung. Und das zahlt sich häufig aus. Denn die Kfz-Beiträge für Fahranfänger sind meist sehr hoch, da junge Menschen statistisch gesehen häufiger in Unfälle verwickelt sind. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Regelungen der Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren und die wichtigsten Fragen & Antworten zum Führerschein mit 17 zu werfen.

Wie können sich Teilnehmer am Begleiteten Fahren versichern?

Junge Erwachsene, die am Begleiteten Fahren teilnehmen, müssen sich – wie jeder Autofahrer – um einen Kfz-Versicherungsschutz kümmern. Wer sich ans Steuer des Familienautos setzt, ohne die Kfz-Versicherung darüber zu informieren, riskiert Probleme mit dem Versicherer und nicht unerhebliche Strafzahlungen.

Für frischgebackene Autofahrer macht es Sinn, sich:

  • Option 1: als zusätzlicher Fahrer der Familienkutsche anzumelden
  • Option 2: das eigene Auto als Zweitwagen über die Eltern zu versichern.

Für eine eigene Kfz-Versicherung muss der junge Erwachsene volljährig sein.

In den meisten Fällen fährt der Teilnehmer erst einmal mit dem Auto der Familie und wird für den Zeitraum des Begleiteten Fahrens als zusätzlicher Fahrer angemeldet. Einige Anbieter ermöglichen es, den Versicherungsschutz für diesen Zeitraum kostenlos zu erweitern. Versicherungsnehmer bleiben die Eltern – der Sprössling ist auf diese Weise umfassend geschützt. Da dies nicht immer kostenlos möglich ist, sollten Versicherte diese Option bereits vor der Anmeldung für das Begleitete Fahren mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer klären. Einige Versicherer verlangen auch einen ordentlichen Aufschlag. Es kann sich im Zweifelsfall also lohnen, die Kfz-Versicherung zu kündigen und ein günstigeres Angebot bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

Möchte der frischgebackene Autofahrer nicht mit der Familienkutsche fahren, muss er das Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern und sich lediglich als Fahrer eintragen lassen. Auch hier sollten Versicherte verschiedene Angebote für eine Zweitwagenversicherung vergleichen. Denn die Konditionen in Bezug auf das Begleitete Fahren können sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden.

Begleitetes Fahren – Versicherung fürs erste eigene Auto wird günstiger

Führerschein-Neulinge müssen für die Versicherung des ersten eigenen Autos meist tief in die Tasche greifen. Denn sie sind für Versicherer eine hohe Risikogruppe und werden in die teure Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Sie erhalten damit keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Viele Versicherer honorieren es jedoch, wenn Fahranfänger am Begleiteten Fahren teilgenommen haben und unfallfrei gefahren sind. Wie hoch der Rabatt für Begleitetes Fahren ausfällt, hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Es lassen sich mitunter mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

Fragen & Antworten rund ums Begleitete Fahren

Das Wichtigste zum Thema Versicherung für Begleitetes Fahren ist geklärt. Wer sich nun allgemein zum Begleiteten Fahren informieren möchte, erhält hier Antworten – kurz & knapp:

Wie kann ich mich anmelden?

Um sich für das Begleitete Fahren ab 17 anzumelden, muss der junge Erwachsene bei der Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle des Wohnorts einen Antrag stellen und sich bei einer Fahrschule anmelden. Wichtig: Da das Bearbeitungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Bewerber den Antrag frühzeitig einreichen. Die Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen müssen der Teilnahme zustimmen

Ab wann kann ich mich anmelden?

Bewerber können frühestens mit 16,5 Jahren den Antrag für das Begleitete Fahren stellen und sich für die reguläre Fahrausbildung an einer Fahrschule anmelden. Dabei sollten diese beachten, dass sie die theoretische Fahrprüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen dürfen – die praktische frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

Welche Unterlagen sind nötig?

Für die Antragstellung bei der städtischen Führerscheinstelle sind einige Unterlagen nötig. Damit die Bewerbung schnell und problemlos über die Bühne geht, sollten folgende Dokumente/Informationen nicht fehlen:

  • das ausgefüllte Antragsformular (Bewerber können dies meist auf der Website der Führerscheinstelle downloaden)
  • ein biometrisches Passbild
  • einen aktuellen Sehtest vom Augenarzt/Optiker (nicht älter als maximal zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Name der Fahrschule (kann meist auch nachträglich genannt werden)
  • Angaben zu den Begleitpersonen sowie Führerschein- und Personalausweis-Kopien
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen

Wer darf Begleitperson sein?

Die wichtigste Regel für Begleitetes Fahren: Die Begleitperson muss mit! Grundsätzlich kommt dafür jeder Erwachsene in Frage, sofern der- oder diejenige folgende grundlegenden Voraussetzungen erfüllt:

  • die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren über einen Führerschein der Klasse B verfügen
  • das Drogenverbot und die 0,5 Promille-Grenze beachten
  • und in Flensburg („Fahreignungsregister“ – bis zum 30.04.2014 „Verkehrszentralregister“) mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.

Die Namen der Begleitpersonen müssen in der Prüfungsbescheinigung stehen. Allerdings können diese nachträglich noch geändert werden.

Wie geht es nach erfolgreicher Fahrprüfung weiter?

Nach den bestandenen Prüfungen an der Fahrschule erhält der neue Autofahrer eine Prüfungsbescheinigung, die zusammen mit dem Personalausweis als vorläufiger Ersatz für den Kartenführerschein dient. Der Fahranfänger muss beim Autofahren die Prüfungsbescheinigung zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass stets mit sich führen. Vergisst er diese und wird kontrolliert, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld gemahnt. In der Prüfungsbescheinigung sind die Begleitpersonen vermerkt. Mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung beginnt, wie auch bei 18-Jährigen, eine 2-jährige Probezeit. Außerdem gilt: Der frischgebackene Autofahrer darf nur innerhalb Deutschlands fahren – die einzige Ausnahme: Österreich.

Zum 18. Geburtstag erstellt die Führerscheinstelle den Kartenführerschein. Der nun volljährige Erwachsene muss den Kartenführerschein innerhalb von drei Monaten abholen und gegen die Prüfbescheinigung tauschen.

Frischgebackene Autofahrer profitieren doppelt

Für junge Menschen kann es meist nicht schnell genug ans Steuer gehen. Dank der begleitenden Fahrausbildung sind sie heutzutage nicht nur schneller mobil – sie können auch in der Kfz-Versicherung sparen. 17-Jährige können als zusätzlicher Fahrer der Familienkutsche oder über die Zweitwagenregelung vom Begleiteten Fahren profitieren. Der Führerschein mit 17 ist für Fahranfänger daher eine optimale Möglichkeit, mehrere Fliegen mit einer Klatsche zu schlagen: Sie erwerben nicht nur wertvolle Fahrpraxis, sondern können auch ordentlich Geld sparen.

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