Schadenfreiheitsklasse: Unfallfrei wird belohnt

Die Schadenfreiheitsklassen beeinflussen maßgeblich die Kosten für die Autoversicherung. Erfahren Sie hier:

  • welche Schadenfreiheitsklassen es gibt
  • wie Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen können
  • wie sich Schadenfreiheitsklassen übertragen lassen

Der Unterhalt eines Autos kann ganz schön teuer sein. Bereits kleine Reparaturen wie Kratzer am Lack können schnell Hunderte Euro kosten. Viele Autofahrer melden den Schaden daher der Kfz-Versicherung. Das Problem: Mit jeder Schadenmeldung können auch die Kosten für den Versicherungsbeitrag steigen. Denn Versicherer stufen ihre Beitragszahler in unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen, ein. Je häufiger der Versicherte einen Schaden regulieren lässt, desto schlechter die Einstufung. Schadenfreiheitsklassen beeinflussen damit neben weiteren Tarifmerkmalen wie Typklassen maßgeblich die Kosten für die Autoversicherung. Es lohnt sich also, einen Blick auf relevante Regelungen rund um die Schadenfreiheitsklasse zu werfen.

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Eine Schadenfreiheitsklasse ist eine Risikogruppe, die Versicherer nutzen, um die Beiträge für die Kfz-Versicherung zu berechnen. Diese richtet sich nach der Anzahl der unfall- und schadenfreien Kalenderjahre des Versicherungsnehmers. Dabei gilt: Je länger dieser keinen Schaden meldet, desto höher die Schadenfreiheitsklasse. Nach Unfall- oder Schadensmeldung wird der Versicherte hingegen in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Anhand der Schadenfreiheitsklasse wird der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt ermittelt. Dieser wird in Prozent angegeben und in den Kfz-Beitrag eingerechnet. Wieviel Prozent Rabatt einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse zugeordnet sind, entscheidet jeder Versicherer selbst. Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes kann somit je nach Anbieter variieren.

Kfz-Versicherung: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen – so funktioniert‘s

Die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen ist bei allen Versicherern gleich. Sie reichen von SF-Klasse 0 bis maximal SF-Klasse 35. Die Zahl entspricht dabei der Anzahl der unfall- und schadenfreien Kalenderjahre. Ein Beispiel: SF-Klasse 4 bedeutet, dass der Autofahrer seit 4 Jahren keinen Schaden mehr gemeldet hat.

Schadenfreiheitsklassen im Überblick:

Voraussetzung Schadenfreiheitsklasse
1-35 Jahre unfallfrei SF 1-35
erstes eigenen Auto, mind. 3 Jahre Fahrpraxis SF 1/2
Fahranfänger 0
Nach Rückstufung aus SF 1 S
Schlechteste Kategorie, z.B. Fahranfänger nach selbstverursachtem Unfall M

Darüber hinaus gibt es drei Sonderklassen. Die SF-Klasse 0 für Fahranfänger; die schlechteste SF-Klasse M, Malusklasse, für frischgebackene Autofahrer, die kurz nach Abschluss der Versicherung bereits einen selbstverursachten Schaden melden. S steht für Schadenklasse und gilt für Autofahrer, die nach einem selbstverschuldeten Schaden von SF 1 zurückgestuft wurden – SF-Klasse ½ steht für Fahranfänger, die ihr erstes eigenes Auto versichern, jedoch bereits seit drei Jahren über einen Führerschein verfügen. Tipp für Fahranfänger: Wer Fahrsicherheitstrainings oder Begleitetes Fahren absolviert, wird bei einigen Versicherern in eine günstigere SF-Klasse eingestuft.

Jeder Versicherer regelt selbst, wie hoch der Beitrag und Schadenfreiheitsrabatt in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen ausfällt. Es ist daher nicht möglich, pauschal zu beantworten, wie viel ein Versicherter beispielsweise in Schadenfreiheitsklasse 20 spart. Allerdings stehen alle Regelungen bezüglich der Schadenfreiheitsklassen sowie der Rückstufung im Schadenfall in den Versicherungsbedingungen des Anbieters.

Anzahl der Schäden ist entscheidend

Nicht die Höhe des einzelnen Schadens, sondern die Anzahl der Schäden ist entscheidend. Mehrere kleine Schäden können somit zu einem niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt führen als ein großer.

Kann der Versicherte die eigene Schadenfreiheitsklasse berechnen?

Möchte ein Versicherter die eigene Schadenfreiheitsklasse ermitteln, muss er nur die Anzahl der schadenfreien Jahre addieren. Alternativ kann jeder Versicherte der letzten Beitragsrechnung entnehmen, in welcher Schadenfreiheitsklasse er sich aktuell befindet oder direkt beim Versicherer nachfragen.

Kfz-Versicherer stufen ihre Beitragszahler jedes Jahr zum 01. Januar neu in Schadenfreiheitsklassen ein. Dabei richtet sich der Versicherer nach der Anzahl der gemeldeten Schäden aus dem vergangenen Kalenderjahr. Hat der Versicherte keinen Schaden gemeldet, rückt er in eine bessere Schadenfreiheitsklasse vor – verursachte er jedoch mehrere Schäden, wird er zu Beginn des neuen Jahres zurückgestuft. Wie tief der Versicherte in der Tabelle fällt, hängt vom Versicherer ab. Doch die finanziellen Einbußen können enorm sein. Ein Beispiel: Eine einzige Schadenmeldung kann genügen, um von der höchsten SF-Klasse 35 in SF-Klasse 18 zu purzeln. Meist dauert es nun mehrere Jahre, um die vorherige Schadenfreiheitsklasse wieder zu erreichen.

Rückstufungen im Schadensfall (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko)

SF-Klasse Rückstufung nach dem
1. Schaden
Rückstufung nach dem
2. Schaden
Rückstufung nach dem
3. Schaden
Rückstufung ab dem
4. Schaden
35 und mehr 18 61M
34 15 5 ½ M
33 14 5 ½ M
32 14 4 ½ M
30 und 31 134 ½ M
29 124 ½ M
28 123S M
26 und 27 113 S M
24 und 25 102 S M
22 und 23 92 S M
20 und 21 81 S M
19 71 S M

Quelle: ERGO (Stand: 1. Oktober 2016)

Keine Schadenfreiheitsklassen in der Teilkaskoversicherung

Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung, jedoch nicht in der Teilkaskoversicherung. Der Grund: Eine Teilkaskoversicherung sichert finanzielle Folgen von Schäden ab, für die Autofahrer selbst nicht verantwortlich sind beispielsweise Unwettereinflüsse. Ein höherer Beitrag wäre somit nicht gerechtfertigt. Die Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung kommen hingegen auch für selbstverursachte Schäden auf, die der Versicherte durch das eigene Fahrverhalten verursacht hat.

Können Autofahrer ihre Schadenfreiheitsklasse positiv beeinflussen?

Der beste Weg, die Schadenfreiheitsklasse positiv zu beeinflussen, ist das eigene Fahrverhalten. Wer häufig Schäden verursacht, wird einen entsprechend höheren Kfz-Beitrag zahlen müssen. Wer hingegen keine oder nur wenige Schäden meldet, wird mit einem günstigeren Beitrag belohnt.

Selbstzahlung lohnt sich häufig

Damit der über die Jahre angesammelte Schadenfreiheitsrabatt nicht durch eine Schadenmeldung (anteilig) verloren geht, kann es sich lohnen, Schäden bis zu einer gewissen Grenze aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Als Faustregel gilt:

Bis zu einer Höhe von ca. 1000 – 1500 Euro sollten Versicherte die Reparaturkosten selbst begleichen. Wer sich unsicher ist, ob es im Einzelfall von Vorteil ist, die Kosten selbst zu übernehmen, kann sich dies vom Versicherer ausrechnen lassen.

Zudem besteht die Möglichkeit, einen Schaden zurückzukaufen. Und das geht so: Der Versicherte meldet zunächst den Schaden beim Versicherer. Dieser geht nun in Vorleistung. Innerhalb von sechs Monaten oder bis Jahresende kann der Versicherte seine Meinung ändern und die Versicherung entsprechend entschädigen. Eine Rückstufung für das neue Kalenderjahr bleibt auf diese Weise aus.

Rabattschutz verhindert Rückstufung

Für Versicherte, die bereits eine günstige Einstufung erreicht haben, ist es besonders ärgerlich, wenn sie ein Unfall in der Schadenfreiheitsklassen-Tabelle weit zurückwirft. Versicherer bieten daher den sogenannten Rabattschutz. Diese Tarifoption schützt gegen Aufpreis vor einer Rückstufung. Mit einem Rabattschutz hat jeder Versicherte mindestens einen Schaden pro Jahr frei. Ob sich der Rabattschutz im Einzelfall lohnt, hängt jedoch von der Beitragserhöhung ab.

Wer einen Rabattschutz vereinbart, sollte bei einem Versicherungswechsel beachten: Bei einem neuen Anbieter wird der Versicherte zwar die gleiche SF-Klasse erhalten – der Rabattschutz geht jedoch verloren. Nach einem Unfall kann es daher nachteilig sein, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Denn die bisherige Versicherung hat den Schaden nicht berücksichtigt – die neue wird den Autofahrer jedoch zurückstufen.

Sondereinstufung zur Kundenbindung und -gewinnung

Die Konkurrenz unter Kfz-Versicherern ist riesengroß. Manche Anbieter nutzen daher Sondereinstufungen, d. h. die bessere Einstufung eines Versicherten als es diesem eigentlich zustände, um neue Kunden zu gewinnen bzw. bisherige an sich zu binden. Es ist außerdem häufig möglich, durch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings eine Sondereinstufung zu erhalten. Vor allem Fahranfänger können so die meist schlechte Ersteinstufung verbessern. Im Gegensatz zur SF-Klasse ist eine Sondereinstufung jedoch nicht auf eine andere Person übertragbar.

Schadenfreiheitsklasse ist übertragbar

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es bei vielen Anbietern möglich, die eigene SF-Klasse auf eine andere Person zu übertragen. Allerdings gilt diese Regelung meist nur für nahe Verwandte wie z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister. Eine häufige Bedingung ist außerdem, dass der neue Versicherungsnehmer das Fahrzeug zuvor regelmäßig gefahren ist. Außerdem gilt: Es kann maximal die Anzahl an unfallfreien Jahr übertragen werden, wie der Empfänger einen Führerschein besitzt. Beispiel: Der Empfänger des Rabattes hat vier Jahre Fahrerfahrung – damit kann er einen Schadenfreiheitsrabatt von maximal vier Jahren übernehmen. Es macht daher auch in der Regel keinen Sinn, dass Eltern ihrem Kind mit wenig Fahrpraxis die eigene SF-Klasse übertragen. Schließlich können auf diese Weise viele unfallfreie Jahre verloren gehen. Sinnvoller ist es in der Regel, das Kind als Fahrer eines Zweitwagens zu melden.

Tipp: Kind über Zweitwagen versichern!

Anstelle die eigene SF-Klasse zu übertragen, können Eltern ihr Kind als Fahrer eines Zweitfahrzeuges anmelden. So können Fahranfänger von einer besseren Schadenfreiheitsklasse profitieren.

Schadenfreiheitsrabatt vor Schadenmeldung berücksichtigen

Wer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, sollte vor einer Schadenmeldung immer die Konsequenzen für die eigene Schadenfreiheitsklasse bedenken. Und im Zweifelsfall einen kleineren Schaden lieber selbst bezahlen, anstelle den mühsam angesammelten Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren.

Außerdem lohnt es sich häufig für Versicherte ohne Rabattschutz, den Anbieter nach einem Schaden zu wechseln. Insbesondere im Herbst locken vielen Anbieter mit Neukundenrabatten. Ein Versicherungswechsel zahlt sich damit in vielen Fällen aus.

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