Sind E-Bikes über die Hausratversicherung vor Diebstahl geschützt?

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Die meisten E-Bikes (Pedelecs) zählen zum Hausrat. Bricht ein Dieb in den Fahrradkeller oder die Garage ein und entwendet Ihr Elektrorad, sind Sie über die Hausratversicherung abgesichert. Aber aufgepasst: Der Diebstahlschutz ist ansonsten stark beschränkt und schützt Sie nur unzureichend.

Steile Berge leicht bezwingen und lange Touren entspannt genießen: Ein Elektrorad ist ein praktisches Fortbewegungsmittel, das allerdings auch bei Dieben Begehrlichkeiten weckt. Schlägt ein Langfinger zu, müssen Sie das Rad in den meisten Fällen selbst ersetzen. Denn die Hausratversicherung schützt E-Bikes nur bei Diebstahl aus abgeschlossenen, im Versicherungsvertrag genannten Räumen. Außerdem zählt auch nicht jedes E-Bike zum Hausrat.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike

Umgangssprachlich ist jedes Rad mit Elektromotor ein E-Bike. Allerdings muss hier zwischen dem Pedelec, S-Pedelec und E-Bike unterschieden werden. Die meisten Elektroräder, die man auf der Straße sieht, sind Pedelecs. Bei 25 km/h schaltet sich der Motor automatisch aus. S-Pedelecs und E-Bikes fahren hingegen schneller, maximal 45 km/h – das E-Bike sogar komplett ohne Ihre Unterstützung. Für die Hausratversicherung spielt diese Unterscheidung eine wesentliche Rolle. Denn nur ein Pedelec gilt als Fahrrad und zählt neben Möbeln, Büchern, Kleidung etc. zum Hausrat und ist damit beispielsweise bei Einbruch über die Hausratversicherung geschützt. Allerdings nutzt Ihnen dies nichts, wenn Ihr Pedelec beispielsweise vor dem Supermarkt oder vor Ihrer Wohnung geklaut wird.

Wann gilt der Diebstahlschutz der Hausratversicherung?

Der Diebstahlschutz der Hausrat greift nur, wenn Ihr Pedelec aus der Wohnung, der (nahegelegenen) Garage oder dem Fahrradkeller gestohlen wird. Die Bedingung: Die Räume müssen abgeschlossen gewesen sein. Das Elektrorad ist also nicht im Freien versichert. In der Regel können Sie jedoch den Schutz der Hausratversicherung gegen Aufpreis erweitern. Dann ist Ihr Pedelec auch auf offener Straße gegen Diebstahl versichert – natürlich müssen Sie Ihr Elektrorad immer abschließen.

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung erweitern, sind Sie zwar auch unterwegs versichert. Aber Hausratversicherer zahlen für ein gestohlenes Pedelec meist nur geringe Summen, die nicht für einen gleichwertigen Ersatz reichen. Ein Beispiel: Im Versicherungsvertrag steht, dass Sie bei Diebstahl maximal 4 Prozent der Versicherungssumme in Höhe von 40.000 Euro erhalten. Das macht dann 400 Euro – das reicht bei Weitem nicht aus, um Ihr Rad zu ersetzen. Der Versicherungsschutz der Hausrat kann zusätzlich durch eine sogenannte „Nachtklausel“ zeitlich eingeschränkt sein. Doch es gibt eine Alternative: Sie können sich mit einer speziellen E-Bike-Versicherung umfassend vor hohen Kosten schützen.

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E-Bike-Versicherung: Komplettschutz für Ihr Elektrorad

Einige Versicherer bieten einen Rundumschutz für Elektroräder an. Solche Angebote sind umfassender und schützen nicht nur bei Diebstahl, sondern unter anderem auch bei Vandalismus und Problemen mit dem Motor durch Verschleiß oder falsche Bedienung. Der Versicherungsschutz gilt außerdem in der Regel europa- oder sogar weltweit. Sie sind also ebenfalls auf Ausflügen im Urlaub gegen Diebstahl versichert. Allerdings sind solche Verträge nicht ganz günstig. Für ein Pedelec mit einem Kaufpreis zwischen 2.000 Euro und 2.500 Euro zahlen Sie für ein Jahr rund 250 Euro bis 350 Euro – wenn Sie allerdings viel mit Ihrem Elektrorad unterwegs sind, kann sich die Investition durchaus lohnen.

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