Mediation in der Rechtsschutzversicherung – eine günstige und schnelle Lösung

  • Günstigen Rechtsschutz-Tarif sichern
  • Tarife inklusive Mediation
  • Bequemer und unkomplizierter Abschluss

Der Gang vor Gericht muss nicht sein

Aus dem Leistungskatalog moderner Rechtsschutzversicherer ist sie nicht mehr wegzudenken, doch viele Menschen kennen sie nicht: die Mediation. Dabei lassen sich juristische Streits auch mit dieser Form der Konfliktlösung beilegen. Welche Vorteile bietet Ihnen eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren? Wo liegen die Nachteile? Und worauf sollten Sie in diesem Zusammenhang bei Ihrem Versicherer achten? In unserem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen zur Mediation.

Mediation: Definition in kurz und knapp

Fast jede Rechtsschutzversicherung bietet heutzutage nicht nur eine Kostendeckung für Gerichtsprozesse, sondern auch für außergerichtliche Einigungsverfahren an. Die Mediation ist ein solches Verfahren. Dabei versuchen sich die Konfliktparteien, freiwillig – also ohne Anwälte und Gerichte – zu einigen. Unterstützt werden sie von einem ausgebildeten, neutralen Mediator, der die Konfliktmoderation übernimmt. Dieser ist dafür zuständig, dass das Verfahren reibungslos und für beide Seiten fair verläuft. Ziel des Mediationsverfahrens ist es, einen Kompromiss auszuhandeln, mit dem beide Seiten leben können.

Shuttle-Mediationen sind der Standard

Die üblichste Form der Mediation, die auch Rechtsschutzversicherungen abdecken, ist die sogenannte Shuttle-Mediation. In diesem Verfahren telefoniert der Mediator abwechselnd mit den Konfliktparteien (man spricht deswegen auch von der telefonischen Mediation). Gemeinsame Treffen aller Beteiligten sieht das Verfahren nicht vor. Die Meinungen über die Qualität solcher Mediationen gehen weit auseinander. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Seite, die sich gegenüber dem Mediator besser präsentieren kann, im Vorteil sei. Das Ergebnis könne so letztlich in einem ungleichen Kompromiss enden. Rechtsschutzversicherer argumentieren hingegen, dass die Shuttle-Mediation einem zügigen Prozess und schnellen Ende des Streits diene. Und das sei das Hauptanliegen der Konfliktparteien. Diese Form des Mediationsverfahrens kann also Vor-, aber auch Nachteile bieten. Eine Rechtsberatung im Vorfeld ist also auf jeden Fall empfehlenswert.

Tipp:

Manche Rechtsschutzversicherer bieten neben der telefonischen Mediation auch sogenannte Präsenzmediationen an. Die Konfliktparteien kommen dann an einen gemeinsamen Tisch mit dem Mediator. Dieses Verfahren entspricht eher der klassischen Mediation. Es ist transparenter und sorgt dafür, dass sich die verschiedenen Parteien auf Augenhöhe begegnen können. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Formen der Mediation Ihr favorisierter Versicherer anbietet. Achten Sie darauf, dass nicht nur für den telefonischen Mediator Kosten übernommen werden.

Die Phasen einer Mediation:

  • 1. Bestandsaufnahme: Der Mediator holt sich alle relevanten Informationen zum Fall von den beteiligten Personen ein und sortiert sie. Somit verschafft er sich ein Bild der Sachlage.
  • 2. Lösungsmöglichkeiten: Die Konfliktparteien geben Lösungsvorschläge, die aus ihrer Sicht akzeptabel sind. Der Mediator sammelt alle Vorschläge, auch diejenigen, die wahrscheinlich nicht zum Ziel führen werden.
  • 3. Bewertung: Gemeinsam werden die Vorschläge diskutiert. Die Parteien können ihre Meinung zu den Möglichkeiten abgeben und sie bewerten. Außerdem hält der Mediator fest, welche der Vorschläge von den Parteien akzeptiert werden.
  • 4. Vertrag: Die Lösung und die Bedingungen für beide Seiten werden in einem Vertrag festgehalten. Dieser Vertrag ist für die Beteiligten bindend.

Rechtsschutzversicherung: Mediation meist inklusive

Der Rechtsschutz für Mediationsverfahren ist spätestens seit 2012 und 2013 eine weitverbreitete Leistung der Versicherer. Damals hat die Bundesregierung mit einer Reihe von Gesetzen die Mediation als Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung gefördert. Seitdem bieten viele Versicherer die Kostenübernahme für Mediationen an. Nehmen Sie diesen Punkt in Ihren Rechtsschutz-Tarif auf, zahlen Sie also keine zusätzlichen Kosten für eine Mediation. Achten Sie in dem Zusammenhang vor Vertragsschluss darauf, ob die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für Mediationen auf einen jährlichen Höchstbetrag deckelt.

Tipp:

Wenn Sie auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung sind, sollten Sie nicht nur auf Leistungen wie die Kostenübernahme bei Mediationen achten, sondern auch auf die versicherten Rechtsbereiche. Haben Sie beispielsweise neben dem privaten Basisrechtsschutz nur einen Arbeitsrechtsschutz, können Sie eine Mediation auch nur in diesen Bereichen kostenlos in Anspruch nehmen. Wie alle anderen vertraglichen Leistungen gilt die Kostenübernahme bei Mediationen auch immer nur für die versicherten Rechtsbereiche.

Weitere Rechtsschutzleistungen rund um die Mediation

Viele Versicherer übernehmen nicht einfach nur die Kosten für eine Mediation, sondern bieten weitere Anreize, sich für dieses Modell zu entscheiden. So streichen manche Anbieter sogar die Selbstbeteiligung, also den Teil der Kosten, den Sie bei einem Rechtsfall selbst tragen müssen (sofern Sie das vertraglich vereinbart hatten). Außerdem stellt der Rechtsschutzversicherer oft den Mediator oder hilft zumindest bei der Suche nach einem geeigneten Experten. Denn viele Menschen haben auf dem Gebiet der Mediation keine Erfahrungen und finden deshalb nicht immer gleich einen guten Mediator..

Vorsicht bei hauseigenen Mediatoren

Wenn Versicherer eigene Mediatoren beschäftigen, steht oft der Kostenaspekt im Vordergrund. Hauseigene Mediatoren sind somit nicht vollständig unabhängig. Es kann vorkommen, dass diese angehalten sind, die Schlichtung so schnell und kostenschonend wie möglich herbeizuführen, auch wenn dadurch die Qualität des Verfahrens leidet. Achten Sie also darauf, ob Sie Ihren Mediator frei wählen können, wenn Sie das wünschen.

Tipp:

Der Rechtsschutz greift erst nach einigen Monaten Wartezeit. Unter Umständen zu spät, um die vertraglichen Mediationsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Für solche Fälle bieten manche Versicherer Mediationen an, die als Einzelleistungen gebucht werden können – ohne Versicherungsvertrag und Wartezeit. Diese Möglichkeit wurde extra für den Fall entwickelt, wenn der Streit bereits in Gange ist.

Der gerichtliche Weg bleibt offen

Eine Mediation bedeutet nicht, dass Ihnen anschließend der Gang vor Gericht verwehrt ist. Sie können immer noch einen Rechtsprozess führen, zum Beispiel, wenn die Schlichtungsgespräche gescheitert sind. Aber auch nach einer Einigung können Sie oder die Gegenseite den Weg über ein Gericht gehen. Das gilt vor allem, wenn eine der beiden Seiten gegen die Regelungen im Vertrag verstößt. Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie sich mit einer Mediation in eine Sackgasse manövrieren. Eine gute private Rechtsschutzversicherung übernimmt sowohl die Kosten für eine Mediation als auch für einen möglichen Gerichtsprozess im Anschluss.

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