Rechtsschutzversicherung: Wartezeit meist unumgänglich

  • Günstigen Rechtsschutz-Tarif sichern
  • Umfangreiche Tarife mit großer Leistungsvielfalt
  • Unkomplizierter Abschluss

Rechtsschutzleistungen gelten nicht sofort

In vielen Bereichen des Lebens bestehen juristische Risiken, gegen deren Konsequenzen sich immer mehr Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung schützen möchten. Dabei ist es ratsam, dass Sie sich frühzeitig mit einem passenden Tarif absichern. Denn fast jede Rechtsschutzversicherung ist an eine Wartezeit gebunden, in der Sie die Leistungen des Versicherers noch nicht in Anspruch nehmen können. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es nur in Einzelfällen.

Der Chef mahnt Sie ab, der Vermieter lässt Ihnen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zukommen, das Finanzamt fordert eine unberechtigte Nachzahlung: Viele rechtliche Probleme kommen plötzlich und unvorhergesehen. Schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen und gleich in Anspruch nehmen? Das funktioniert leider nicht. Sie benötigen einen Rechtsschutz, der bereits seit mehreren Monaten aktiv ist. Erst dann besteht keine Wartezeit mehr, und Sie erhalten die vertraglichen Leistungen des Tarifs.

Hintergrund:

Die Wartezeit gibt es bei vielen Versicherungen, nicht nur im Rechtsschutz-Bereich. Dabei ist das Ziel, das Versicherer damit verfolgen, immer das gleiche: Sie möchten nicht, dass es zu Zweckabschlüssen kommt. Niemand soll einen Versicherungsvertrag erhalten, obwohl er bereits sicher weiß, dass in kurzer Zeit ein Versicherungsfall eintreten wird.

Wartezeit beim Rechtsschutz meist drei Monate

Rechtsschutzversicherer setzen meist eine Wartezeit von drei Monaten an. Diese gilt für die meisten Rechtsbereiche, für den Mietrechtsschutz genauso wie für den Privatrechtsschutz. Während der Wartezeit zahlen Versicherungsnehmer zwar bereits ihre Beiträge, die Leistungen des Rechtsschutz-Tarifes können sie jedoch noch nicht in Anspruch nehmen.

Ausnahme: Verkehrsrechtsschutz ohne Wartezeit

Eine Ausnahme bildet der Verkehrsrechtsschutz. In diesem Rechtsbereich werden seit einigen Jahren meist keine Wartezeiten mehr angesetzt. Der Grund: Ein Verkehrsunfall kann immer passieren, selbst wenn Sie sich im Straßenverkehr noch so vorsichtig und vorbildlich verhalten. In dem Fall hat einfach der Opferschutz Vorrang. Ähnliches gilt übrigens auch im Strafrechtsschutz.

Aufgepasst:

Während die Wartezeiten in den meisten Rechtsbereichen auf wenige Monate beschränkt sind, können sie manchmal auch mehrere Jahre betragen. So sind zum Beispiel Scheidungsangelegenheiten – ohnehin meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – mit Wartezeiten von bis zu drei Jahren verbunden. Auch auf den seltenen Erbrechtsschutz müssen Sie oft ein Jahr oder länger warten.

Rechtsschutzversicherung gilt nicht rückwirkend

Eng mit dem Problem der Wartezeit verbunden ist die Frage, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung nachträglich abschließen können. Tatsächlich ist das nicht möglich. Angenommen, Sie erhalten von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber eine Kündigung. In dem Fall können Sie nicht einfach schnell einen Arbeitsrechtsschutz abschließen, um anschließend kostenschonend gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Der Rechtsschutz ist grundsätzlich nur für Fälle, die sich erst nach der Wartezeit angebahnt haben. Fälle, die bereits vor Versicherungsbeginn ihren Anfang genommen haben, sind damit ebenfalls ausgeschlossen.

Keine Wartezeit bei Vorvertrag

Waren Sie bisher rechtsschutzversichert und möchten nun den Anbieter wechseln, ist der Rechtsschutz mit sofortiger Wirkung aktiv, die Wartezeit entfällt dann. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wartezeit im bestehenden Vertrag bereits abgelaufen ist. Beachten Sie, dass lediglich die Rechtsbereiche ohne Wartezeit auskommen, in denen Sie bisher auch versichert waren. Möchten Sie sich hingegen in zusätzlichen Bereichen absichern, fällt für diese eine Wartezeit an.

Tipp:

Wenn Sie in einen akuten Rechtsstreit geraten und noch keinen Rechtsschutz haben bzw. noch in der Wartezeit sind, können Sie alternativ eine Mediation buchen. Diese werden oft von Versicherern angeboten – ohne Wartezeiten. Das kostet zwar, aber vielleicht lässt sich der Streit auf diese Weise beilegen, bevor er eskaliert und richtig teuer wird.

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