Rechtsschutzversicherung: Erbrecht manchmal dabei

  • Rechtsschutz in vielen Lebensbereichen
  • Kostenloser Vergleich vieler Tarife
  • Umfangreiche Leistungsvielfalt

Erbstreit kann teuer werden

Ob mit oder ohne Testament – ein großes Erbe birgt leider auch das Potential für Streit. Und der lässt sich nicht immer für alle Seiten zufriedenstellend lösen. Manchmal führt der Erbstreit die Parteien vor Gericht. Dann kann es teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Baustein Erbrecht umfasst, könnte helfen. Doch die sind selten. Viele Versicherer schließen Erbangelegenheiten aus ihrem Leistungskatalog aus. Zum Glück gibt es Ausnahmen wie die Rechtsschutztarife von ARAG.

Rechtsschutz für Erbrecht: Häufig nur Erstberatung mitversichert

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Erbangelegenheiten – wie auch im Familienrecht generell – lediglich eine erste Rechtsberatung. Und das auch nur dann, wenn bereits ein Versicherungsfall vorliegt und zum Beispiel das Testament eröffnet wurde oder Streit über die gesetzliche Erbfolge ausbricht. Eine vorsorgliche Beratung ohne konkreten Fall wird in der Regel nicht vom Versicherer übernommen.

Hintergrund:

 Wie es der Name schon vermuten lässt, ist die juristische Erstberatung ein erstes Gespräch mit dem Anwalt, in dem Sie ihm Ihr Anliegen schildern. Darüber hinaus wird er erstmal nicht tätig. Das Gespräch dient dem Anwalt unter anderem dazu, zu entscheiden, ob er Ihren Fall übernimmt. Alle weiteren Tätigkeiten, die in der Folge nötig wären, sind nicht mehr Teil der Erstberatung. Viele Versicherer erstatten im Erbrechtsbereich nur dieses erste Gespräch mit dem Anwalt.

Einige Rechtsschutzversicherungen decken Erbrecht umfangreich ab

Auch wenn die meisten Rechtsschutz-Anbieter im Erbrecht nur Erstberatungen abdecken, gibt es durchaus private Rechtsschutzversicherungen, die den üblichen Leistungsumfang des Rechtsschutzes auch bei Erbangelegenheiten bieten. Damit profitieren Sie von deutlich umfangreicheren Leistungen, die Sie z. B. auch vor den Kosten langwieriger Gerichtsprozesse schützen.

Mögliche Rechtsschutzleistungen bei Erbangelegenheiten:

  • Anwalts- und Gerichtskosten: Wird der Erbstreit vor Gericht geführt, fallen Anwalts- und für den Verlierer auch Gerichtskosten an. Ein guter Erbrechtsschutztarif übernimmt diese Kosten für Sie. Achten Sie allerdings darauf, ob und ab welchem Betrag jährliche Kostenerstattungen gedeckelt sind.
  • Mediationen: Mit der richtigen Unterstützung lassen sich Erbstreitigkeiten vielleicht auch ohne den Gang vors Gericht beilegen. Mediationen können hierbei helfen. Manche Versicherer übernehmen auch die Kosten für einen professionellen Mediator.
  • Online-Rechtsservice: Einige Versicherer bietet einen Online-Rechtsservice an. Damit können Sie sich wichtige Dokumente vom Versicherer anfertigen lassen, zum Beispiel den Antrag auf einen Erbschein oder – wenn Sie selbst vererben – das Testament.

Hohe Kosten für Erbrechtsschutzversicherungen

Eine Rechtsschutzversicherung ist vergleichsweise teuer, insbesondere dann, wenn auch Erbangelegenheiten abgedeckt werden sollen. Oft ist dieser Baustein nämlich nur in den Premiumtarifen der Anbieter enthalten. Wenn dann noch weitere Bausteine wie ein Verkehrsrechtsschutz oder die Arbeitsrechtsschutzversicherung hinzukommen, kann der Rundum-Schutz gut und gerne einige hundert Euro im Jahr kosten. Zumal jeder Tarif zwingend eine Privatrechtsschutzversicherung enthalten muss – und auch die kostet. Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung, können Sie die jährlichen Kosten deutlich senken, müssen aber auch pro Fall eine kleine Summe zuzahlen. Üblich sind 150 bis 250 Euro Selbstbeteiligung.

Bei Wartezeiten Mediationen nutzen

Rechtsschutzversicherungen sind meist mit Wartezeiten von drei bis sechs Monaten verbunden, in denen Sie die Leistungen des Versicherers noch nicht in Anspruch nehmen können. Im Fall des Erbrechtsschutzes kann sich die Wartezeit auf bis zu ein Jahr nach Vertragsschluss belaufen. Schließen Sie also eine Versicherung ab, die z. B. Mietrechtsschutz und Erbrechtsschutz beinhaltet, kann es sein, dass Sie die Leistungen für Mietangelegenheiten bereits nach drei Monaten bekommen, Leistungen für Erbangelegenheiten aber erst nach einem Jahr.

Sollten Sie aufgrund eines plötzlichen Erbes schnelle Rechtshilfe benötigen, bieten manche Versicherer Mediationen an, die nicht an einen Versicherungsvertrag gebunden sind und gegen einmalige Bezahlung abgeschlossen werden können. Mitunter helfen Mediationen dabei, alle Parteien an einen Tisch zu bekommen und das Problem außergerichtlich zu lösen.

Denken Sie an die Erbschaftssteuer

Übrigens: In Deutschland müssen vererbte Vermögen versteuert werden. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt jedoch von zwei Kriterien ab, vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft selbst. Außerdem kann es sein, dass die hohen Erbschaftssteuer-Freibeträge dafür sorgen, dass Erbende gar keine Steuer zahlen müssen. Die Freibeträge steigen mit zunehmender Verwandtschaftsnähe zur verstorbenen Person. Kinder haben damit einen höheren Freibetrag als beispielsweise Großeltern.

Steuerfreibeträge für verschiedene Verwandtschaftsgrade:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder, inklusive Adoptiv- und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister, Schwiegereltern, Neffen und Nichten, Verlobte und Sonstige: 20.000 Euro

Rechtsschutzversicherung: Tarife mit Erbrecht vergleichen

Da Rechtsschutzversicherungen, die den Baustein Erbrecht umfassen, relativ teuer sind, sollten Sie sich in einem ersten Schritt fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass es in Ihrer Familie einen Streit ums Erbe geben könnte. Wenn Sie dann zu der Entscheidung kommen, lieber eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht abzuschließen, sollten Sie die Konditionen des Tarifs beachten, zum Beispiel die Höhe der maximalen Kostenübernahme pro Jahr oder die veranschlagte Selbstbeteiligung.

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