Rechtsschutzversicherung: Scheidung wird selten übernommen

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Der Bund fürs Leben wird in der Regel mit dem Wunsch geschlossen, für immer mit seinem Partner zusammenzubleiben. Dass dieser Wunsch nicht immer wahr wird, zeigt die Scheidungsstatistik, denn in den letzten Jahren wurde mehr als jede dritte Ehe geschieden. Kommt es zur Scheidung, müssen viele Punkte wie Haus, Geld, Kinder und Versicherungen besprochen und gegebenenfalls neu geregelt werden. Gelingt den Paaren bei diesen Besprechungen und Neuregelungen kein friedlicher Kompromiss, kann eine Scheidung schnell unschön werden und vor allem mit hohen Kosten, beispielsweise für Anwalt und Gericht, verbunden sein. Doch übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten im Scheidungsfall?

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist ähnlich wie die Haftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflichtversicherung. Privatpersonen können entsprechend selbst entscheiden, ob sie einen Rechtsschutz benötigen. Die Rechtsschutzversicherung umfasst üblicherweise folgende Bereiche:

  • Privatrechtsschutz: Versichert sind Dinge wie Schadenersatzforderungen oder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.
  • Arbeitsrechtsschutz: Der Arbeits- oder Berufsrechtsschutz bietet Kostenschutz im beruflichen Streitfall.
  • Verkehrsrechtsschutz: Kommt es im Zuge eines Verkehrsunfalls zu Schadenersatzforderungen, übernimmt der Verkehrsrechtsschutz.
  • Mietrechtsschutz bzw. Vermieterrechtsschutz: Über diesen Rechtsschutz sind in der Regel alle Fälle abgesichert, die rund um das private bzw. im Falle des Vermiteres gewerbliche Wohnen entstehen.

Greift die Rechtsschutz bei Scheidung?

Der Bereich Scheidung gehört wie die Bereiche Eheschließung, Sorgerecht und Unterhalt zum Familienrecht. Familienrecht wird von Anbietern einer Rechtsschutzversicherung allerdings nur selten abgedeckt. Ist man also auf der Suche nach einem Rechtsschutz, der auch bei einer Scheidung greift, ist die Auswahl sehr begrenzt. Wenn man einen Versicherungsanbieter gefunden hat, der auch den Bereich Familienrecht abdeckt, kann man damit rechnen, dass bei einer Scheidung oder bei Unterhaltsverpflichtungen im Gerichtsfall die Anwaltskosten von der Versicherung übernommen werden. Die Anwaltskosten sind dann üblicherweise abgedeckt.


Familienrechtsschutz

Der Begriff „Familienrechtsschutzversicherung“ bezeichnet oft lediglich den Umstand, dass es sich bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung um einen Familientarif handelt. Das bedeutet, dass nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern die ganze Familie versichert ist. Mit Familienrecht im eigentlichen Sinne hat das nichts zu tun. Man sollte sich also vorab beim jeweiligen Anbieter darüber informieren, was genau mit Familienrechtsschutzversicherung gemeint ist.

Wann genau übernimmt die Versicherung?

Schließt man nach der Hochzeit eine Rechtsschutzversicherung für Familienrecht ab und merkt nach einigen Wochen, dass die Vermählung doch ein Fehler war, kann man in der Regel nicht direkt auf den Rechtsschutz zurückgreifen, um sich anschließend kostenneutral wieder scheiden zu lassen. Denn häufig ist für spezielle Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vorgesehen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Frist verfügbar für die versicherten Personen ist. In der Regel beträgt diese Frist drei Jahre. Entsprechend sollte man sich genau über etwaige Wartefristen bei den jeweiligen Bausteinen informieren.

Wann kann die Versicherung abgeschlossen werden und wer ist versichert?

In der Regel kann eine Rechtsschutzversicherung, die den Baustein Familienrecht absichert, erst nach der Hochzeit, das heißt, von bereits verheirateten Paaren abgeschlossen werden. Abgesichert sind in diesem Fall beide Ehepartner. Unverheiratete Paare können zwar ebenfalls eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung abschließen, müssen jedoch auf Absicherung von familienrechtlichen Angelegenheiten verzichten.

Bei einem Famillienrechtsschutz ist üblicherweise nur ein Ehepartner Versicherungsnehmer, während der Partner lediglich mitversichert ist. Kommt es zur Scheidung, sollte also rechtzeitig darauf geachtet werden, dass auch nach der Trennung ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Grundsätzlich gilt: Sowohl bei der Rechtsschutzversicherung als auch bei der Privathaftpflichtversicherung endet der Versicherungsschutz der mitversicherten Person am Tag der Scheidung. Gerade deshalb ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld um eigene Versicherungen zu kümmern. Diese schließen idealerweise lückenlos an die vorherigen Familienversicherungen an. Auf diese Weise kann häufig eine erneute Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung vermieden werden.

Rechtsschutz bei Scheidung im Ausland

Hat man seinen Hauptwohnsitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland, sollte man genau prüfen, ob der Rechtsschutz im Scheidungsfall auch dann greift: In den meisten Fällen kommt die Versicherung nur für Streitfälle vor deutschen Familiengerichten auf.

Höhe der Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Wenn man einen Anbieter gefunden hat, der eine Rechtsschutzversicherung inklusive dem Baustein Familienrecht anbietet, sollte man sich vor Abschluss genau darüber informieren, wie hoch die maximale Versicherungssumme ist. Denn in der Regel kann man nicht mit einer unbegrenzten Kostenübernahme rechnen.

Bei den klassischen Rechtsschutz-Gebieten Privat, Arbeit, Verkehr und Mieter/Vermieter bieten die meisten Versicherungen Tarife ohne Selbstbeteiligung. Beim Baustein Familienrecht ist das allerdings meist nicht der Fall. Damit der Versicherungsschutz im Scheidungsfall greift, muss der Versicherte zusätzlich zu den Grundkosten der Rechtsschutzversicherung eine bestimmte Summe selbst bezahlen. Deshalb ist es sinnvoll, vorab nicht nur auf die maximale Versicherungssumme zu achten, sondern auch auf die Höhe der Selbstbeteiligung.

Scheidung und Hausratversicherung

Bleibt die mitversicherte Person in der bisherigen gemeinsamen Immobilie, so gilt der Versicherungsschutz der aktuellen Hausratversicherung meist noch bis zum Ende des Versicherungsjahres. Zieht der bisher Mitversicherte jedoch in eine neue Wohnung, muss für diesen Fall meist eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden.

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