Reiseabbruchversicherung: Gut versichert den Urlaub genießen

Bei einem unvorhergesehenen Reiseabbruch können Kosten entstehen, gegen die Sie mit einer Reiseabbruchversicherung geschützt sind.

Spannende neue Eindrücke, tolles Wetter und viel Erholung vom stressigen Alltag: Die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub ist bei den meisten riesengroß. Wer möchte da schon an mögliche Risiken wie ein gebrochenes Bein oder eine schwere Erkrankung denken? Doch es kann immer passieren, dass einem unerwartete Ereignisse einen Strich durch die Rechnung machen. Der Abbruch des Urlaubes ist häufig die Folge. Um sich neben der Enttäuschung über den unschönen Urlaubsabbruch nicht auch noch über zusätzliche Kosten ärgern zu müssen, bieten viele Versicherungsunternehmen einen Schutz gegen den Reiseabbruch, die sogenannte Reiseabbruchversicherung. Doch was genau deckt eine solche Versicherung ab und was sollte man vor Abschluss beachten?

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, die bei einem unvorhersehbaren Reiseabbruch entstehen. Mit Abschluss einer Reiseabbruchversicherung kann man sich zum Beispiel vor hohen Umbuchungs- und Stornokosten schützen. In der Regel greift die Reiseabbruchversicherung auch bei einer unerwarteten Reiseverlängerung oder Reiseunterbrechung zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthalts. Die Reiseabbruchversicherung ist nicht mit der Reiserücktrittsversicherung zu verwechseln, die nur vor Reiseantritt Versicherungsschutz bietet. Häufig werden beide Produkte jedoch auch in Kombination angeboten.

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Wo liegt der Unterschied?

Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung decken jeweils unterschiedliche Zeitspannen ab. Während eine Reiserücktrittsversicherung nur für Kosten aufkommt, wenn man eine Reise gar nicht erst antreten kann, springt die Reiseabbruchversicherung ein, wenn der Versicherte eine Reise bereits angetreten hat, diese jedoch frühzeitig abbrechen, unterbrechen oder auch verlängern muss. Beide Versicherungen sichern unvorhergesehene Ereignisse ab. Häufig sind die Kriterien, die Versicherungsunternehmen für einen Abbruch oder Nichtantritt einer Reise akzeptieren, sehr ähnlich. Einige Anbieter bieten die Reiseabbruchversicherung auch nur in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung an.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Innerhalb der Reiseabbruchvesicherung besteht in der Regel dann Versicherungsschutz, wenn eine Reise unverschuldet und aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig beendet oder verlängert werden muss. Sowohl für den Reiseabbruch als auch für die Reiseverlängerung muss ein angemessener Grund vorliegen. Diese versicherten Gründe können sich jedoch von Versicherer zu Versicherer unterscheiden, weshalb man die entsprechenden Vertragsbedingungen genau prüfen sollte. Viele Versicherungsunternehmen ziehen auch das Maß der Fahrlässigkeit in ihre Beurteilung mit ein. Wer sich einem erhöhten Unfallrisiko aussetzt und beispielsweise einen Risikosport im Urlaub betreibt, sollte vorab mit dem Verischerer klären, ob in diesem Fall Kosten erstattet werden. Reisende sollten den Versicherungsfall immer zügig beim Versicherer melden. Wer sich hier zu viel Zeit lässt, riskiert, nicht alle Kosten erstattet zu bekommen. Häufig bieten Versicherer eine 24-Stunden Hotline, sodass sich der Versicherte rund um die Uhr melden kann.

In diesen Fällen zahlt die Reiseabbruchversicherung

Jeder Versicherer legt Umstände fest, die eintreten müssen, damit der Versicherte Ansprüche geltend machen kann. Hier gibt es teilweise deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Zu den häufigsten Ereignissen, die in der Regel als Versicherungsfall akzeptiert werden, zählen unter anderem:

  • Schwere Unfallverletzungen
  • Unerwartete, schwere Erkrankungen – häufig wird hier von einer Ersterkrankung gesprochen, denn für eine chronische oder im Vorfeld absehbare Erkrankung wird nicht gezahlt
  • Todesfall eines Versicherten oder einer nahestehenden Person
  • Schäden am Eigentum zum Beispiel durch Wasserrohrbruch, Sturm, Feuer oder die Straftat eines Dritten
  • Unerwarteter Arbeitsplatzverlust während der Reise
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
Wichtig:

Damit der Versicherungsschutz greift, müssen diese Ereignisse in der Regel entweder die versicherte Person selbst oder eine nahestehende Person betreffen.

Beispiel für einen angemessenen Reiseabbruch

Einen hartnäckigen Schnupfen oder auch eine leichte Magenverstimmung wird ein Versicherungsunternehmen nicht als Grund für einen Reiseabbruch akzeptieren. Wer jedoch im Urlaub beim Wandern stürzt und sich ein Bein bricht, kann die geplanten Urlaubsaktivitäten nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt fortführen. Ein Reiseabbruch erscheint hier in den meisten Fällen angemessen.

Beispiel für eine angemessene Reiseverlängerung

Es kann ebenso vorkommen, dass man die Reise unerwartet verlängern muss. Ein Beispiel: Wer im Urlaub plötzlich schwer erkrankt und ins Krankenhaus muss, kann in der Regel vom Versicherungsschutz profitieren. Ein Grund für eine unerwartete Reiseverlängerung kann auch ein schweres Unwetter sein. Manche Anbieter springen auch in solch einem Fall ein – wer hier auf Nummer sichergehen will, sollte vorab die Vertragsbedingungen prüfen.

Versicherer umgehend informieren!

Wer seine Reise abbrechen muss, sollte umgehend den Versicherer darüber informieren und sichergehen, dass keine vertraglich vereinbarten Fristen ablaufen. Denn je mehr Zeit verstreicht, desto teurer können Storno- und Umbuchungskosten werden. Manche Anbieter behalten es sich daher vor, bei Verzögerungen, nicht für die gesamten Kosten aufzukommen.

Welche Leistungen beinhaltet die Reiseabbruchversicherung?

Für die Leistungen der Reiseabbruchversicherung gilt das Gleiche wie auch für die versicherten Ereignisse: Die Konditionen der Anbieter variieren mitunter sehr stark. Nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen eine Versicherung tatsächlich übernimmt. In der Regel erstatten die Versicherer jedoch folgende Kosten:

  • Mehrkosten, zum Beispiel für Unterkünfte, bei einem verlängerten Aufenthalt
  • Nicht genutzte Reiseleistungen, zum Beispiel Gebühren für gebuchte Ausflüge oder Unterkünfte
  • Nachreisekosten bei einer Rundreise, um die Gruppe wieder einzuholen

Manche Versicherer bieten zusätzliche Leistungen und organisieren beispielsweise die unerwartete Rückreise für den Versicherungsnehmer. Bei manchen Anbietern deckt eine Reiseabbruchversicherung auch die Kosten für Mietfahrzeuge ab, für den Fall, dass das eigene Auto durch einen Unfall oder eine Panne fahruntauglich wird. Es lohnt sich also, die Vertragsbedingungen der Anbieter zu vergleichen.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Die Reiseabbruchversicherung kann – je nach gewähltem Tarif – entweder für eine Einzelperson oder mehrere Personen abgeschlossen werden. Darüber hinaus greift eine Reiseabbruchversicherung nicht nur, wenn dem Versicherungsnehmer selbst ein versichertes Ereignis widerfährt. In der Regel werden auch Kosten übernommen, wenn eine sogenannte Risikoperson betroffen ist. Als Risikopersonen gelten häufig:

  • Ehepartner/in
  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkel
  • Tanten und Onkel
  • Neffen und Nichten
  • Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Schwager/Schwägerin und Schwiegereltern
  • Stiefeltern und -kinder
  • Adoptiveltern und -kinder

Wer genau als Risikoperson gilt, legt der jeweilige Anbieter fest. Mitunter hängt der Kreis der Risikopersonen auch mit der Anzahl der Personen zusammen, die eine Reise gemeinsam gebucht haben. Der Versicherungsschutz besteht bei einer größeren Gruppe dann häufig nur für enge Angehörige des Versicherungsnehmers.

Wichtig:

In welchen Fällen und für wen genau der Versicherungsschutz besteht, wird in den Bedingungen der Reiseabbruchversicherung festgelegt. Bevor Reisende eine Versicherung abschließen, sollten sie diese daher sorgfältig lesen, um sicherzugehen, dass die wichtigsten Ereignisse und Personen wirklich abgesichert sind.

Was kostet eine Reiseabbruchversicherung?

Versicherer bieten in der Regel unterschiedliche Tarife zur Reiseabbruchversicherung an. Die Kosten für eine Reiseabbruchversicherung hängen dabei von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe der Reisekosten
  • Leistungsspektrum des jeweiligen Tarifs
  • Anzahl der versicherten Personen
  • Alter der versicherten Personen
  • Geltungsdauer der Versicherung: Einmalige Reiseabbruchversicherung versus Jahres-Reiseabbruchversicherung
  • Einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung

Für die Höhe der Reiseabbruchversicherung sind insbesondere die Reisekosten ausschlaggebend. Dabei gilt: Je teurer die Reise, desto mehr muss man auch für die Reiseabbruchversicherung einplanen. Doch aufgepasst: Gerade bei teuren Reisen sollte man genau nachlesen, denn die meisten Versicherer übernehmen die Kosten nur bis zu einer bestimmten Maximalhöhe. Auch bei der Selbstbeteiligung empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen zu prüfen: Denn wurde eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart, muss der jeweilige Betrag vom Reisenden selbst beglichen werden. Häufig übersehen Versicherungsnehmer eine solche Vertragsklausel. Man sollte also immer prüfen, ob der jeweilige Tarif eine Selbstbeteiligung enthält.

Weitere Versicherungen für Reisende

Wer sich für eine Reise im Ausland aufhält, sollte nicht nur mit einer Reiseabbruchversicherung im Gepäck unterwegs sein. Insbesondere eine Auslandskrankenversicherung ist für jeden Reisenden enorm wichtig. Denn nur so ist man bei Krankheit umfassend abgesichert. Daneben können auch eine Reisegepäckversicherung oder eine Reiseunfallversicherung sinnvoll sein. Wer seine Reise bereits einige Monate vor Reiseantritt bucht und kein Kombi-Produkt aus Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung abschließt, für den ist eine Reiserücktrittsversicherung ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes. Man sollte hier jedoch die unterschiedlichen Buchungsfristen des jeweiligen Produkts bedenken.

Kann man die Reiseabbruchversicherung auch noch kurzfristig abschließen?

Eine Reiseabbruchversicherung kann in der Regel bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden. Wird die Reiseabbruchversicherung jedoch mit einer Reiserücktrittsversicherung kombiniert, gelten je nach Anbieter unterschiedliche Abschlussfristen. Häufig kann man die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Schutz bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen.

Wann bestehen für den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung Gründe?

Ob eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll ist, hängt in den meisten Fällen von den Reisekosten ab. Besonders für längere und teure Reisen kann der Versicherungsschutz sehr empfehlenswert sein. Auch Senioren und Familien mit Kleinkindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen zumindest statistisch steigt, sollten sich vor Reiseantritt mit dem Thema Reiseabbruchversicherung beschäftigen. Dabei empfiehlt es sich, Angebote zu vergleichen und auf die Versicherungsbedingungen zu achten, damit die wichtigsten Versicherungsleistungen auch wirklich abgedeckt sind.

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