Reisegepäckversicherung hilft bei verschwundenen Koffern

Verlust, Zerstörung oder Beschädigung – eine Reisegepäckversicherung deckt die Kosten für entstandene Schäden am Gepäck ab.

Warum eine Reisegepäckversicherung sinnvoll ist

Eine Familie steht müde und ausgelaugt an der Gepäckausgabe des Flughafens. Nur noch ins Hotel und der Urlaub kann endlich losgehen. Nachdem das Gepäckband sich scheinbar endlos weiter gedreht hat und plötzlich zum Stillstand kommt, folgt die Erkenntnis: Es fehlen zwei Koffer. Der Albtraum vieler Urlauber beginnt und die Fahrt ins idyllische Hotel am Strand rückt schnell in den Hintergrund. Schließlich fehlt mehr als die Hälfte des Gepäcks. Um auch im Urlaub das eigene Hab und Gut abzusichern, sollte deshalb über eine Reisegepäckversicherung nachgedacht werden.

Was ist Reisegepäck?

Unter Reisegepäck versteht man alle Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, die die versicherte Person und deren Familienangehörige in den Urlaub mitnehmen. Dies umfasst sowohl Gegenstände, die am Körper getragen als auch in einem Koffer bzw. in einem ähnlichen Behältnis transportiert werden. Wer sichergehen möchte, kein wichtiges Reisegepäckstück zu vergessen, sollte eine Packliste nutzen.

Was wird durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert?

Eine Reisegepäckversicherung deckt die Kosten für entstandene Schäden ab, die durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung des Gepäcks entstanden sind. Sie springt für die entstandenen finanziellen Schäden bis zur Höhe der maximal vereinbarten Versicherungssumme ein. Versichert sind dabei in der Regel Gepäckstücke sowie deren Inhalt der im Vertrag abgesicherte Personen, sowohl während des Aufenthalts als auch im Zuge der Hin- und der Rückreise.

Wichtig:

Eine Reisegepäckversicherung sichert nicht per se alle Gegenstände ab. Je nach Anbieter unterscheiden sich die versicherten Bestandteile des Reisegepäcks. Mit einem Reisegepäckversicherung-Vergleich können Urlauber Tarifdetails vergleichen und das passende Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis abschließen.

In einigen Fällen kann eine Reisegepäckversicherung auch in Kombination mit anderen Reiseversicherungen abgeschlossen werden. Hierzu gehört neben der Reiserücktrittversicherung auch die Auslandskrankenversicherung, die eine Stornierung der Reise sowie die Gesundheit der versicherten Personen abdecken. Auf diese Weise erhalten die Reisenden einen umfangreichen Versicherungsschutz während ihres Urlaubs und können ganz entspannt ihre gemeinsame freie Zeit genießen.

Wann die Gepäckversicherung die Kosten übernimmt

Doch ist das Gepäckband nicht der einzige Ort, an dem die Urlaubskoffer plötzlich verschwinden können. So sind in der Regel folgende Szenarien durch die Reisegepäckversicherung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abgedeckt:

  • Strafbare Handlungen dritter Personen, z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung
  • Elementarereignisse, z.B. Blitzschlag, Brand, Erdbeben, Erdrutsch, Explosion, Lawinen, Sturm und Überschwemmungen
  • Aufbewahrung durch ein Beförderungsunternehmen
  • Personen- oder Verkehrsunfall

Kommen die Reisenden jedoch ohne ihr Gepäck im Urlaub an, erhalten sie häufig vom jeweiligen Versicherer entsprechende Leistungen um sich mit notwendigen Utensilien einzudecken, z.B. Kleidung oder Hygieneartikel. Die Summe die die versicherten Personen von der Reisegepäckversicherung erhalten, wenn das Gepäck sich verspätet, entspricht meist einem geringerem Anteil der Versicherungssumme, z.B. 10 – 15 Prozent der Versicherungssumme. Auch durch die Reisegepäckversicherung abgedeckt, sind in diesem Zusammenhang Souvenirs und Geschenke, die während des Urlaubs erworben wurden.

Zeitwert oder Neuwert?

Versicherer unterscheiden sich häufig in Bezug auf den Kostenersatz. Dabei gilt: Wird der Gegenstand zum Zeitwert ersetzt, bedeutet dies, dass bei der Wertermittlung des Objekts dessen Alter, Abnutzung und Gebrauchsspuren berücksichtigt werden. Die geschädigte Person erhält lediglich den Betrag, den der Gegenstand zum festgelegten Zeitpunkt wert ist. Erfolgt ein Ersatz des Objekts zum Neuwert, so erhält die geschädigte Person den Betrag, den es zu Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufbringen muss. Dabei muss es sich um eine Sache der gleichen Art, Gute und Funktion handeln. Entscheidend ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadensfalles.

Entschädigungsgrenze der Reisegepäckversicherung bei Schmuck und Elektronik

Nicht für jedes Objekt, das sich im Gepäck einer versicherten Person befindet, übernimmt die Reisegepäckversicherung die vollen Kosten. Schmuck und Unterhaltungselektronik wie Tablets oder Kameras sind häufig nur bis zu einer maximalen Obergrenze abgesichert. Auch gelten für den deren Aufbewahrung und Mitnahme häufig besondere Regelungen. Möchte man die eigene Elektronik umfangreich absichern, kann hierzu eine Elektronikversicherung ratsam sein. Je nach Leistungsumfang schützt sie mobile Elektogeräte auch auf Reisen.

Die genauen Rahmenbedingungen sollten deshalb vor Abschluss eines bestimmtes Angebotes in den Vertragsbedingungen recherchiert oder direkt beim Anbieter erfragt werden. Hilfreich ist zudem, die verschiedenen Leistungsumfänge sowie die Kosten unterschiedlicher Reisegepäckversicherungen sinnvoll miteinander zu vergleichen.

Reisegepäckversicherung-Test sollte Ausschlüsse deutlich zeigen

Häufig besteht die Möglichkeit, entweder eine Reiserücktrittsversicherung einmalig, für den anstehenden Urlaub, oder gleich eine Jahres-Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen. Während die einmalig abgeschlossene Versicherung lediglich für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Jahres gilt, deckt die Jahres-Versicherung auch weitere Reisen innerhalb dieses Kalenderjahres ab. Die Entscheidung für eine der beiden Varianten sollte sich dabei in erster Linie nach der individuellen Urlaubsplanung der Reisenden richten. Entsprechend sollte man nicht einfach irgendeine günstige Reiserücktrittversicherung abschließen, sondern besser darauf achten, welcher Zeitraum sowie welche Ereignisse bzw. Umstände durch den jeweiligen Tarif abgesichert sind.

Zudem sollten im Versicherungsvertrag auch die Gegenstände, die nicht versichert sind, angegeben werden. Dies betrifft neben Bargeld, Kreditkarten und Wertpapieren meist auch motorisierte Fahrzeuge (inkl. Zubehör), Fahrkarten und Flugtickets, Sportgeräte sowie Jagd- und Sportwaffen. Diese Objekte sind bei einer Reisegepäckversicherung in der Regel ausgeschlossen.

Doch nicht in jedem Fall springt die Reisegepäckversicherung ein, wenn die Koffer verloren, beschädigt oder zerstört werden. So gibt es auch Umstände, bei denen der Schaden von den versicherten Personen selbst getragen werden muss. Hierzu gehören:

  • Den versicherten Personen wurde ihr Gepäck entwendet, während dieses unbeaufsichtigt war.
  • Die versicherten Personen haben ihr Gepäck vergessen oder verloren
  • Die versicherten Personen bewahren diese Gegenstände dauerhaft anderweitig auf, also nicht an ihrem Hauptwohnsitz. Hierzu gehören beispielsweise der Campingwagen oder der Zweitwohnsitz.
  • Den versicherten Personen entstehen infolge des Reiseschadens weitere finanzielle Schäden.

Was ist zu tun, wenn der Koffer verschwindet?

Grundsätzlich sollte das Gepäck vor Abgabe personalisiert werden. Dabei sollte nicht nur ein Adressanhänger an jedem Gepäckstück angebracht, sondern der Koffer – beispielsweise durch ein auffälliges Kofferband – gekennzeichnet werden. Auf diese Weise ist das jeweilige Gepäckstück schneller zu erkennen bzw. im Ernstfall einem bestimmten Reisegast zuzuordnen.

Ist der Koffer bei Landung nicht auf dem Band, sollte man sich direkt an den Gepäck- oder Lost and-Found-Schalter des Flughafens wenden und das vermisste Gepäckstück melden. Entsprechend sollten auch die Abrisse der individuellen Registriernummern, mit denen die Koffer beim Check-In gekennzeichnet werden, aufbewahrt werden.

Sollten durch das vermisste Gepäckstück die wichtigsten Utensilien für einen Urlaub fehlen, sollte direkt am Schalter das weitere Vorgehen erfragt werden. Wie mit der Situation verfahren wird, ist dabei nicht nur von der jeweiligen Fluggesellschaft, sondern auch davon abhängig, wie lange die Gepäckstücke letztendlich verschwunden bleiben. Wie hoch der Schadensersatz letztendlich ausfällt, kann also nicht pauschal beantwortet werden, sondern setzt Absprachen mit der Fluggesellschaft voraus. Wichtig ist jedoch, dass für alle Ersatzkäufe Quittungen vorliegen. Nur auf diese Weise kann nachgewiesen werden, dass die Artikel tatsächlich gekauft wurden.

Sonderfall Pauschalreise

Handelt es sich bei dem gebuchten Urlaub um eine Pauschalreise, muss das verlorene Gepäck neben der Fluggesellschaft auch beim Reiseveranstalter als vermisst gemeldet werden. Da jeder Tag ohne Gepäck einen Reisemangel darstellt, führt jeder Tag zu einer Reisepreis-Minderung. Mit diesen werden jedoch häufig die Ausgaben für benötigte Ersatzbeschaffungen verrechnet.

Wann ist der Abschluss einer Gepäckversicherung sinnvoll?

Taucht das Gepäck nicht wieder auf, besteht zudem die Möglichkeit, neben der Preisminderung auch Anspruch auf Schadensersatz beim Reiseveranstalter zu erheben. Durch das Montrealer Abkommen ist hier jedoch eine entsprechende Höchstgrenze von 1.400 Euro pro Reisender festgelegt worden. Diese Obergrenze gilt jedoch lediglich pro Person und nicht je Gepäckstück. Ein höherer Wert kann in erster Linie durch Abschluss einer Gepäcksicherung abgedeckt werden.

Handelt es sich bei dem gebuchten Urlaub um eine Kreuzfahrt, gilt im Zusammenhang mit der Entschädigung das sogenannte Athener Abkommen, das die Beförderung von Personen auf See regelt. Ist das Gepäck endgültig verschwunden oder verspätet sich, muss eine Meldung an den Reiseveranstalter bzw. die zuständige Reederei erfolgen. Liegt die Schuld für Verlust oder Verspätung des Gepäcks beim Beförderungs- bzw. Kreuzfahrtunternehmen, kann eine Entschädigung bis zu rund 2700 Euro erfolgen.

Wichtig:

Ist man mit Gepäck unterwegs, sollte dieses niemals unbeaufsichtigt gelassen, sondern vielmehr jederzeit bewacht werden. Wird unbeaufsichtigtes Gepäck gestohlen, kann die Versicherung aufgrund fahrlässigem Handelns die Kostenübernahme verweigern.

Gepäck weg und keine Gepäckversicherung abgeschlossen

Da die Höchstgrenze für verlorenes Gepäck durch das Montrealer bzw. Athener Abkommen bei lediglich 1.400 Euro bzw. 2.700 Euro liegt, lohnt es sich eine Gepäckversicherung vor allem bei qualitativ hochwertigen Inhalten und Gepäckstücken, da bei dieser privaten Versicherung auch eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden kann.

Zudem sollten Reisende auch ihre Hausratversicherung prüfen, denn einige Policen besitzen eine sogenannte Außenversicherung, die Hausrat absichert, der vorübergehend aus der Wohnung mitgenommen wird. Da die Hausrat grundsätzlich auch für Einbruchdiebstahl einspringt, kann auch diese Versicherung helfen, wenn das Gepäck beispielsweise aus dem Hotelzimmer entwendet wurde.

Meist liegt das zeitliche Maximum dieser Außenversicherung bei 3 Monaten, wobei der versicherte Zeitraum von Anbieter zu Anbieter variieren kann. Entsprechend sollte dieser Inhalt in den Vertragsbedingungen genau recherchiert werden. Wird jedoch eine eigene Ferienwohnung eingerichtet, in der dauerhaft Hausrat untergebracht wird, benötigt man eine neue Versicherung.

Es sollte beachtet werden, dass die Hausratversicherung nur dann die Kosten übernimmt, wenn es sich um einen Einbruch bzw. einen Raub handelt. Simpler Diebstahl wird nicht von der Hausrat ersetzt. So bleibt es an der versicherten Person, den entstandenen Schaden zu übernehmen, wenn beispielsweise das Zimmermädchen etwas aus dem Hotelzimmer entwendet.

Vorsicht für Geschäftsreisende

Bei der Mitführung von Gegenständen, die in der Regel nur beruflich genutzt werden, erfolgt bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung häufig keine Kostenerstattung. Diese sind in vielen Fällen nicht durch die Reisegepäckversicherung abgedeckt.

Der Reisegepäckversicherung Vergleich hilft, das passende Produkt zu finden

Zwar kann eine Reisegepäckversicherung den emotionalen Wert des gestohlenen Gepäcks nicht ersetzen, doch können mit Abschluss einer solchen Versicherung zumindest die finanziellen Kosten eines solchen Verlusts ausgeglichen werden. Besonders wenn das Gepäck hochwertige Inhalte umfasst, sollte man über den Abschluss einer Gepäckversicherung nachdenken. Schließlich möchte man die eigenen Kosten nicht nur anteilig erstattet bekommen.

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