Welche Leistungen bietet die Auslandskrankenversicherung in der Schwangerschaft?

  • Tarifvergleich mit günstigem Beitrag
  • Tarife für die ganze Familie
  • Einfach und bequem online abschließen

Nochmal ab in den Urlaub, bevor das Baby kommt – „Babymoon“ nennt sich die Reiselust werdender Eltern. Besonders wichtig ist jedoch, dass Schwangere auch auf Reisen gut versorgt sind. Und das am besten ohne hohe Arztrechnungen aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen. Mit einer guten Auslandskrankenversicherung im Reisegepäck können sich werdende Mütter vor Behandlungskosten schützen. Doch welche Leistungen übernimmt die Auslandskrankenversicherung in der Schwangerschaft im Detail? Sind beispielsweise Routineuntersuchungen inbegriffen? Was, wenn es im Urlaub zu Komplikationen kommt?

Was übernimmt die Krankenkasse für Schwangere im Ausland?

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Sie als Schwangere innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinische Behandlungen. Alles, was Sie dazu benötigen, ist die Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC. Allerdings erhalten Sie die gleiche Behandlung wie Einheimische – die Leistungen für Schwangere können also vom deutschen Standard abweichen. Die Kostenübernahme ist außerdem auf die Höhe begrenzt, die hierzulande angefallen wäre. Was darüber hinaus geht, müssen Sie selbst zahlen. Deshalb ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Schwangere auch innerhalb Europas sehr empfehlenswert. Dafür spricht außerdem, dass Krankenrücktransporte grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Außerhalb der EU gehen Sie ohne Zusatzversicherung – unabhängig davon, ob Sie schwanger sind oder nicht – ein großes finanzielles Risiko ein. Die Krankenkasse zahlt für Behandlungen nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land besteht. Das ist beispielsweise mit der Türkei, Israel und Tunesien der Fall. In beliebten Urlaubszielen in Asien oder den USA sind Sie ohne private Zusatzversicherung gar nicht geschützt und müssen alle Behandlungen selbst zahlen.

Leistungen einer Auslandskrankenversicherung in der Schwangerschaft

Auslandskrankenversicherungen gibt es wie Sand am Meer, und sie unterscheiden sich teilweise stark. Man kann daher nicht pauschal sagen, welche Leistungen in der Schwangerschaft von einer Auslandskrankenversicherung übernommen werden – es gibt jedoch einige Punkte, die ein Tarif beinhalten sollte.

Gute Tarife übernehmen die Kosten für

  • Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen und notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen,
  • Entbindungen und Fehlgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche,
  • Heilbehandlungen für Frühgeborene.

Auslandskrankenversicherer leisten grundsätzlich nur bei unerwarteten Ereignissen. Planmäßige Entbindungen sind in der Regel ausgeschlossen. Die Ausnahme: Sie sind während eines längeren Auslandsaufenthaltes, zum Beispiel Work and Travel, schwanger geworden und die Entbindung fällt noch in diesen Zeitraum. Dann benötigen Sie eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Diese kommt dann aber auch für Vorsorgeuntersuchungen und die planmäßige Entbindung auf.

Wichtig:

Prüfen Sie unbedingt, was ein bestimmter Tarif für Schwangere leistet. Rufen Sie am besten vor Antritt Ihrer Reise beim Versicherer an. Sind Sie noch auf Tarifsuche, lohnt sich für eine erste Orientierung ein Auslandskrankenversicherung-Vergleich, der Ihnen einen Überblick über zahlreiche Angebote liefert.

Routineuntersuchungen sind ausgeschlossen

Auslandskrankenversicherungen kommen in der Regel nicht für Vorsorge- und Routineuntersuchungen auf. Wenn Sie also beispielsweise im USA-Urlaub eine Ultraschalluntersuchung wünschen, müssen Sie diese aus der eigenen Tasche bezahlen. Es sei denn, die Ultraschalluntersuchung ist aufgrund von Komplikationen, zum Beispiel einer Blutung, nötig. Natürlich brauchen Sie dann auch eine passende Auslandskrankenversicherung, die für die USA gilt.

Achtung:

Auslandskrankenversicherer unterscheiden zwischen Tarifen in- und exklusive USA und Kanada. Denn die Behandlungen sind dort sehr viel teurer als hierzulande. Achten Sie also bei Reisen in diese Länder darauf, dass Sie richtig versichert sind.

Müssen Sie in Vorleistung gehen?

In den meisten Fällen erhalten Sie eine Rechnung vor Ort, die Sie zunächst selbst begleichen müssen. Sobald Sie jedoch wieder in Deutschland sind, können Sie sich bei der Versicherung die Kosten erstatten lassen. Bewahren Sie dazu unbedingt alle Original-Belege vom Arzt und ggf. der Apotheke auf!

Sprechen Sie vor Reiseantritt mit Ihrem Frauenarzt

Suchen Sie vor Reiseantritt das Gespräch mit Ihrem Gynäkologen. Dieser kann die gesundheitlichen Risiken Ihrer Auslandsreise einschätzen. Schließlich hängen diese nicht nur vom Reiseziel, sondern auch vom individuellen Verlauf Ihrer Schwangerschaft ab. Nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber komplizierter, sind Reisen in exotischere Urlaubsländer, zum Beispiel in Afrika oder Asien. Denn häufig sind Impfungen und Malariaprophylaxe notwendig. Ihr Arzt kann Ihnen außerdem eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung ausstellen. Diese verlangen viele Fluggesellschaften, allerdings oft zu unterschiedlichen Zeitpunkten – manche bereits ab der 30., andere wiederum ab der 36. Schwangerschaftswoche.

Krankenschutz fürs Ausland
  • Vergleich zahlreicher Anbieter
  • Umfassende Tarifdetails
  • Sicher online abschließen
>