Gesetzliche Krankenversicherung: Vergleich hilft bei Wahl der Krankenkasse

Jeder braucht eine Krankenversicherung. Sie können sich auf verschiedene Arten versichern.
Erfahren Sie hier,

  • welche Krankenversicherung sich für wen eignet,
  • welche Optionen Sie haben,
  • was Sie alles beachten müssen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems: Der Großteil der Menschen in Deutschland ist gesetzlich versichert. Öffentlich-rechtliche Krankenkassen übernehmen die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei unterscheidet sich die GKV stark von der privaten Krankenversicherung (PKV). In unserem Ratgeber erfahren Sie, was die GKV ausmacht, was sie kostet und was sie leistet.

Ziel der GKV: Gesundheit ihrer Mitglieder stärken

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Gesundheit der Versicherten zuständig. Die Mitglieder erhalten deshalb unter anderem Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, zur Behandlung von Krankheiten und für Rehabilitationsmaßnahmen. „Leistungen“ bedeutet in dem Fall ganz einfach, dass die gesetzliche Krankenversicherung – bzw. eine Krankenkasse – den allergrößten Teil der Kosten bezahlt, die bei der medizinischen Behandlung entstehen, etwa im Krankenhaus, in der Arztpraxis oder Apotheke. Was dabei genau abgedeckt ist, ist gesetzlich geregelt. Ein verbindlicher Katalog legt fest, welche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt werden müssen.

Die Gesundheitsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Den meisten Menschen dürfte zumindest eine Krankenkasse ein Begriff sein – nämlich die eigene. Doch es gibt eine Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen. Manche von ihnen – wie zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) – sind regional gegliedert und nehmen nur Mitglieder aus der entsprechenden Region auf. Andere wiederum sind im gesamten Bundesgebiet tätig. Gemessen an ihren Mitgliedern sind die Techniker Krankenkasse (TK) und die Barmer GEK die größten gesetzlichen Krankenkassen.

Bedingungen für die Pflichtversicherung in der GKV

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen Mitgliedern, die pflichtversichert sind und solchen, die sich freiwillig über die gesetzliche Krankenkasse versichern. Pflichtversichert sind z. B. alle Personen, die als Arbeitnehmer über ein regelmäßiges sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von mehr als 450 Euro und maximal 5.062,50 Euro pro Monat verfügen. Wenn Sie also weniger als 450 Euro oder mehr als 5.062,50 Euro verdienen, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig und dürfen in die PKV wechseln – oder als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.

Während die Untergrenze dieser Einkommensspanne als Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet wird, ist der Maximalbetrag von 60.750 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr (Stand 2019) unter dem Begriff Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt.

Hintergrund:

Die Bezeichnung „freiwillig“ bedeutet lediglich, dass Sie sich freiwillig für die GKV entscheiden dürfen oder eine alternative Krankenversicherung, z. B. bei einem privaten Anbieter, abschließen können. Das bedeutet letztlich aber nicht, dass Sie die Wahl haben, sich gar nicht zu versichern.

Auch wenn Sie nicht erwerbstätig sein sollten, unterliegen Sie der Versicherungspflicht. Damit sind auch arbeitslose Personen gesetzlich krankenversichert. Rentner genießen ebenfalls in den meisten Fällen Krankenversicherungsschutz in der Pflichtversicherung.

Freiwillige Mitgliedschaft bei Versicherungsfreiheit

Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, aber keine private Krankenversicherung abschließen können oder möchten, besteht für Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV aufzunehmen.

Die freiwillige Mitgliedschaft ist für folgende Personenkreise möglich:

  • Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von mindestens 5.062,50 Euro (2019)
  • Personen, die bis zu 450 Euro verdienen und kein ALG II erhalten
  • Selbstständige und Freiberufler, unabhängig von der Höhe des Einkommens
  • Beamte und Pensionäre
  • Rentner, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) pflichtversichert sind
  • Studenten ab dem 30. Geburtstag oder dem 15. Fachsemester
Tipp:

 Auch Personen in einer Übergangsphase zwischen zwei Jobs können sich freiwillig gesetzlich versichern. Das ist jedoch in der Regel erst dann notwendig, wenn Sie mehr als einen Monat überbrücken müssen. Bei kürzeren Übergangsphasen gilt der nachgehende Leistungsanspruch. Sie bleiben pflichtversichert.

Personen, die ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen, bei dem sie ein regelmäßiges Einkommen jenseits der Versicherungspflichtgrenze erhalten, können sofort die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer hingegen, die durch eine Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, haben die Möglichkeit, ihre freiwillige Krankenversicherung ab dem 1. Januar des Folgejahres zu beginnen. Zu diesem Zeitpunkt muss das Einkommen jedoch nach wie vor die vorgegebene Höhe erreichen. Achten Sie darauf, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich steigt.

Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft: die PKV

Wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können Sie sich grundsätzlich auch über eine private Krankenversicherung absichern. Die Tarife in der PKV sind oft leistungsstärker und besser auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse anpassbar. Die Versicherungsbeiträge sind allerdings sehr hoch. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie in die PKV wechseln möchten. Denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einfach und an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

Beitragsfrei familienversichert in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht nur die Möglichkeit, sich freiwillig oder verpflichtend zu versichern. Als dritte Variante können Sie die Familienversicherung nutzen. Dabei werden Angehörige über ein zahlendes Krankenkassenmitglied beitragsfrei mitversichert.

Dies gilt für:

  • Ehepartner oder Lebenspartner (entspr. dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Selbstständige und Freiberufler, unabhängig von der Höhe des Einkommens
  • Pflegekinder, die nicht beruflich gepflegt werden
  • Kinder vonfamilienversicherten Kindern
  • Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt das Mitglied der Krankenkasse überwiegend aufkommt

Daneben müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese Personen über einen Angehörigen mitversichert werden können. Neben Alters- und Einnahmegrenzen spielt der berufliche Status der zu versichernden Person eine entscheidende Rolle. So sichert die Familienversicherung Studenten beispielsweise bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ab (danach können Studenten ihre Krankenversicherung frei wählen). Azubis hingegen müssen sich bei Antritt der Lehre selbst über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichern. Ehepartner wiederum können nur dann mitversichert werden, wenn sie kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen über 450 Euro monatlich erhalten.

Mutterschutz und Elternzeit

Werdende Mütter bzw. frischgebackene Eltern sollten sich frühzeitig über die Krankenversicherung während Mutterschutz und anschließender Elternzeit informieren und alle wichtigen Regelungen dazu kennen. So können finanzielle Nachteile vermieden werden.

Beiträge nach monatlichem Einkommen berechnet

Grundsätzlich entscheiden zwei Faktoren über die Höhe des monatlichen Krankenkassenbeitrags für die GKV: der Beitragssatz und Ihr Einkommen. Der Beitragssatz setzt sich aus einem allgemeinen und einem Zusatzbeitrag zusammen. Derzeit beläuft sich der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Krankenkassen selbst. Der Gesamtbeitrag wird von Ihrem Einkommen abgezogen. Allerdings nicht in vollem Umfang, denn die Kosten teilen Sie sich genau zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber.

Tipp:

Erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag, besitzen Sie als Krankenkassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht, um auf diese Weise zu einer anderen Krankenkasse wechseln zu können.

Leistungen und Zusatzbeitrag vergleichen

Trotz vieler gemeinsamer Leistungen sind nicht alle Krankenkassen in Deutschland gleich. Sie unterscheiden sich nicht nur durch zusätzliche individuelle Leistungen und den angebotenen Service. Auch mit speziellen Wahltarifen, die z. B. eine Selbstbeteiligung vorsehen oder ein Krankengeld für Selbstständige, heben sich die Krankenkassen voneinander ab.

Möchten Sie die verschiedenen Krankenkassen vergleichen, sollten Sie in erster Linie darauf achten, dass die jeweiligen Anbieter Ihre Bedürfnisse bestmöglich erfüllt. Dabei schadet es nicht, langfristig zu denken und auch die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung im Auge zu behalten, denn die Krankenkassen sind zugleich auch Pflegekassen.

Übrigens:

Gesetzlich Krankenversicherte profitieren zusätzlich von der Europäischen Krankenversicherungskarte, mit der sie im europäischen Ausland Kassenleistungen der jeweiligen Länder in Anspruch nehmen können.

Schutz mit Zusatzversicherungen nachbessern

Da die gesetzliche Krankenversicherung jedoch bei weitem nicht alle Eventualitäten abdeckt und leistungsmäßig in der Regel hinter der privaten Krankenversicherung bleibt, können Sie verschiedene private Zusatzversicherungen abschließen, welche die größten Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung füllen. Hierzu gehören zum Beispiel die Krankentagegeldversicherung oder die Zahnzusatzversicherung.

GKV-Vergleich hilft bei der richtigen Wahl

Trotz vieler Basisleistungen, die die gesetzlichen Kassen gemeinsam haben, lohnt sich ein Blick auf die Extraleistungen der jeweiligen Krankenversicherung. Die Beiträge sollten Sie allerdings ebenso im Auge behalten. So bieten viele Krankenkassen auch Wahltarife an, zum Beispiel solche mit der Option auf Beitragsrückerstattung oder mit einer Selbstbeteiligung. Ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen hilft dabei, nicht nur die verschiedenen Tarife und Beiträge, sondern auch die einzelnen Leistungen der Krankenkassen zu überblicken.

>