Krankenkasse wechseln kann sich lohnen

Beiträge und Leistungen von Krankenkassen unterscheiden sich. Ein Wechsel kann daher oft sinnvoll sein. Erfahren Sie hier,

  • welche Krankenkassen für einen Wechsel zur Verfügung stehen,
  • wann und wie Sie kündigen können (+ Kündigungsformular),
  • welche Fristen Sie einhalten müssen.

Wechsel der Krankenkasse kann sinnvoll sein

Ob pflicht-, freiwillig oder familienversichert, die Wahl der passenden Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte gut überlegt sein. Schließlich bietet nicht jede Krankenkasse identische Leistungen an oder erhebt den gleichen Zusatzbeitrag. Gerade deshalb sollten Sie neben den Zusatzleistungen auch die Kosten der verschiedenen Angebote prüfen und miteinander vergleichen. Denn bei einem besseren Tarif lohnt sich auch ein Wechsel der Krankenkasse.

Welche Krankenkassen stehen zur Verfügung?

Während früher in der Regel der ausgeübte Beruf über die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung entschied, besteht für Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte seit 1996 eine weitgehende Wahlfreiheit bei der Krankenkassen-Mitgliedschaft. Sie wird in der Regel lediglich durch den Wohn- und Beschäftigungsort der zu versichernden Person eingeschränkt, weshalb eine Mitgliedschaft in verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Das System der Krankenkassen teilt sich auf in:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK): Regional geöffnet; der Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Arbeitgebers entscheidet
  • Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK): Wer in einem Betrieb beschäftigt ist oder dort vor Rentenbezug beschäftigt war, darf beitreten. Eine Versicherung ohne Betriebszugehörigkeit ist hier nur möglich, wenn die Krankenkasse durch eine Satzungsregelung „dauerhaft geöffnet“ wurde.
  • Ersatzkassen (EK): Jeder darf beitreten, auch wenn der Name der Kasse auf eine spezielle Berufsgruppe hindeutet.
  • Knappschaft: Seit 2007 für alle gesetzlich Krankenversicherten geöffnet
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Für Landwirte und deren Familienangehörige geöffnet
Tipp:

Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse mit ihren über 11 Mio. Mitgliedern gehört zu den größten Krankenkassen der GKV. Ein niedriger Zusatzbeitrag, viele Wahltarife und ein großes Bonusprogramm bieten individuelle Leistungen im gesetzlichen Rahmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch die Mitgliedschaft in einer Betriebs-, Innungs- oder Ortskrankenkasse möglich, selbst wenn Wohn- und Beschäftigungsort oder fehlende Betriebszugehörigkeit eigentlich dagegen sprechen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bei dieser Krankenkasse bereits bestand, bevor sich die entscheidenden Umstände geändert haben. Auch dann, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner bei der gewünschten Krankenkasse versichert ist, kann das für Sie die Türen öffnen.

Für Studenten ist hier der Hochschulstandort oder der eigene Wohnsitz relevant. Danach entscheidet sich, welcher Krankenkasse sie beitreten können. Die meisten Studenten werden sich jedoch erst später im Verlauf ihres Studiums mit der Frage beschäftigen, welche Krankenkasse für sie die richtige ist. Denn bis zum Alter von 25 Jahren sind sie oft noch kostenfrei in der Familienversicherung eines Elternteils. Für die Zeit danach bieten einige Krankenkassen spezielle Studentenkrankenversicherungen, die etwas günstiger sind als die regulären Mitgliedsbeiträge.

Wechsel: Krankenkasse kündigen

Haben Sie sich einmal für eine bestimmte Krankenkasse entschieden, müssen Sie nicht bis an Ihr Lebensende bei dieser bleiben. Und das ist sinnvoll. Denn die Leistungen der Krankenversicherer können sich ändern; und auch die Beitragskosten können im Laufe der Zeit erhöht werden, indem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Gerade bei der Ankündigung solcher Änderungen kann es für Sie sinnvoll sein, sich nach Alternativen umzusehen und die Angebote der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen miteinander zu vergleichen. Finden Sie ein Angebot mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, können Sie die Krankenkasse ganz einfach wechseln.

Welche Fristen gelten bei einem Wechsel?

Dabei sollten Sie allerdings wichtige Fristen im Auge behalten. Sind Sie bereits mindestens 18 Monate bei einer bestimmten Krankenkasse versichert, können Sie diese in der Regel ohne größere Hürden wechseln. Denn das ist in einem solchen Fall meist mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende möglich. Kündigen Sie Ihre bestehende Krankenkasse etwa Ende Februar, können Sie sich ab dem 1. Mai bei der neuen Krankenkasse versichern. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die gewünschte Krankenkasse auch in Ihrem Bundesland geöffnet ist. Dies hat jedoch nicht zwangsläufig etwas mit den Geschäftsstellen der Krankenkasse zu tun. Denn nur weil die entsprechende Krankenversicherung keine Geschäftsstelle in Ihrem Bundesland besitzt, bedeutet dies nicht, dass ein Wechsel zu dieser Krankenkasse nicht möglich wäre. In einem solchen Fall wären eben lediglich die direkten Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt.

Allgemein gilt: Eine Kündigung der Krankenkasse ist durch die gesetzlichen Vorgaben in der Regel bedenkenlos möglich. Denn sollte der Versicherungsvertrag mit der neuen Krankenkasse nicht zustande kommen, bleibt automatisch die Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse bestehen. Eine doppelte Krankenversicherung ist dabei ebenfalls nicht möglich.

Ausüben des Sonderkündigungsrechts

Ergänzend zur regulären Kündigung wird Versicherten unter gewissen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die entsprechende Krankenversicherung erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bereits bestehenden erhöht. Das Recht zur Sonderkündigung gilt unabhängig davon, wie lange Ihre Krankenkassen-Mitgliedschaft bereits besteht. Die sonst vorgeschriebenen 18 Monate Versicherungszeit gelten in diesem Fall also nicht. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, muss sie die Versicherten spätestens im Monat vor Eintreten der Änderung auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht erst verspätet nach, ergibt sich daraus für die Versicherten eine einmonatige Kündigungsfrist. Möchten Sie die Krankenkasse wechseln, gilt die schriftlich erteilte Kündigung dann bereits zum Ende des Monats, zu dem die Beitragserhöhung stattfindet.

Bindungsfrist gilt nicht immer

Doch es gibt auch andere Situationen, in denen die Mindestbindungsfrist von 18 Monaten nicht eingehalten werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kündigen möchten, um in die Familienversicherung oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Zudem besteht die Möglichkeit, dass durch die Satzung der Krankenkasse die Bindungsfrist ungültig wird, wenn Sie zu einer Krankenkasse der gleichen Art wechseln möchten. Letztlich entfällt die Bindungsfrist auch, wenn das Unternehmen, für welches Sie arbeiten, eine Innungs- oder Betriebskrankenkasse einrichtet.

Längere Bindungszeit bei Wahltarif

Haben Sie einen Wahltarif zur Sicherung des Krankengeldes abgeschlossen, gilt in der Regel eine Bindungszeit von 3 Jahren, bevor Sie die Krankenkasse wechseln können. In diesem Fall können Sie nicht vor Ablauf der Mindestbindungsfrist kündigen, auch dann nicht, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden erhöht.

Wichtige Formalia bei einem Wechsel

Möchten Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie jedoch nicht nur darauf achten, die bestehenden Fristen einzuhalten. Auch andere Rahmenbedingungen spielen bei der Kündigung eine entscheidende Rolle, denn gewisse Formalia müssen auf jeden Fall eingehalten werden. So sollte beim Krankenkassenwechsel die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Neben der Versichertennummer müssen Sie auch den Kündigungstermin angeben. Zudem ist es sinnvoll, die Kündigung per Einschreiben an die Krankenkasse zu schicken und dieses persönlich abzugeben. Auf diese Weise können Sie auch sicherstellen, dass die Kündigung ankommt. Sollte die Zustellungsinformation ausbleiben, können Sie gleich bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.

Private Krankenversicherung wechseln

Privat Krankenversicherte müssen noch ganz andere Dinge bedenken. Spielen Sie mit dem Gedanken, die private Krankenversicherung zu wechseln, sollten Sie sich etwa darüber im Klaren sein, dass damit sämtliche (Privatpatient vor 2009) oder ein Teil (Privatpatient ab 2009) Ihrer bisherigen Altersrückstellungen verloren gehen. Hinzu kommt, dass die potentielle neue Krankenversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung durchführt. Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Prüfung verschlechtert, kann dies Leistungsausschlüsse und Risikoaufschlägeim neuen Tarif nach sich ziehen. Es ist sogar möglich, dass die neue Versicherung Sie ablehnt. Bevor Sie die private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie also Ihren Gesundheitszustand hinterfragen und an den Verlust von Altersrückstellungen denken. Besonders dann, wenn der Versicherungsvertrag schon länger als 5 Jahre besteht. Möchten Sie hingegen von der privaten Krankenversicherung wieder zurück zur GKV wechseln, wird es deutlich komplizierter. Denn dies ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Nachdem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist, sollte diese innerhalb von 14 Tagen die Kündigung bestätigen. Haben Sie auch nach 14 Tagen noch keine Kündigungsbestätigung erhalten, sollten Sie dort unbedingt nachhaken. Ist die Bestätigung da, senden Sie diese anschließend an die neue Krankenkasse. Zuvor können Sie sich selbst zur Sicherheit noch eine Kopie des Dokuments machen. Der Wechsel der Krankenkasse ist abgeschlossen, wenn die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse bei Ihnen eingegangen ist. Diese muss anschließend – und noch während der Kündigungsfrist – dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Wichtig: Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht rechtzeitig informieren, bleiben Sie weiterhin Mitglied der bisherigen Krankenversicherung. Bei allen Angelegenheiten rund um Kündigung und Mitgliedschaftsantrag helfen die Krankenkassen mit einem Wechselservice weiter. Sollten Sie sich zum Ablauf des Wechsels unsicher sein, können Sie die Service-Mitarbeiter der Krankenkasse kontaktieren.

Kündigungsschreiben für den Wechsel

Die Kündigung der Krankenkasse muss durch ein schriftliches Kündigungsschreiben erfolgen. Ein Muster steht an dieser Stelle zum Download bereit.

Leistungen und Preise vergleichen

Da die gesetzlichen Krankenkassen zwar zu ca. 90 Prozent gleiche, in einigen Bereichen aber individuelle Leistungen anbieten, kann es durchaus sinnvoll sein, die Krankenkasse zu wechseln. Vor allem natürlich dann, wenn Sie mit den Leistungen Ihrer eigenen Krankenkasse nicht mehr zufrieden sind und schon länger auf Kassensuche sind. Auch hinsichtlich der Beiträge kann sich dies lohnen. Vielleicht erhebt eine andere Krankenkasse einen geringeren Zusatzbeitrag oder bietet bessere Konditionen für bestimmte Wahltarife an. Entsprechend sollten Sie bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse stets das Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Angebote beachten.

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