Krankenzusatzversicherung bietet ergänzenden Schutz

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung je nach Bedarf erweitert werden.

  • Individuelle Versicherungspakete für jeden Bedarf
  • zuverlässiger Schutz zum Beispiel im Ausland oder im Krankenhaus

Private Krankenzusatzversicherung für die eigene Gesundheit

Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung immer dünner wird, ist es sinnvoll, die eigene Gesundheit durch einen ergänzenden Schutz abzusichern. Hierzu bieten Versicherer verschiedene private Krankenzusatzversicherungen an, die Leistungen über den gesetzlichen Standard hinaus übernehmen.

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Durch eine private Krankenzusatzversicherung werden Risiken abgesichert, die teilweise oder gar nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Sie bietet damit in erster Linie ergänzenden Schutz für gesetzlich Krankenversicherte. Doch steht der Begriff private Krankenzusatzversicherung meist nicht für eine bestimmte Versicherungspolice. Vielmehr wird der Terminus als Sammelbegriff für alle Versicherungen verwendet, mit denen der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ergänzt werden kann.

Eine private Zusatzversicherung wird von diversen Versicherungsunternehmen angeboten. Wie die einzelnen Tarife dabei ausgestaltet sind, kann dabei von Anbieter zu Anbieter variieren. Durch die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner besteht häufig auch die Möglichkeit, eine solche Versicherung über die gesetzliche Krankenkasse abzuschließen. Versicherungsgeber ist jedoch in der Regel der jeweilige Kooperationspartner.

Private Krankenzusatzversicherung für verschiedene Gebiete

Eine Krankenzusatzversicherung kann für unterschiedliche Bereiche abgeschlossen werden. So können mit einer solchen Versicherung nicht nur Brillen, alternative medizinische Behandlungsmethoden und Medikamentenzuzahlungen, sondern auch ergänzende Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt abgesichert werden. Häufig werden folgende Versicherungsvarianten angeboten:

Ergänzung um eine Auslandsreisekrankenversicherung

Ist aus privaten oder beruflichen Gründen ein Auslandsaufenthalt geplant, sollte man vor Reiseantritt unbedingt über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken. Denn diese übernimmt in der Regel die Behandlungskosten, falls es im Ausland zu einem Unfall kommt oder die versicherte Person erkrankt. Häufig ist auch der Rücktransport ins Heimatland durch diese private Krankenzusatzversicherung abgedeckt. Teuer werden kann es im Urlaub vor allem dann, wenn die versicherte Person als Privatpatient behandelt wird. Denn die gesetzliche Krankenkasse erstattet in der Regel nur den Anteil des Rechnungsbetrags, der nach deutschen Sätzen auch erstattungsfähig ist.

Krankenzusatzversicherung: Die Brillenversicherung

Die Kosten für eine Brille sind in der Regel von erwachsenen Versicherten selbst zu tragen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Brillengläser nur dann, wenn die entsprechende Person noch unter 18 Jahre alt ist, unter schweren Sehstörungen leidet oder die Sehhilfe zur Behandlung einer speziellen Erkrankung gebraucht wird. Ansonsten müssen die Kosten für Brille oder Kontaktlinsen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine Brillenversicherung übernimmt die entstandenen Kosten für die Sehhilfe teilweise oder sogar vollständig. Auch sollte darauf geachtet werden, ob der entsprechende Tarif auch für den Bruch von Gläsern oder den Verlust der Brille aufkommt.

Private Krankenzusatzversicherung für Naturheilkundeverfahren

Zwar übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten für bestimmte alternative Heilmethoden, z.B. Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur, doch sind in der Regel nicht nur die Auswahl an Naturheilverfahren, sondern auch die Kosten, die übernommen werden, in der Höhe beschränkt. Daher lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker bzw. alternative Heilmethoden vor allem für gesetzlich Versicherte, da ein Großteil der Naturheilmethoden von dieser nicht oder nur sehr eingeschränkt übernommen werden. Häufig kann eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden auch in Kombination mit einer Sehhilfen-Versicherung abgeschlossen werden.

Stationärer Aufenthalt: Krankenhaustagegeldversicherung

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung kann man sich den medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt etwas angenehmer gestalten. Diese Krankenzusatzversicherung zahlt in der Regel einen fest vereinbarten Tagessatz, wenn sich die versicherte Person in stationärer Behandlung befindet. Da der Betrag meist nicht zweckgebunden ist, entscheidet die versicherte Person selbst über die Verwendung des Betrags. Hiermit können beispielsweise nicht nur die gesetzliche Zuzahlung sowie Telefon- und Fernsehgebühren innerhalb der Klinik, sondern auch eine Haushaltshilfe bezahlt werden. Bei Abschluss einer solchen Krankenzusatzversicherung sollte vor allem auf die maximale Leistungsdauer, die idealerweise unbegrenzt ist, geachtet werden. Leistungen werden jedoch nur gezahlt, wenn die stationäre Behandlung medizinisch notwendig ist.

Ergänzender Schutz durch eine Krankenhauszusatzversicherung

Eine weitere private Krankenzusatzversicherung für vor allem stationäre Behandlungen ist die Krankenhauszusatzversicherung. Sie stellt gesetzlich Krankenversicherte in der Klinik Privatpatienten nahezu gleich. So kann neben einer Chefarztbehandlung auch die Unterbringungen in einem Ein- oder Zweitbett-Zimmer vereinbart werden. Die Versicherung übernimmt in einem solchen Fall die Mehrkosten der Privatbehandlung. Welche genauen Leistungsbausteine der jeweilige Tarif umfasst, sollte vor Abschluss der Police genau geprüft werden.

Finanzielle Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung

Wer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, erhält nicht länger sein normales Gehalt, sondern bezieht von nun an Krankengeld. Dieses entspricht ca. 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Außerdem gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze beim Krankengeld. Diese liegt aktuell bei 109,38 Euro pro Tag (Stand 2020). Bei der Berechnung werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt. Möchte man das Risiko dieser finanziellen Lücke schließen, kann eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Dabei wird eine Karenzzeit vereinbart, bei der für jeden Tag, an dem die versicherte Person arbeitsunfähig ist, ein bestimmter Betrag an diese ausgezahlt wird. Während der Leistungsbetrag der Versicherung steuerfrei ausgezahlt wird, fallen für das Krankengeld Steuern an.

Erweiterte Leistungen durch Zahnzusatzversicherung

Da die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sich in der Regel auf die Höhe der festgelegten Regelversorgung und nicht auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag des Zahnarztes beziehen, ist beispielsweise beim Thema Zahnersatz ein nicht gerade geringer Kostenanteil von den Versicherten selbst zu tragen. Auch Vorsorgeleistungen wie eine professionelle Zahnreinigung werden häufig nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, bietet sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung an. Denn diese kommt – je nach Tarif-Ausgestaltung – für einen großen Teil der Kosten auf.

Krankenzusatzversicherung: Test der Inhalte

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Kosten rund um die eigene Gesundheit abdecken, ist es sinnvoll, sich über mögliche Krankenzusatzversicherungen Gedanken zu machen. Hierbei sollte vor allem der eigene Bedarf hinterfragt werden. Denn Personen, die niemals ins Ausland fahren, benötigen beispielsweise auch keine Auslandskrankenversicherung. Hat man sich für den Abschluss einer bestimmten Zusatzkrankenversicherung entschieden, hilft ein Krankenzusatzversicherung Vergleich dabei, das jeweils passende Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden.

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