Krankenhauszusatzversicherung als Patienten-Upgrade in der Klinik

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie sich zusätzlichen Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sichern. Erfahren Sie hier:

  • ob Sie eine Chefarztbehandlung bekommen können
  • ob Sie das Krankenhaus frei wählen dürfen
  • wann eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll ist

Krankenhaus: Zusatzversicherung zur Behandlung als Privatpatient

Wird ein gesetzlich Krankenversicherter in ein Krankenhaus eingeliefert, teilt er sich dort in der Regel ein Mehrbettzimmer mit weiteren Kassenpatienten. Möchte man auch als gesetzlich Krankenversicherter in der Klinik die Annehmlichkeiten von Privatpatienten in Anspruch nehmen, kann der Krankenversicherungsschutz durch eine Krankenhauszusatzversicherung erweitert werden.

Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

Durch Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung, häufig auch als stationäre Zusatzversicherung oder Krankenhausversicherung bezeichnet, erhalten gesetzlich Krankenversicherte bei einem Krankenhausaufenthalt quasi den gleichen Status wie ein Privatpatient, der bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert ist. Die wesentlichen Bestandteile dieser Variante der Krankenzusatzversicherung bestehen darin, dass der Versicherungsnehmer nicht nur Anspruch auf die Unterbringung im Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer hat, sondern darüber hinaus auch wählen kann, von welchen Arzt und in welchen Krankenhaus er behandelt werden möchte.

Zudem kann die Krankenhauszusatzversicherung häufig um die Vereinbarung von Krankenhaustagegeld ergänzt werden, so dass keine gesonderte Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden muss. Welche Leistungen ansonsten noch abgeschlossen werden können, variiert dabei häufig von Anbieter zu Anbieter.

Zusatzversicherung: Krankenhaus mit Chefarztbehandlung?

Bei der Betrachtung der Leistungen von Krankenhauszusatzversicherungen wird häufig von der Behandlung durch den Chefarzt gesprochen. Diese Bezeichnung ist in der Regel jedoch etwas irreführend, denn dies bedeutet meist nicht, dass der Patient unbedingt vom Chefarzt behandelt bzw. operiert werden muss. Häufig ist es so, dass der behandelnde Arzt frei gewählt werden kann. Ob man diesen durch Empfehlung von Freunden bzw. Bekannten oder durch eine ausführliche Internetrecherche findet, ist dabei meist unerheblich. Ist eine Behandlung durch den Chefarzt gewünscht, ist dies mit Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung meist auch möglich.

Gesetzlich Krankenversicherte werden hingegen in der Regel durch den jeweils diensthabenden Arzt betreut. Hierbei kann es sich sowohl um Assistenz-, Stations- als auch um Oberärzte behandelt. Dies kann dazu führen, dass ein Patient, der sich über einen längeren Zeitraum in stationärer Behandlung befindet, von verschiedenen Ärzten betreut wird. Ein leitender Arzt wird erst konsultiert, wenn dessen besonderes Fachwissen benötigt wird. Mit Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ist in der Regel der Chefarzt der feste Ansprechpartner des Patienten.

Zusatzversicherung: Krankenhaus frei wählen

Während Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, gar nicht oder nur eingeschränkt Einfluss auf das Krankenhaus haben, in dem sie behandelt werden, können Personen die eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben, die Klinik meist frei wählen. Wobei die stationäre Behandlung in einer reinen Privatklinik, welche nicht über einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung verfügt, jedoch meist nicht übernommen wird. Zudem kann bei der einer solchen Zusatzversicherung Einzelzimmer- oder Zwei-Bett-Zimmer-Unterbringung vereinbart werden.

Krankenhauszusatzversicherung mit stabilen Beiträgen im Alter

Wie bei den meisten Krankenzusatzversicherungen so unterscheiden sich auch bei der Krankenhauszusatzversicherung die Tarife von Anbieter zu Anbieter. So werden auch Tarife angeboten, die einen stabilen Beitrag im Alter vorsehen. Dies lohnt sich vor allem, wenn vorgesehen ist, die Zusatzversicherung auch im höheren Alter noch beizubehalten. Solche Tarife bilden in der Regel Altersrückstellungen, um den Beitrag im Alter geringer zu halten. Um ausreichend Rückstellungen bilden zu können, werden meist bereits zu jüngeren Jahren etwas höhere Beiträge erhoben. Wird die Krankenhauszusatzversicherung jedoch gewechselt, verfallen die gebildeten Altersrückstellungen.

Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit

Beschäftigt man sich mit verschiedenen Angeboten zur Krankenhauszusatzversicherung, wird schnell deutlich, dass die meisten Tarife eine Wartezeit von 3 Monate vorsehen, bevor Leistungen der Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dies bei jedem Tarif der Fall ist. Denn in einigen Fällen gibt es auch Angebote zur Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit, bei denen Leistungen direkt nach Versicherungsbeginn möglich sind.

Nur stationäre oder auch ambulante Behandlungen?

Vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sollte zudem überprüft werden, ob auch ambulante Operationen durch die Versicherung abgedeckt werden. Von einer ambulanten OP ist dann die Rede, wenn der Patient noch am Tag der Operation nach Hause entlassen wird. Dabei sollte zudem überprüft werden, ob die Chefarztbehandlung bzw. freie Arztwahl auch in diesem Fall gilt.

Findet eine Höchstsatzbegrenzung statt?

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden privat-ärztliche Behandlungen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Einige Tarife sehen eine Begrenzung dieser Leistungen auf den 3,5- bzw. 5-fachen Satz vor. Dies kann zur Folge haben, dass vor allem die Sätze, die von besonders renommierten Spezialisten verlangt werden, über dieser Begrenzung liegt. In einem solchen Fall müssen die Mehrkosten vom Patienten selbst übernommen werden.

Wann ist der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Ob sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung lohnt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Je jünger die versicherte Person, desto günstiger ist in der Regel auch der Beitrag. Doch neben dem Alter spielt auch der Gesundheitszustand der entsprechenden Person bei Abschluss einer solchen Versicherung eine große Rolle. Schließlich muss das Versicherungsunternehmen das Risiko einschätzen können, dass sie mit dieser Versicherung eingeht. Da es nur noch Unisex-Tarife gibt, spielt das Geschlecht keine Rolle mehr bei der Beitragsberechnung zur Krankenhauszusatzversicherung.

Legt eine gesetzlich versicherte Person Wert darauf, ähnliche Leistungen wie in der privaten Krankenversicherung zu erhalten, lohnt sich neben der Krankenhauszusatzversicherung auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Möchte eine gesetzliche versicherte Person lediglich nicht in einem Mehrbettzimmer, sondern lieber in einem Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer mit mehr Komfort und Privatsphäre liegen, sollte vorab nachgerechnet werden, ob sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung lohnt. Denn häufig können die Aufschläge für ein Zwei- bzw. Ein-Bett-Zimmer zur Not auch ohne Krankenhauszusatzversicherung bezahlt werden. Über die genauen Preise kann man sich vorab oder direkt vor Ort informieren.

Krankenhauszusatzversicherung: Test identifiziert passende Tarife

Durch eine Krankenhauszusatzversicherung können sich auch in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Personen bei einem Klinikaufenthalt als Privatpatienten behandeln lassen. Ein Krankenhauszusatzversicherung Vergleich hilft dabei, die verschiedenen Angebote der Anbieter miteinander zu vergleichen und auf diese Weise den passenden Tarif zu finden.

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