Krankentagegeldversicherung zum Ausgleich von Einkommensausfällen

Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie sich bei längerem Arbeitsausfall finanziell absichern. Erfahren Sie hier:

  • wann die Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist
  • ob es eine Krankentageldversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt
  • was Selbstständige beachten sollten

Krankentagegeldversicherung schützt bei längerer Krankheit

Kommt es zu einer schwereren Erkrankung, die eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, kann dies – vor allem für Selbstständige – schnell zu finanziellen Problemen führen. Auch gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten nach der Krankmeldung und 6-wöchiger Krankschreibung keine Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers mehr. Sie fallen nach diesem Zeitraum ins Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird und nur einem Anteil des letzten Gehalts entspricht. Mit Abschluss einer Krankentagegeldversicherung können Erwerbstätige sich vor solchen Einkommenseinbußen schützen.

Der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld

Zwar klingen die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld ziemlich identisch, doch verbergen sich dahinter unterschiedliche Arten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Während gesetzlich versicherte Arbeitnehmer beispielsweise Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, müssen sich privat versicherte Selbstständige in der Regel durch eine Krankentagegeldversicherung absichern. Diese zahlt der versicherten Person bei Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld.

Während das Krankengeld also in erster Linie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, handelt es sich beim Krankentagegeld wie bei einer Zahnzusatzversicherung oder einer Brillenversicherung um die Leistung einer privaten Krankenzusatzversicherung, die eigens für diese Fall abgeschlossen werden muss.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Absicherung, die in der Regel von Selbstständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern abgeschlossen werden kann. Kommt es durch einen längeren Krankheitsfall zu Verdiensteinbußen, gleicht die Versicherung diese Einkommensausfälle aus oder mindert den Verdienstausfall. Entscheidend ist hierbei die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungshöhe.

Häufig handelt es sich bei einer Krankentagegeldversicherung um einen separat abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Privat Krankenversicherte haben in der Regel auch die Möglichkeit, bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung auch die Zahlung von Krankenhaustagegeld mit dieser zu vereinbaren.

Abgrenzung zum Krankenhaustagegeld

Die Krankentagegeldversicherung sollte nicht mit der Krankenhaustagegeldversicherung verwechselt werden. Denn hierbei handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung, die nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt einen festgelegten Betrag pro Tag auszahlt, z.B. um die tägliche Zuzahlung von 10 Euro sowie Telefon- und Fernseher-Nutzungsgebühren zu bezahlen. Sie leistet lediglich bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt.

Dieses Krankenhaustagegeld kann häufig auch im Zuge einer privaten Unfallversicherung in Kombination mit der Vereinbarung von Genesungsgeld abgeschlossen werden. Das Genesungsgeld dient dabei als finanzielle Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt. Schließlich kann der Versicherte auch nach einer stationären Behandlung noch auf Hilfe im eigenen Wohnbereich angewiesen sein. Das Genesungsgeld soll hierbei eine finanzielle Stütze sein. Meist kann dieses jedoch nur in Kombination mit der Vereinbarung eines Krankenhaustagegelds abgeschlossen werden, wobei die Leistungsdauer sich in der Regel an den Aufenthaltstagen im Krankenhaus sowie an der Vertragsausgestaltung des jeweiligen Versicherers orientiert.

Wann ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Nicht für jede erwerbstätige Person lohnt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Grundsätzlich ist es hilfreich, eine Haushaltsaufstellung zu machen und auf diese Weise den eigenen finanziellen Bedarf zu ermitteln. Der dadurch ermittelte Betrag sollte im Idealfall durch das Krankengeld bzw. das vereinbarte Krankentagegeld abgedeckt werden. Ist dies nicht der Fall, kann mit einer Krankentagegeldversicherung oder einer Erhöhung derselben aufgestockt werden.

Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, erhält er nicht länger sein monatliches Gehalt vom Arbeitgeber. Denn nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung bekommt er stattdessen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Krankengeld entspricht jedoch nur anteilig dem bisherigen Arbeitseinkommen. Denn das Krankengeld beträgt nach gesetzlichen Vorgaben 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Von diesem Betrag wird anschließend der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Der Restbetrag wird als Krankengeld an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Auszahlung von Krankengeld wegen derselben Krankheit ist auf maximal 78 Wochen (1,5 Jahre) innerhalb von 3 Jahren begrenzt.

Aufgepasst:

Achten Sie auf die Maximalhöhe des Krankengelds. Da die Beitragsbemessungsgrenze die Höhe des Krankengeldes begrenzt, kann ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer 2019 maximal 105,88 Euro Krankengeld pro Kalendertag erhalten.

Hat ein Versicherter die Höchstbezugsdauer aufgrund einer Erkrankung bereits vor Ablauf der 3-Jahres-Frist überschritten, kann er wegen dieser Erkrankung erst im neuen 3-Jahres-Zeitraum wieder Krankengeld erhalten. Allerdings nur, wenn er zwischenzeitlich mindestens 6 Monate nicht aufgrund die Krankheit arbeitsunfähig, sondern erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hat. Zudem muss die versicherte Person nach wie vor mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn sie wieder arbeitsunfähig erkrankt. Ergänzend spielt auch der bei der Krankenkasse abgeschlossene Tarif eine Rolle, wenn es um die Dauer des Krankengeld-Bezuges geht.

Ob sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer lohnt, sollte vorab durchgerechnet werden. Denn je größer die entstandene Einkommenslücke durch das Krankengeld, desto eher lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung. Da die Lücke mit steigendem Einkommen zunimmt, steigt auch die Bedeutung der Krankentagegeldversicherung mit zunehmendem Gehalt.

Krankentagegeldversicherung für privat versicherte Arbeitnehmer

Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert, erhält er nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nur dann Krankentagegeld von seiner privaten Krankenversicherung, wenn dies explizit mit dieser vereinbart wurde. Hier muss die versicherte Person bei Abschluss der privaten Krankenversicherung die Zahlung eines Krankentagegelds mit dem Versicherungsunternehmen festlegen.

Um festzustellen, ob das Krankentagegeld im Ernstfall eine ausreichende Höhe besitzt, sollte die Summe der Haushaltsaufstellung durch 30 Tage geteilt werden. Kommt dabei heraus, dass das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung zu gering ist, sollte mit der Krankenversicherung Kontakt aufgenommen und eine Erhöhung des Krankentagegeldes beantragt werden. Ist dies aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes nicht möglich, sollte geprüft werden, ob bei einer Gehaltserhöhung eine Aufstockung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.

Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Selbstständige

Hat man sich als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann man selbst darüber entscheiden, ob man im Krankheitsfall Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse oder ein privates Krankentagegeld beziehen möchte. Welche Variante im Einzelfall finanziell vorteilhafter ist, hängt in erster Linie vom monatlichen Gehalt der versicherten Person ab. Verfügt diese jedoch über einen schlechten Gesundheitszustand, der eine Absicherung durch privates Krankentagegeld nicht ermöglicht, ist das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse eine entsprechende Alternative. Denn diese verlangt vor der Versicherung keine Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers.

Wenn mit der gesetzlichen Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld vereinbart wurde, beträgt dieses in der Regel rund 70 Prozent des Einkommens. Dabei dient häufig das Einkommen des Vorjahres als Berechnungsgrundlage.Da man als Selbstständiger auch mit schwankenden Jahreseinkommen konfrontiert wird, ist es wichtig, neben der Vereinbarung von Krankentagegeld auch auf entsprechende Rücklagen zu achten.

Krankentagegeldversicherung für privat versicherte Selbstständige

Selbstständige, die privat krankenversichert sind, können sich in der Regel über ihre Krankenversicherung mit einem Krankentagegeld absichern. Allerdings sollte dabei auch die Höhe der Lohnersatzzahlung geprüft werden. Schließlich sollte dies zur finanziellen Belastung der versicherten Person passen. Auch sollte darauf geachtet werden, wie viele Krankheitstage vergehen müssen, bevor eine Leistung ausbezahlt wird. Denn auch diese Regelung sollte zu den eigenen Rücklagen sowie zur geschäftlichen Situation des Unternehmens passen.

Für privat versicherte Selbstständige spielt das Krankentagegeld im Ernstfall eine bedeutende Rolle. Nicht nur sollte es in ausreichender Höhe vereinbart werden, auch Rücklagen, die den Zeitraum bis zur Auszahlung des Krankentagegeldes überbrücken, sind besonders wichtig.

Für Beamte nicht notwendig

Zwar sind Beamte in der Regel privat krankenversichert, doch benötigen sie keine Krankentagegeldversicherung. Ihr Dienstherr zahlt die Bezüge der Beamten auch bei längerer Krankheit ohne eine bestimmte Frist weiter. Allerdings sollten Beamte nicht auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung verzichten.

Gibt es eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

In der Regel wird bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung eine Gesundheitsprüfung vom jeweiligen Versicherer durchgeführt. Schließlich möchte dieser einschätzen, wie hoch das Risiko eines eintretenden Versicherungsfalls ist. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höhe des Krankentagegeldes regelmäßig angepasst werden kann, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Häufig ist dies per Antrag nach einer entsprechenden Einkommenserhöhung möglich.

Bereicherungsverbot

Es ist nicht zulässig, dass die Höhe des Krankentagegeldes die bisherigen Einkünfte der versicherten Person überschreitet. Dieses Bereicherungsverbot findet jedoch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Anwendung

Krankentagegeldversicherung Test: Worauf geachtet werden sollte

Vor allem für Selbstständige ist es wichtig, dass nicht jedes Mal, wenn sie wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind, erneut auf die Auszahlung des Krankentagegeldes gewartet werden muss. Idealerweise werden die Krankheitstage, die aufgrund der gleichen Erkrankung anfallen, summiert, so dass keine erneute Wartezeit bis zur Auszahlung entsteht. Ansonsten würde sich für Selbstständige ein weiterer Zeitraum ergeben, den sie durch eigene Rücklagen überbrücken müssen. Zudem sollte darauf geachtet werden, über welchen Zeitraum das Krankentagegeld gezahlt wird und das auch Sonn- und Feiertage bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Versicherung: Krankentagegeld schließt Einkommenslücke

Wäre die finanzielle Belastung durch einen Krankheitsfall zu hoch, besteht die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Diese kann im Ernstfall die Einkommenslücke schließen, die durch die Erkrankung entsteht. Mit einem Krankentagegeldversicherung Vergleich lassen sich die Angebote der verschiedenen Versicherer gegenüberstellen, so dass schnell und unkompliziert der jeweils passende Tarif gefunden werden kann.

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