Unfallversicherung-Vergleich: Finden Sie den passenden Tarif

Eine private Unfallversicherung ergänzt die gesetzlichen Leistungen.
Hier erfahren Sie,

  • wann sie gilt,
  • wann sie sich lohnt und
  • worauf Sie achten sollten.

Unfallversicherung schützt Sie rund um die Uhr

Warum eine private Unfallversicherung abschließen? Ganz einfach: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht in der Freizeit. Statistisch gesehen passieren aber genau dann die meisten Unfälle. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie rund um die Uhr und weltweit vor hohen Unfallkosten, zum Beispiel für Reha-Maßnahmen, geschützt.

Um den passenden Tarif mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, hilft ein Unfallversicherung-Vergleich. Schnell und unkompliziert erhalten Sie einen Überblick über günstige Unfallversicherungen. Bevor Sie loslegen können, sind einige persönliche Eckdaten wie Alter und Beruf nötig. Warum diese Angaben wichtig sind und auf was Sie bei der Tarifauswahl achten sollten, erfahren Sie hier.

Alter und Beruf beeinflussen die Beitragshöhe

Für den Vergleich ist Ihr Alter und Beruf wichtig. Warum? – beide Faktoren können sich auf die Höhe des Beitrages auswirken.

  • Beruf: Je nach Unfallrisiko Ihrer Tätigkeit kann das Auswirkungen auf die Beiträge für die Unfallversicherung haben. So hat ein Handwerker ein höheres Verletzungsrisiko als ein reiner Schreibtischtäter. Für besonders gefährliche Berufe erheben Versicherer Risikozuschläge. Es kann auch sein, dass der Versicherungsschutz abgelehnt wird.
  • Alter: Ältere Menschen erholen sich von Unfallfolgen oft langsamer bzw. sie verletzen sich schwerer. Die Versicherung muss für ältere Versicherungsnehmer also häufig mehr zahlen. Das Alter kann daher die Versicherungsbeiträge beeinflussen.
Bedenken Sie:

Ihre Angaben müssen im Versicherungsvertrag vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Ansonsten gibt es im Ernstfall weniger oder sogar gar keine Leistungen.

Wichtige Tarifdetails für den Vergleich

Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen, ist es wichtig, dass Sie nicht am falschen Ende sparen. Weniger Leistung führt zwar zu einem niedrigeren Beitrag, aber im Schadensfall zahlen Versicherer dann auch weniger Geld. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Vergleichskriterien mit Erklärung – damit Sie genau die Leistungen auswählen können, die Sie wünschen:

Vergleichskriterien

Die Grundsumme, häufig auch (Grund-)Invaliditätssumme oder nur Versicherungssumme genannt, dient als Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung. Das ist eine Einmalzahlung und die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung. Sie können die Grundsumme gemeinsam mit dem Versicherer festlegen. Im Ernstfall erhalten Sie – je nach Schwere der Langzeitschäden – einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme. Nur bei Vollinvalidität gibt es den kompletten Betrag. Meist wird eine Grundsumme empfohlen, die das vier- bis sechsfache des jährlichen Bruttogehalts beträgt. Junge Leute sollten meist eine etwas höhere Summe wählen.

Es gibt Tarife mit und ohne Progression. Mit einer Progression können Sie die Einmalleistung erhöhen. Denn diese legt das Vielfache der Summe fest, die Sie nach einem schweren Unfall erhalten. Ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent erhalten Sie dann auch mehr Geld. Sie können zwischen unterschiedlichen Progressionen, häufig 225 Prozent, 350 Prozent oder 500 Prozent wählen. Ein Beispiel: Bei Vollinvalidität erhalten Sie mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 350 Prozent insgesamt 350.000 Euro. Es ist meist sinnvoll, eine Progression zu vereinbaren. Bevor Sie jedoch eine sehr hohe Progression von beispielsweise 500 Prozent vereinbaren, sollten Sie besser die Invaliditätssumme erhöhen. Denn dann erhalten Sie auch bei Invaliditätsstufen unter 25 Prozent mehr Geld.

Der Invaliditätsgrad ist entscheidend dafür, wie viel Geld Sie nach einem Unfall erhalten. Versicherer bestimmen diesen in der Gliedertaxe. Hier steht, welcher Invaliditätsgrad beim Verlust oder der Beeinträchtigung eines Körperteils gilt. Ein Beispiel: Der Verlust der kompletten Hand entspricht einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro erhält der Versicherte dann 50.000 Euro. Wurde eine Progression vereinbart, kann sich die Auszahlungssumme zusätzlich erhöhen. Je nach Anbieter und Tarif können sich die Invaliditätsgrade unterscheiden. Werfen Sie daher einen Blick auf die Gliedertaxe in den Versicherungsbedingungen, wenn Sie Unfallversicherungen vergleichen.

Tipp: Für einige Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte oder Musiker, gibt es oft spezielle Gliedertaxen, die bestimmte Risiken höher absichern. Schließlich wirkt sich der Verlust des Zeigefingers auf einen Chirurgen gravierender aus als auf einen Büroangestellten

Versicherungsnehmer können für ihre Angehörigen eine Todesfallleistung vereinbaren. Verstirbt der Versicherte nach einem Unfall, erhalten die Hinterbliebenen dann die vereinbarte Summe, um zum Beispiel die Kosten für die Bestattung zu bezahlen. Häufig wird eine Todesfallsumme von 5.000 – 10.000 Euro festgelegt. Je nach Rücklagen und finanzieller Gesamtsituation kann diese Zusatzleistung sinnvoll sein.

Es ist möglich, eine Unfallrente als Extraleistung zu vereinbaren. Das ist eine lebenslange, monatliche Zahlung, die Versicherte nach einem schweren Unfall erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent. Wenn Sie eine Unfallrente vereinbaren, müssen Sie einen deutlich teureren Beitrag zahlen. Besitzen Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine Unfallrente in der Regel nicht nötig. Im Umkehrschluss kann eine Unfallrente sinnvoll sein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Leiden Sie sechs Monate nach dem Unfall noch an einer Beeinträchtigung, können Sie eine Zusatzzahlung, zum Beispiel 2.000 Euro, erhalten. Mit dieser Übergangsleistung können Sie Hilfsmittel wie einen Rollstuhl bezahlen und die Zeit bis der Invaliditätsgrad feststeht, überbrücken. Die Bedingung: Die Beeinträchtigung muss ununterbrochen, zu mindestens 50 Prozent und ohne Mitwirkung von Krankheiten bestehen.

Sie können zusätzlich Krankenhaustage- und Genesungsgeld abschließen. Versicherte erhalten dann eine bestimmte Summe für jeden Tag, den sie im Krankenhaus verbringen. Genesungsgeld zahlt der Versicherte für die gleiche Anzahl an Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt.

Vorsicht: Solche Extras führen oft zu hohen Beiträgen und lohnen sich meist nicht. Um Einkommensverluste während eines längeren Krankenhausaufenthaltes zu kompensieren, ist ein Zusatz in der Krankenzusatzversicherung daher sinnvoller. Ihr Vorteil: Die Versicherung zahlt dann auch bei Krankheit.

Für Unentschlossene: Mehr zur Unfallversicherung

Sie überlegen noch, ob Sie eine Unfallversicherung abschließen sollten? Informieren Sie sich hier zu wichtigen Punkten rund um den privaten Unfallschutz. Was ist die Unfallversicherung überhaupt? Und ist die Unfallversicherung sinnvoll?

Unfallversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz

Die Unfallversicherung ist eine freiwillige private Zusatzversicherung. Sie kommt für Kosten infolge von Unfällen auf – und das in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Deshalb ist sie auch häufig eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Denn diese sichert lediglich Arbeitnehmer ab und das auch nur, wenn der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg stattfindet. In der Freizeit – sei es beim Spaziergang im Wald oder auch beim Putzen im Haushalt – sind Sie somit bei Unfällen nicht versichert. Hausfrauen und -männer sowie Rentner sind gar nicht gesetzlich unfallversichert. Eine private Unfallversicherung schützt unabhängig davon, ob der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit stattfindet.

Damit Sie Leistungen aus einer Unfallversicherung erhalten, muss eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegen – Versicherer sprechen von Invalidität. Dauerhaft meint, dass eine Beeinträchtigung mehr als drei Jahre anhält und nicht mehr ausheilt. Ein einfacher Beinbruch fällt beispielsweise nicht in den Versicherungsschutz. Außerdem sind Krankheiten als Unfallursache ausgeschlossen. Allerdings gibt es hier je nach Anbieter große Leistungsunterschiede. Einige schließen zum Beispiel Zeckenbisse oder epileptische Anfälle als Unfallursache ein. Häufig können Sie einzelne Krankheiten auch gegen Aufschlag hinzubuchen.

Was zählt als Unfall?

Zur Definition eines Unfalls verwendet die Versicherungsbranche häufig die Formel PAUKE. Dies heißt: Ein Unfall muss ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis sein. Der Unfallbegriff PAUKE lässt jedoch einigen Spielraum. Denn ist ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall demnach als Unfallursache inbegriffen? Oder handelt es sich um kein „von außen einwirkendes Ereignis“? Versicherer legen die Definition von Unfall nach PAUKE daher unterschiedlich streng aus. Ein guter Tarif schließt jedoch Unfallursachen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall mit ein.

Für wen ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich kann die Unfallversicherung für jeden, der sich gegen finanzielle Folgen von schweren Unfällen absichern möchte, sinnvoll sein. Und das unabhängig davon, ob die Person gesetzlich unfallversichert ist oder nicht. Schließlich gilt der gesetzliche Unfallschutz nicht im Haushalt und in der Freizeit. Es gibt jedoch einige Personengruppen, für die eine Unfallversicherung besonders sinnvoll ist.

  • Junge Leute: Junge Leute setzen sich in ihrer Freizeit häufig einem erhöhten Unfallrisiko aus, zum Beispiel beim Autofahren oder Klettern. Mit einer Unfallversicherung sind sie geschützt. Aber Vorsicht: Risikohobbys wie Tauchen oder Paragliding sind oft nicht oder nur gegen Aufpreis versichert. Junge Leute sehen sich im Ernstfall außerdem oft mit Versorgungslücken konfrontiert, da sie noch kein Vermögen aufbauen konnten und über keine bzw. geringe Rentenansprüche verfügen. Eine private Unfallversicherung kann für sie daher sehr sinnvoll sein.
  • Hausfrauen, Kinder, Rentner: Kinder sind lediglich im Kindergarten bzw. der Schule und auf dem direkten Weg zwischen Bildungsstätte und Zuhause versichert – eine private Unfallversicherung für Kinder kann also sinnvoll sein. Hausfrauen und Rentner sind überhaupt nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In beiden Fällen ist der passende Unfallschutz daher sehr wichtig.
Was viele nicht wissen:

Wenn Sie sowohl gesetzlich als auch privat unfallversichert sind, dürfen Sie bei einem Arbeitsunfall Leistungen aus beiden Versicherungen beziehen.

Wer außerdem keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält – sei es aus finanziellen und/oder gesundheitlichen Gründen – kann sich mit einer privaten Unfallversicherung zumindest bei schweren Unfällen absichern. Die Beiträge sind günstiger und auch die Gesundheitsfragen weniger umfassend. Liegt bereits eine Vorerkrankung vor, kann es jedoch sein, dass der Versicherte einen geringeren Teil der Versicherungsleistung erhält. Versicherer handhaben Vorerkrankungen durchaus unterschiedlich. Daher gilt auch hier: Vergleichen Sie Tarife und nutzen Sie einen Unfallversicherung-Vergleich – online ist das besonders bequem und praktisch.

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