Unfallversicherung kündigen – Vorlage und Fristen

Sie möchten Ihre Unfallversicherung kündigen?
Hier erfahren Sie,

  • wann Sie kündigen können,
  • wie Sie wirksam kündigen,
  • was es beim Anbieterwechsel zu beachten gilt.

Wann eine Unfallversicherung kündigen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, wenn Sie Ihre private Unfallversicherung kündigen möchten. Haben Sie den Vertrag innerhalb der letzten zwei Wochen abgeschlossen, können Sie ganz einfach schriftlich widerrufen. Ansonsten bleibt Ihnen die ordentliche und außerordentliche Kündigung. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt und Kündigungsgrund.

Zum Laufzeitende ordentlich kündigen

Ordentlich heißt, dass Sie die Unfallversicherung zum Laufzeitende, zur Hauptfälligkeit, kündigen. Die Laufzeit beträgt meist ein Jahr. Wichtig ist hier, dass Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Das heißt: Haben Sie die Versicherung am 1. Mai abgeschlossen, endet die Laufzeit am 30. April des Folgejahres. Um die Frist einzuhalten, müssen Sie also bis spätestens 31. Januar Ihre Kündigung einreichen. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag um ein Versicherungsjahr. Prüfen Sie aber Ihre Vertragsbedingungen. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist gängig, aber es gibt Ausnahmen.

Während der Laufzeit außerordentlich kündigen

Es gibt zwei Fälle, in denen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Sie können dann früher kündigen, als im Vertrag festgehalten.

  • Nach einer Beitragserhöhung: Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Versicherungsschutz zu verbessern. Die Kündigungsfrist der Unfallversicherung beträgt dann einen Monat. Das heißt: Nachdem der Versicherer die Beitragserhöhung mitgeteilt hat, muss die Kündigung innerhalb eines Monats vorliegen. Wirksam wird sie jedoch in der Regel erst, wenn der höhere Beitrag fällig wird.
  • Nach einem Schaden: Wenn Sie mit der Schadensregulierung unzufrieden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Leistungen erhalten haben oder nicht. Das Sonderkündigungsrecht in der Unfallversicherung gilt auch, wenn der Versicherer eine Zahlung im Schadensfall ablehnt. Nach der Schadenregulierung bzw. dem Erhalt des Ablehnungsbescheids bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um zu kündigen. Dabei gilt: Alle Schadensfälle müssen zum Zeitpunkt der Kündigung einer Unfallversicherung abgeschlossen sein. Das Kündigungsrecht nach einem Schadensfall ist im Übrigen keine Einbahnstraße. Auch der Versicherer darf Ihnen nach einem Schadensfall außerordentlich kündigen.
Ausnahmefall in der Kündigungsfrist

Unfallversicherungen sind nicht immer auf ein Jahr Laufzeit angelegt. Häufig können Sie auch eine längere Laufzeit, beispielsweise drei oder fünf Jahre, wählen – das beeinflusst jedoch meist die Kündigungsfrist der Unfallversicherung. Eine ordentliche Kündigung ist dann frühestens nach drei Jahren möglich. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt jedoch bestehen, sofern einer der beiden genannten Fälle vorliegt.

Das kommt ins Kündigungsschreiben

Wenn Sie ein fehlerhaftes Schreiben verschicken und die Kündigungsfrist der Unfallversicherung in dieser Zeit ausläuft, haben Sie keine Möglichkeit mehr, fristgerecht zu kündigen. Nutzen Sie daher eine Musterkündigung und vermeiden Sie so inhaltliche Fehler. Auf diese Weise können Sie sichergehen, dass Ihre Kündigung wirksam ist. Falls Sie keine Vorlage nutzen: Begründen Sie immer Ihre außerordentliche Kündigung. Nicht fehlen sollte außerdem

  • Ihr Name und Ihre Adresse,
  • die Anschrift des Versicherers,
  • die Versicherungsnummer und -art,
  • das aktuelle Datum,
  • das Kündigungsdatum,
  • ggf. der Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung,
  • Ihre Unterschrift.
Kündigung Unfallversicherung: Muster zum Download

Nutzen Sie unsere Vorlage, um sich Ihr personalisiertes Kündigungsschreiben für die Unfallversicherung zu erstellen. Sie müssen es nur noch ausdrucken und unterschreiben. Fertig!

Anschreiben zur Kündigung der Unfallversicherung (PDF) jetzt erstellen

Kündigung der Unfallversicherung – sinnvoll bei Beitragsrückgewähr?

Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist ein Kombiprodukt aus Unfall- und Lebensversicherung. Der Versicherer legt in diesem Fall einen bestimmten Anteil des Versicherungsbeitrages an. Sie können auch diese Unfallversicherung kündigen – allerdings nicht ohne finanzielle Verluste. Bei einer vorzeitigen Kündigung zahlt Ihnen der Versicherer weniger zurück, als Sie ursprünglich eingezahlt haben. Es gibt nur den sogenannten Rückkaufswert. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Versicherer, um die beste Lösung zu finden. Versicherungsgesellschaften handhaben den Rückkauf oft unterschiedlich.

Nahtloser Übergang beim Versicherungswechsel

Eine Unfallversicherung ist sinnvoll und für viele ein wichtiger Kostenschutz. Wenn Sie aber unzufrieden mit den Leistungen und/oder der Beitragshöhe sind, ist ein Anbieterwechsel empfehlenswert. Wählen Sie – am besten mit einem Unfallversicherung-Vergleich – einen neuen Tarif. Ihr Vorteil: Sie können Leistungen sowie Preise zahlreicher Angebote vergleichen. Kündigen Sie anschließend Ihre Unfallversicherung. Stimmen Sie nun den Versicherungsbeginn des alten Vertrages mit dem neuen ab. Geben Sie dazu bei Abschluss den – entsprechend der Restlaufzeit des Alt-Vertrages – passenden Versicherungsbeginn an. So vermeiden Sie Überschneidungen oder Unterbrechungen in Ihrem Unfallschutz und sind rund um die Uhr optimal geschützt.

>