Krankenzusatzversicherung: Heilpraktiker und Naturheilverfahren absichern

Viele Menschen vertrauen auf alternative Medizin. Krankenkassen übernehmen diese Kosten aber oft nicht. Erfahren Sie hier:

  • was eine Heilpraktikerversicherung übernimmt,
  • welche Leistungen ausgeschlossen sind,
  • ob es Tarife ohne Wartezeit gibt.

Sie nutzen bei Beschwerden nicht immer nur klassische Medikamente, sondern auch Heilmethoden alternativer Medizin? Dann kann sich für Sie eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker lohnen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nur begrenzt oder überhaupt nicht. Damit Ihnen keine hohen Rechnungen ins Haus flattern, können Sie mit einer Zusatzversicherung Heilpraktiker und Naturheilverfahren absichern.

Was übernimmt eine Heilpraktikerversicherung?

Bei einer Heilpraktikerversicherung handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung, die für alternative Heilmethoden zahlt.

Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen u. a. die Kosten für

  • Homöopathie,
  • Osteopathie,
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM),
  • Mineralsalztherapie nach Dr. Schüßler,
  • Akupunktur,
  • Ayurveda,
  • Eigenbluttherapie,
  • Schröpfen,
  • Akupunktur.

Der Leistungsumfang kann je nach Tarif variieren. Eine Heilpraktikerzusatzversicherung zahlt aber meist das, was nicht zur klassischen Schulmedizin gehört. Dabei übernimmt sie nicht nur die Behandlung, sondern auch die Kosten für Medikamente sowie Heil- und Verbandmittel. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Bereich der alternativen Medizin meist sehr gering. Zwar bieten einige Krankenkassen auch Zusatzleistungen an, doch oft sind diese unzureichend. Wenn Sie gerne und regelmäßig auf alternative Behandlungsmethoden zurückgreifen, kann sich der Abschluss einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung daher lohnen. Beachten Sie jedoch, dass Heilpraktikerzusatzversicherungen in der Regel begrenzt erstatten.

Erstattung ist begrenzt

Heilpraktikerversicherungen erstattten meist bis zu einer bestimmten Grenze, beispielsweise 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Zusätzlich gelten in der Regel jährliche Erstattungshöchstgrenzen, zum Beispiel 1000 Euro pro Jahr. Achten Sie außerdem auf Jahresstaffelungen. Denn meist steigen die Erstattungshöchstgrenzen mit der Zeit an. Anfangs bekommen Sie also weniger Leistung.

Tipp:

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker gibt es oft in Kombination mit Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen ebenfalls nicht oder nur anteilig übernehmen, zum Beispiel mit einer Brillenversicherung. Aber auch Zusatzversicherungen für Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen können oft mit einer Heilpraktikerversicherung kombiniert werden.

Gesundheitszustand ist entscheidend

Bei Abschluss einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung werden in der Regel Gesundheitsfragen gestellt. Schließlich spielt für den Abschluss Ihr aktueller Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle. Je nach Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikoaufschlag verlangen oder die Versicherung vollständig ablehnen. Beantworten Sie Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß. Denn sonst bleiben Sie im Ernstfall meist auf den Behandlungskosten sitzen.

Gibt es eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker ohne Wartezeit?

Bei Abschluss einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung muss meist eine Wartezeit von 3 Monaten eingehalten werden. Doch es gibt durchaus Tarife, die auf diese Frist verzichten. Allerdings werden dann Anwendungen, die vor Abschluss bereits geplant, angeraten und begonnen wurden, meist auch nicht übernommen.

Häufig ist es ratsam, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Denn der Gesundheitszustand der versicherten Person ist dann meist besser und die Beitrage günstiger. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in jungen Jahren viele Behandlungen in Anspruch nehmen zu müssen, geringer, als dies im höheren Alter der Fall ist.

Weitere Zusatzversicherungen

Freuen Sie sich im Ernstfall über zusätzliche Leistungen! Zum Beispiel mit einer

Leistungsausschlüsse beachten

Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung zahlt nicht für alle Behandlungen. Massagen, Ergotherapie oder Krankengymnastik sind häufig ausgeschlossen. Auch im Bereich Psychotherapie ist Vorsicht geboten. Schlägt der Heilpraktiker eine psychotherapeutische Behandlung vor, sollten Sie sich vorab bei der Versicherung erkundigen, ob sie die Kosten trägt. Schließlich sind diese Behandlungen meist nicht gerade günstig. Leistet die Versicherung für eine Psychotherapie, sollten Sie auf Einschränkungen bei der Kostenübernahme achten. Lassen Sie sich außerdem am besten eine schriftliche Bestätigung über die Kostenübernahme ausstellen.

Zum Heilpraktiker oder Arzt?

Ob Sie zu einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilverfahren gehen, ist vor allem hinsichtlich der Leistungsabrechnung relevant. Zwar existiert ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, doch dieses ist nicht bindend. Das hat zur Folge, dass Heilpraktiker eigene Preise abrechnen können, die häufig höher sind, als im Gebührenverzeichnis veranschlagt. Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung rechnet jedoch meist nach dem vorliegenden Gebührenverzeichnis ab. So kann es passieren, dass die Zusatzversicherung die Kosten nur anteilig übernimmt. Informieren Sie sich daher bereits vor Behandlungsbeginn über die Leistungsabrechnung.

Wichtige Vergleichskriterien

Wenn Sie sich für eine Heilpraktikerversicherung interessieren, sollten Sie sich vorab genau über die Leistungen der einzelnen Tarife informieren. Das sind wichtige Fragen:

  • Welche Leistungen werden übernommen?
  • Gibt es eine jährliche Höchstgrenze bei der Kostenerstattung?
  • Welche Wartezeiten sind für einzelne Leistungen vorgesehen?

Ein Versicherungsvergleich hilft dabei, den passenden Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Haben Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands Schwierigkeiten, eine solche Versicherung abzuschließen, sollten Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren. Denn häufig bieten diese mit Kooperationspartnern verschiedene Varianten von Zusatzversicherungen an.

>