Krankenversicherung Rentner: Privat-, freiwillig oder pflichtversichert?

Auch Rentner müssen krankenversichert sein. Dafür gibt es verschiedene Wege, die je nach Situation besonders sinnvoll sein können.

Erfahren Sie hier,

  • welche drei Optionen Sie haben,
  • welche Option sich für Sie am meisten lohnt,
  • wie hoch die Beiträge sind.

So sichern Sie sich im Alter bestmöglich ab

Egal ob Sie noch im Berufsleben stehen oder schon Rentner sind: Eine Krankenversicherung benötigen Sie auf jeden Fall. Machen Sie sich dabei schon möglichst früh Gedanken darüber, wie Sie sich im Ruhestand versichern wollen. Als Rentner haben Sie dabei verschiedene Optionen. Welche sich wann lohnt und wie hoch die Beiträge sind, erfahren Sie hier.

Drei Optionen sind möglich

Auch nach dem Berufsleben müssen Sie krankenversichert sein. Rentner haben drei Möglichkeiten zur Krankenversicherung: Sie sind entweder gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privatversichert. Nicht immer haben Sie jedoch freie Wahl zwischen allen Optionen.

Gesetzlich Versicherte gehören der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) an. Das ist keine spezifische Krankenkasse, sondern bedeutet nur, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung entweder freiwillig oder pflichtversichert sind.

Option 1: Pflichtversichert in der GKV

Ein Großteil der Rentner ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wann ist das der Fall?

  • 1. Sie erhalten eine gesetzliche Rente und
  • 2. Sie haben die Vorversicherungszeit erreicht: Dazu müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Zeit als Erwerbstätiger mindestens 90 Prozent der Zeit in der GKV verbracht haben („9/10-Regelung“) bzw. Kinder haben, die auf diese Zeit angerechnet werden.

Bei der Vorversicherungszeit kann es sich um eine Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung handeln. Auch eine Familienversicherung, in der ein Ehepartner mitversichert wird, zählt dazu. Seit 2017 werden Kinder auf die Vorversicherungszeit angerechnet. Für jedes Kind erhalten Sie zusätzliche drei Jahre.

Wichtig:

Sie haben zeitweise im Ausland gelebt und gearbeitet? Auch diese Zeiten werden angerechnet, sofern Sie sich im Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat aufgehalten haben, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Dazu gehören zum Beispiel die Türkei oder die USA. Übrigens können Sie in den meisten Fällen die Rente auch im Ausland beziehen.

Option 2: Freiwillig versichert in der GKV

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen nicht, können Sie der GKV als sogenanntes freiwilliges Mitglied beitreten. Dazu müssen Sie jedoch Folgendes mitbringen:

  • Sie waren die letzten 12 Monate unmittelbar vor dem Renteneintritt ODER
  • 24 Monate am Stück in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Bis 2017 waren viele Rentner nur deshalb freiwillig versichert, weil sie nicht genug Versicherungszeiten nachweisen konnten, um pflichtversichert zu sein. Durch die Gesetzesänderung im August 2017 können sich Personen mit Kindern nun häufig auch pflichtversichern lassen.

Tipp:

Als Familienmitglied beitragsfrei mitversichern

Geringverdiener können sich beim Ehepartner kostenfrei mitversichern. Das geht auch bei Rentnern. Die Höhe des Einkommens bzw. der Rente entscheidet: Dabei darf der festgelegte Grenzbetrag von 435 Euro bzw. 450 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschritten werden. Lediglich der Anteil der Rente, der für Kindererziehungszeiten gezahlt wird, ist hierbei nicht betroffen. Übrigens ist es nicht möglich, auf einen Teil der Rente zu verzichten, nur damit Sie kostenlos mitversichert sind.

Option 3: Privat versichert

Waren Sie schon vor Renteneintritt privatversichert, sind Sie es in der Regel auch im Anschluss. Auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die GKV nicht erfüllen, müssen Sie Mitglied einer Privatversicherung werden. Sie haben dann keine andere Option, da Sie verpflichtet sind, eine Krankenversicherung zu haben. Mehr Infos finden Sie im Ratgeber zum Thema private Krankenversicherung für Rentner.

Achtung:

Rückkehr in GKV meist nicht möglich

Treten Sie aus der GKV aus und versichern sich privat, können Sie nicht wieder zurückkehren. Auch wenn Sie als Rentner eine Beschäftigung aufnehmen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht möglich, weder als freiwilliges, noch als familien- oder pflichtversichertes Mitglied. Aus diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, sich vorab umfassend zu diesem Thema beraten zu lassen.

Krankenkassenbeitrag für Rentner

Seit März 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent. Dieser wird je zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger sowie vom Rentner selbst getragen. Ergänzend können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, den die jeweilige Krankenkasse festgelegt. Dieser Zusatzbeitrag geht ebenfalls von der Rente ab. Ab Januar 2019 wird auch der Zusatzbeitrag zwischen beiden Seiten geteilt.

Der erhobene Beitrag ist jedoch begrenzt. So müssen Rentner Beiträge maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Diese liegt im Jahr 2019 bei 4.537,50 Euro pro Monat. Der Wert wird jedes Jahr angepasst. Sie zahlen also höchstens 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag auf diese Summe.

Zusätzliche Einkünfte sind versicherungspflichtig

Besteht für den Rentner Versicherungspflicht innerhalb der Krankenversicherung der Rentner, sind neben der Rente auch bestimmte Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Allerdings erst, wenn Sie im Kalenderjahr 2018 ein Mindestbetrag von 152,25 Euro überschreiten. Dies gilt für:

  • Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
  • Renten aus der Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeit des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Renten und Versorgungsbezüge berufsständischer Versorgungswerke, z.B. für Apotheker oder Anwälte
  • Renten aus der Alterssicherung der Landwirte
  • Witwen- oder Waisengeld an die Hinterbliebenen von Beamten

Als Rentner müssen Sie die anfallenden Beiträge zur Krankenversicherung aus selbstständigem Arbeitseinkommen und Versorgungsbezügen allein in voller Höhe tragen. Auch hier gilt der allgemeine Krankenversicherungssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse

Wichtig bei mehreren gesetzlichen Renten

Erhalten Sie mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. ergänzend eine Witwenrente, müssen Sie Beiträge zur Krankenversicherung auch aus diesen Renten entrichten.

Beitragshöhe bei freiwillig Versicherten

Der Beitragssatz bei freiwillig Versicherten beträgt grundsätzlich ebenfalls 14,6 Prozent. Sind Sie freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden jedoch – anders als bei der Pflichtversicherung – alle Einkünfte beitragspflichtig. Dies betrifft nicht nur die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Arbeitseinkommen, Versorgungsbezüge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, private Lebensversicherungen sowie ausländische Renten. Daher sind die Kosten für Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, meist höher.

Versicherungsbeiträge bei privatversicherten Rentnern

Sind Sie als Rentner privat krankenversichert, müssen Sie sich in der Regel selbst um die Begleichung der Beiträge beim entsprechenden Versicherungsunternehmen kümmern. Die Höhe der Beiträge ist dabei einkommensunabhängig und orientiert sich am Gesundheitszustand bzw. den gesundheitlichen Risiken der versicherten Person.

Schon frühzeitig die passende Krankenkasse finden

Besonders im Alter ist die Krankenversicherung ein wichtiges Thema. Informieren Sie sich also bestenfalls bereits vorher über die Rahmenbedingungen zur Absicherung im Ruhestand. Denn nicht nur spielt die Art der Krankenversicherung eine Rolle, auch die jeweilige Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung sollte zu den eigenen Bedürfnissen passen. Denken Sie also schon während des Berufslebens über einen Krankenversicherungswechsel – besonders zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung – nach. Denn im Ruhestand ist es nicht unerheblich, welche Krankenversicherung Rentner zuvor abgeschlossen haben.

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