Durch betriebliche Altersvorsorge für’s Alter absichern

In unserem Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge erfahren Sie,

  • wie die bAV funktioniert,
  • wer sie abschließen kann,
  • was Ihr Arbeitgeber damit zu tun hat
  • und wann ein Abschluss sinnvoll ist.

Mit dem Chef für die Rente sparen

Die jährliche Renteninformation bringt oft Ernüchterung. Liegt der angekündigte Betrag doch deutlich unter dem aktuellen Verdienst. Um die Lücke im Alter zu schließen, müssen die meisten Arbeitnehmer privat vorsorgen. Eine Variante, um die gesetzliche Rente aufzubessern, ist die betriebliche Altersvorsorge. Mit ihr spart der Arbeitnehmer eine Zusatzrente über seinen Arbeitgeber an.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Durch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) spart der Arbeitnehmer eine zusätzliche Rente über seinen Arbeitgeber an. Dafür überweist das Unternehmen regelmäßig einen vereinbarten Geldbetrag auf dessen Vorsorge-Vertrag. Diese Summe wird meist monatlich vom unversteuerten Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Das Geld für die betriebliche Altersvorsorge ist beim Nettolohn also bereits abgerechnet. Die bAV, oft auch als Betriebsrente bezeichnet, ist damit eine Art betriebliche Rentenversicherung für Beschäftigte. Sie dient dazu, die gesetzliche Rente aufzubessern.

Tipp

Sie müssen für die betriebliche Altersvorsorge nicht monatlich sparen. Oft sind auch jährliche Einzahlungen möglich, z.B. mit dem Weihnachtsgeld.

Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber allein oder von beiden Parteien gemeinsam finanziert. Bespart nur der Beschäftigte den Vorsorge-Vertrag, geschieht dies über die sog. Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung). Dabei finanziert der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge mit einem Teil seines Bruttogehalts.

Einzahlungen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei. Für das Jahr 2017 sind dies 254 Euro pro Monat bzw. 3.048 Euro pro Jahr. Da dieser Betrag von der Beitragsbemessungsgrenze abhängt, steigt er, wie diese selbst, jedes Jahr an.

Wichtig:

Ab 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Dieses bringt viele Änderungen hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge mit sich.

Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?

Nicht jede Person hat einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Dies umfasst nur Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

bAV-berechtigte Arbeitnehmergruppen:

  • Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Teilzeitkräfte
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsvertrag
  • Auszubildende
  • Geschäftsführer

Dieser Rechtsanspruch besteht aber nur dann, wenn die Finanzierung beim Arbeitnehmer selbst liegt. Der Arbeitgeber muss sich nicht am Besparen der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Er kann zudem über Form und Vertragsart entscheiden, mit der seine Mitarbeiter über den Betrieb für das Alter vorsorgen.

Tarif- und Betriebsvereinbarungen

Einige Tarif- und Betriebsvereinbarungen sehen eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge vor. Manche geben sogar exakt an, wie sie ausgestaltet sein muss. Doch gibt es auch Tarifverträge, die den Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge ausschließen.

Wann wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?

Die betriebliche Altersvorsorge wird monatlich oder in einigen Fällen auf Wunsch als einmalige Summe ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt, wenn ein Versicherungsfall eintritt und hängt von den Vertragsinhalten ab.

Auszahlung der bAV:

  • wenn der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht
  • wenn die versicherte Person stirbt (die Leistung geht an die Hinterbliebenen)
  • wenn eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit eintritt

Nicht alle Fälle sind immer durch eine betriebliche Altersvorsorge versichert. Erkundigen Sie sich deshalb vor Abschluss über die Vertragsinhalte des jeweiligen Angebots.

Nachträgliche Besteuerung

Die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge ist komplett steuerpflichtig. Die Höhe der Versteuerung hängt dabei vom individuellen Steuersatz des Sparers im Alter des Renteneintritts ab. Rentner, die Mitglied der gesetzlichen Krankversicherung sind, zahlen zudem Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Das betrifft den vollen Beitragssatz: Im Durchschnitt werden 15,6 % für die Krankenkasse plus 2,35 % bzw. 2,6 % für Kinderlose an Pflegeversicherung fällig. Insgesamt also über 18 Prozent Sozialabgaben. Nur Betriebsrenten, die 148,75 Euro pro Monat nicht übersteigen, bleiben von dieser Regelung verschont. Versteuert werden sie jedoch trotzdem.

Wichtig:

Als Arbeitnehmer zahlen Sie monatlich den halben Beitragssatz sowie den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie tragen auch die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie den evtl. anfallenden Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren. Sachsen sieht eine Ausnahmeregelung vor.

Wann ist eine betriebliche Altersvorsorge Pflicht?

Sie möchten wissen, ob eine betriebliche Altersvorsorge Pflicht für Arbeitgeber ist? Seit 2002 hat jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV, die er selbst durch Entgeltumwandlung bespart. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern jedoch nicht aktiv eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Macht der Arbeitgeber bzw. die jeweilige Tarif- oder Betriebsvereinbarung konkrete Vorgaben zur betrieblichen Altersvorsorge, gelten diese für den Arbeitnehmer. Gibt es keine Auflagen, darf er den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Das letzte Wort beim gewünschten Versicherungsunternehmen hat jedoch weiterhin der Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitgeber einzahlt

Finanziert der Chef die Betriebsrente, können die erworbenen Ansprüche auf die bAV sogar verfallen. Bis Ende 2017 gelten bestimmte Voraussetzungen, damit dies nicht geschieht.

So bleiben Ihre bisherigen bAV-Ansprüche erhalten:

  • Sie müssen mindestens 5 Jahre im Unternehmen gearbeitet haben
  • Sie müssen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen mindestens 25 Jahre alt sein

So stellt der Arbeitnehmer sicher, dass er die Betriebsrente aus den Beiträgen des Arbeitgebers später auch wirklich erhält. Denn die Finanzierung des Arbeitsgebers wird oft als Gegenleistung für die Unternehmenstreue des Mitarbeiters gewährt. Die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge sind von dieser Regelung nicht betroffen und bleiben erhalten.

Tipp

Wissen Sie schon, dass Sie Ihre aktuelle Stelle nach ein paar Jahren wechseln? Dann denken Sie gut darüber nach, einen Teil Ihres Bruttogehalts in einer bAV zu sparen. Ihr neuer Arbeitgeber muss den bestehenden Vertrag nicht übernehmen.

Die 5 Durchführungswege der bAV

In Deutschland gibt es fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Die Direktversicherung, die Direktzusage/Pensionszusage, die Pensionskasse, den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Die Entscheidung, welche Form der Arbeitnehmer nutzen kann, trifft der Arbeitgeber. Einige Tarifverträge sehen auch einen bestimmten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge vor. Die Vertragsform kann dann nicht frei gewählt werden. Dies gilt evtl. auch für den Versorgungsträger der bAV. Im Fall der Direktversicherung ist das beispielsweise der Versicherer.

1. Die Direktversicherung

Die Direktversicherung schließt in der Regel der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherungsunternehmen ab. Das Versicherungsprodukt, meist eine Lebens- oder Rentenversicherung, kann als Einzel- oder Gruppenvertrag vereinbart werden. Begünstigt oder bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen.

2. Die Direktzusage oder Pensionszusage

Mit Vereinbarung einer Direkt- oder Pensionszusage erfüllt der Arbeitgeber eine vorab vereinbarte Leistung. Der Arbeitnehmer erhält beispielsweise zum Erreichen des Rentenalters eine monatliche Betriebsrente. Der Betrag richtet sich meist nach der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Gehalts während der Erwerbstätigkeit.

3. Die Pensionskasse

Pensionskassen sind nach Aufsichtsrecht Versicherungen. Als selbstständige Unternehmen werden sie von einem oder mehreren Arbeitgebern bzw. Betrieben gebildet. Pensionskassen zahlen dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich aus Vermögenserträgen und durch Zuwendungen der Trägerunternehmen.

4. Der Pensionsfonds

Als rechtlich selbstständiger Versorgungsträger gewährt ein Pensionsfonds dem Arbeitnehmer Anspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie unterliegen nicht den gleichen strengen Vorgaben wie Renten- oder Lebensversicherungen. Sie bieten mehr Flexibilität und größere Renditechancen, aber gleichermaßen auch höhere Risiken.

5. Die Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse besitzt häufig die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Dabei ist sie die rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen. Die Unterstützungskasse ist zudem frei in der Vermögensanlage.

Wer entscheidet über die Form der betrieblichen Altersvorsorge?

Der Tarifvertrag gibt keine Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge vor? Dann liegt die Entscheidung über die Gestaltung der bAV beim Arbeitgeber. Häufig geschieht dies auch in Kooperation mit dem Betriebsrat oder in Absprache mit dem betreffenden Mitarbeiter. Erkundigen Sie sich idealerweise direkt bei ihrem Arbeitgeber bzw. der zuständigen Abteilung.

Vermögenswirksame Leistungen einzahlen

Sie dürfen auch Beiträge zur vermögenswirksamen Leistung (Kurz: VL/VWL) für die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Es gelten alle Vor- und Nachteile des jeweiligen Durchführungswegs.

Wann ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Nicht für jeden Arbeitnehmer lohnt sich eine selbstfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Denn aufgrund der Abzüge vom Bruttolohn, sinkt das zu versteuernde Einkommen. Und damit auch die Abgaben zur Sozialversicherung. Das hat nicht nur einen geringeren Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld zur Folge. Auch die Höhe der künftigen gesetzlichen Rente sinkt. Schließlich werden weniger Sozialabgaben bezahlt. Die spätere Betriebsrente muss damit mindestens die so entstandene Differenz im Alter decken. Ansonsten überwiegen die Nachteile bei Rentenantritt die aktuellen Steuer-Ersparnisse des Arbeitnehmers.

Finanziert der Arbeitgeber die Betriebsrente, lohnt sich das. Zwar fallen für gesetzlich versicherte Rentner trotzdem Einkommenssteuer und meist auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an. Doch erhalten sie eine betriebliche Rentenversicherung, ohne selbst Beiträge einzuzahlen. Da Arbeitgeber durch eine bAV häufig Lohnnebenkosten sparen, ist die Frage nach einem Arbeitgeberzuschuss keinesfalls vermessen. Oft lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge nur, wenn der Arbeitgeber sich beim Ansparen beteiligt. Gerade für Geringverdiener ist eine bAV aktuell nicht sinnvoll. Das und einiges mehr soll sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 ändern.

Tipp:

Machen Sie sich die Vor- und Nachteile einer bAV bewusst. Manchmal lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge vergleichsweise weniger als eine private Rentenversicherung.

Ab 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Laut Gesetzgeber sorgen nicht genug Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersversorgung für die Rente vor. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe sowie Geringverdiener greifen seltener auf diese Form der Absicherung zurück. Ändern soll dies das 2018 in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz. Damit verbessert der Staat nicht nur die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge, sondern führt auch das Sozialpartner-Modell (Nahles-Rente) ein.

bAV-Rechner nur zur Orientierung

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Produkt. Mit ihr stellen Arbeitnehmer die finanziellen Weichen für den Ruhestand. Versichern Sie sich deshalb, dass sich eine bAV für Sie lohnt. Möchten Sie eine betriebliche Altersvorsorge im Rechner vergleichen, nutzen Sie das Ergebnis zur ersten Orientierung. Verschaffen Sie sich auch einen Überblick über die Anbieter, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Wahl lässt.

Informieren Sie sich gut, aber verzichten Sie möglichst nicht auf eine persönliche Beratung. Große Unternehmen bieten häufig interne Ansprechpartner. Hat Ihre Firma keine solche Beratung oder Sie möchten eine zweite Meinung einholen? Lassen Sie sich durch einen externen Experten beraten. Ein echter Profi wird Ihre Fragen gerne klar und ausführlich beantworten.

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