Gesetzliche Rentenversicherung: Informieren und Lücken schließen

Deutsche Rentenversicherung kurz & knapp:

  • Verwaltung und Auszahlung der Rentenbeiträge und -zahlungen
  • Staatliche Altersrente
  • Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer

Kaum ein Thema beschäftigt Jung und Alt so sehr wie die Rente. Der Traum, am Ende eines langen, erfüllten Berufslebens in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen und sich auf die Freuden des Lebens zu konzentrieren, ist für viele schon lange vor Rentenantritt geplatzt. Medien berichten regelmäßig vor den Gefahren der Altersarmut, dass es an jedem selbst liegt, wenn man die Rentenlücke schließen möchte, und welche Möglichkeiten es überhaupt gibt, fürs Alter vorzusorgen. Dreh- und Angelpunkt all dieser Überlegungen ist die gesetzliche Rente. Sie bildet den Grundstock für das, wovon wir im Alter leben müssen.

Die gesetzliche Rente – alle in einem Topf

Arbeitnehmer zahlen automatisch in die Deutsche Rentenversicherung ein. Diese Organisation verwaltet und koordiniert die Beitragszahlungen und ist auch für die Berechnung der Rente verantwortlich. Aus den Beiträgen der arbeitenden Versicherungsnehmer werden die Renten für diejenigen gezahlt, die bereits heute im Ruhestand sind. Gleichzeitig baut jeder Arbeitnehmer durch die Beiträge sein eigenes „Guthabenkonto“ auf. Nach der Höhe der Einzahlungen, die sich prozentual nach dem Bruttoarbeitslohn richtet, ergibt sich die gesetzliche Rente, die der Arbeitnehmer dann in seinem eigenen Ruhestand erhält.

Rente ist nicht gleich Rente

In der Diskussion um Renten und die Rentenpolitik gerät häufig einiges durcheinander. Nicht alle Renten sind gleich, es gibt verschiedene Arten und Bezugsansprüche. In den meisten Fällen ist beim Stichwort „Rente“ die gesetzliche Altersrente gemeint. Diese erhält man erst, wenn man das gesetzlich geforderte Rentenalter erreicht hat und nicht mehr erwerbstätig ist. Diese wird von der gesetzlichen Rentenversicherung ausbezahlt und koordiniert. Des Weiteren gibt es aber noch andere Rentenformen, wie die Erwerbminderungsrente, die Witwenrente oder die Waisenrente. Sie sind unabhängig vom Alter des Betroffenen, mit Ausnahme der Waisenrente, für die es ein Höchstalter beim Bezug gibt. Diese anderen Rentenformen werden ebenfalls von der gesetzlichen Rentenversicherung verwaltet und sind abhängig von individuellen Ereignissen, etwa einer gesundheitlichen Einschränkung oder dem Tod eines Ehepartners.

Wie hoch ist der Regelbeitrag und wie wird die Rente berechnet?

Sobald eine Person eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle annimmt, wird sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst. Fortan werden alle Tätigkeiten protokolliert und vor allem fließen auch die Beiträge des Versicherten ein. Aber nicht nur der Arbeitnehmer zahlt in die Versicherung ein, sondern auch der Arbeitgeber leistet. Der Rentenbeitrag richtet sich prozentual nach dem Bruttolohn des Angestellten. Derzeit werden vom Gehalt des Arbeitnehmers 18,7 % als Rentenbeitragssatz einbehalten. Zum 01. Januar 2018 sinkt der Beitrag jedoch um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 %. Der Beitrag wird von Arbeitnehmer und -geber zu gleichen Teilen übernommen.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Bruttolohn von 1000 Euro beträgt die Rentenzahlung 187 Euro. Der Arbeitnehmer zahlt die Hälfte selbst, das entspricht einem Arbeitnehmeranteil von 93,50 Euro und der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 93,50 Euro. Der Arbeitgeber gibt für seinen Arbeitnehmer also 1093,50 Euro an Gehalt und Rentenbeitrag aus. Dem Rentenkonto werden 187 Euro insgesamt gutgeschrieben.

Beiträge und Beitragszeiten

Während des ganzen Arbeitslebens werden also Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Aber auch Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeiten, Ausbildung und Fortbildungen, werden in der Rentenversicherung erfasst. Für diese Zeiträume gibt es eigene Berechnungsschlüssel, mit denen diese Tätigkeiten ebenfalls honoriert werden. Ein wichtiger Faktor ist auch die Beitragszeit, also der Zeitraum in dem die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen der Arbeitnehmer erhalten hat. Mittels einem eigens entwickeltem Punktesystems, den sogenannten Entgeltpunkten, wird dann der Rentenanspruch jedes einzelnen ermittelt.

Höhe der gesetzlichen Rente

Die gesetzliche Rente richtet sich in erster Linie nach der Arbeitszeit und dem in dieser Zeit erarbeiteten Lohn. Je länger man gearbeitet hat und je höher das Gehalt war, desto mehr Rente erhält man folglich auch im Alter. Glücklicherweise ist es nicht notwendig, dass man selbst seine Rente berechnen muss, um sich über den aktuellen Status seiner Altersvorsorge zu informieren. Über die zu erwartende Rentenhöhe werden Abreitnehmer jährlich ab dem 27. Lebensjahr informiert. Die gesetzliche Rentenversicherung sendet jedem Mitglied einen Brief, die sogenannte Renteninformation, in der bereits erbrachte Zahlungen erfasst sind und eine Hochrechnung für die zu erwartende Rente gemacht wurde. Außerdem wird das wahrscheinliche Renteneintrittsdatum bekannt gegeben.

Was tun, wenn die Rente nicht reicht?

Eins der größten innenpolitischen Themen ist die Rentenproblematik. Schon heute reicht es für viele Menschen, die nur gesetzliche Rente beziehen, hinten und vorne nicht. Höhere Renten lassen sich nicht aus dem Hut zaubern, zumal sie ja auch in Abhängigkeit des eigenen Verdienstes über die Jahre stehen. Wer im Alter nicht auf eine zusätzliche Grundsicherung durch den Staat vertrauen oder aber in Altersarmut leben möchte, muss zwangsläufig selbst vorsorgen. Möglichkeiten, eine private Altersvorsorge abzuschließen, gibt es viele. Die sogenannte Riester-Rente zum Bespiel wird sogar staatlich gefördert. Hinzu kommen Produkte mit kombinierten Lebensversicherungen oder andere Rentenkonzepte. Eine eigene Immobilie wird häufig als gute Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge genannt und selbstverständlich ist auch Kapitalvermögen, zum Beispiel aus Fonds oder Wertpapieranlagen, hilfreich.

Achtung, Abzüge!

Die genannten Beträge der Renteninformation sind Bruttobeträge. Bei Auszahlung werden dann aber noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen. Bei Finanzplanungen im Alter sollte man also mit der Nettorente rechnen.

Auch hier gilt: Je früher man beginnt, auch privat vorzusorgen, desto besser. Dennoch sollten Produkte genau geprüft werden, gegebenenfalls mit einem unabhängigen Berater, der auf Finanzen und Altersvorsorge spezialisiert ist. Das Thema private Altersvorsorge ist äußerst komplex und nicht jede Methode ist für jeden geeignet. Hinzu kommt, dass es durchaus auch Anbieter gibt, die die Angst der Menschen vor Altersarmut ausnutzen und ihren Kunden überteuerte, aber in vielen Fälle ineffektive, Produkte andrehen. Es bleibt leider nicht aus, dass man vor Abschluss einer privaten Altersvorsorge eine umfassende Recherche starten sollte und sich intensiv mit Funktionsweise und Renditechancen der einzelnen Produkte auseinandersetzen muss. Hinzu kommt, dass eine Kündigung der privaten Rentenversicherung zwar generell möglich, häufig aber mit Verlusten verbunden ist. Insbesondere bei einer Riester-Renten-Kündigung, da dabei die staatlichen Förderungen zurück erstattet werden müssen. Es ist also von essentieller Bedeutung, sich von Beginn an, für ein passendes Produkt zu entscheiden.

Jetzt vorsorgen für eine erfüllte Rente

Die Angst vor dem Alter sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Trotz gesetzlicher Rentenversicherungspflicht und staatlicher Unterstützung ist es auch an jedem selbst, für die Rente vorzusorgen. Wer nicht die Möglichkeit hat, privat zusätzliche Absicherungen zu schaffen, sollte zumindest die gesetzliche Rente optimieren. An erster Stelle steht eine lückenlose Aufnahme aller Tätigkeiten. Auch Lehre und Erziehungszeiten werden berücksichtigt! Es lohnt sich regelmäßig zu überprüfen, ob auch wirklich alle Daten erfasst sind. Außerdem sollte man auch in jungen Jahren bereits bedenken, dass jeder Euro mehr, den man verdient, am Ende auch der Rente zugutekommt. Des Weiteren gibt es auch für den schmalen Geldbeutel Angebote, mit denen sich zumindest die Riester-Förderung des Staates als zusätzliche Aufstockung der Rente erreichen lässt. Wer sich früh genug mit dem Thema Rente befasst, hat dann ein ganzes Leben Zeit, sich vorzubereiten und vor allem auch vorzusorgen. So können die Weichen für einen wohlverdienten, entspannten Ruhestand gestellt werden.

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