Krankenversicherung für Ausländer: Gesetzliche Regelungen im Überblick

Auch Ausländer müssen sich in Deutschland krankenversichern.
Erfahren Sie hier,

  • welche Möglichkeiten zur Versicherung EU-Bürger haben,
  • was Arbeitnehmer, Selbständige und Co. beachten müssen,
  • wie kurzfristige Aufenthalte versicherbar sind.

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Diese gilt auch für Ausländer, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg im Land aufhalten. Es hängt allerdings von mehreren Faktoren ab, wie sich ein Ausländer versichern muss bzw. kann, also ob privat oder gesetzlich. Für EU-Bürger ergeben sich andere Möglichkeiten als für Menschen aus Ländern außerhalb der EU. Und auch die Arbeitssituation und die Dauer des Aufenthalts in Deutschland entscheiden darüber, wie jemand krankenversichert wird.

Das gilt für EU-Ausländer

Grundlegend bietet das Sozialversicherungssystem in Deutschland zwei Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einerseits und andererseits die private Krankenversicherung (PKV). Die Krankenversicherungspflicht sieht vor, dass auch Ausländer sich entweder gesetzlich oder privat versichern müssen. Dabei haben sie allerdings nicht immer die freie Wahl zwischen den Systemen. Entscheidend ist vielmehr ihre berufliche Situation und ihr bisheriges Versicherungsverhältnis im Heimatland.

Ausländische Arbeitnehmer sind meist in der GKV

Arbeitnehmer sind in Deutschland meistens gesetzlich krankenversichert. Das gilt auch für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland. Wer in einem Unternehmen angestellt ist und ein Einkommen verdient, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, wird Mitglied einer Krankenkasse der GKV. Den monatlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Der Arbeitgeber zahlt also einen Beitrag von 7,3 Prozent. Den Rest der Kosten zahlt der Arbeitnehmer, wobei jede Krankenkasse außerdem einen individuellen Zusatzbeitrag erhebt, den ausschließlich der Arbeitnehmer zahlt. 2019 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,9 Prozent.

Familienversicherung nutzen

Die Leistungen der GKV gelten für alle Mitglieder. So bietet die gesetzliche Krankenversicherung für Ausländer – wie für alle anderen auch – einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: die beitragsfreie Familienversicherung. Wer in der GKV versichert ist, kann den Ehepartner und die eigenen Kinder kostenfrei mitversichern.

Auch Arbeitssuchende meist in der GKV

Ausländische EU-Bürger, die in Deutschland arbeitssuchend sind, können sich in der Regel ebenfalls gesetzlich krankenversichern. Doch das gilt nur, sofern sie bereits vor der Arbeitslosigkeit in der GKV versichert waren. Diese Regelung greift auch dann, wenn der Betreffende noch gar nicht in Deutschland gearbeitet hat, zuvor aber in seinem Heimatland gesetzlich krankenversichert war.

Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern

Selbstständige können sich als freiwillige Mitglieder in der GKV krankenversichern. Damit profitieren sie von den gleichen Rechten wie Pflichtmitglieder. Bedacht werden sollte allerdings, dass sich Selbstständige ihren Beitrag nicht mit einem Arbeitgeber teilen können. Sie zahlen also den vollen – an ihrem Einkommen orientierten – Beitrag. Ausländische Selbstständige, die zuvor in Deutschland noch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied waren, benötigen einen Nachweis über ihre Mitgliedschaft in der GKV ihres Heimatlandes, das Structured Electronic Document S040 oder S041.

Private Krankenversicherung für Ausländer

Selbstständige, die in ihrer Heimat nicht gesetzlich versichert waren, müssen dagegen einen Tarif in der privaten Krankenversicherung abschließen. Überhaupt steht die PKV all denen zur Verfügung, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können. Neben Selbstständigen betrifft das auch andere Menschen in Deutschland. So ist die private Krankenversicherung für Ausländer ohne Arbeit zum Beispiel notwendig, wenn sie vorher auch in ihrer Heimat in der PKV versichert waren.

Die PKV sollte allerdings nicht unbedingt als schlechtere Alternative zur GKV angesehen werden, nur weil die Aufnahme in die GKV nicht jedem Menschen zu jeder Zeit gestattet ist. Vielmehr entscheiden sich viele Menschen – ob Ausländer oder nicht – an einem Punkt in ihrem Leben sogar bewusst für die PKV. Die Tarife der privaten Krankenversicherungsunternehmen können besser auf die Anforderungen des Versicherten zugeschnitten werden. So können die Tarife die Leistungen abdecken, die auch wirklich benötigt werden. Die Leistungen der GKV sind hier weniger flexibel.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Für kurzfristige Aufenthalte Auslandskrankenversicherung oder Europäische Krankenversicherungskarte

Wer nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland zu Besuch ist – z.B. Sprachschüler oder Gastdozenten –, kann seine im Heimatland bestehende Krankenversicherung einfach weiterführen. Doch damit besteht in Deutschland nicht unbedingt ausreichender Versicherungsschutz (insbesondere für Ausländer von außerhalb der EU). Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Auslandskrankenversicherung. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte sich bereits vor Reiseantritt mit dem Thema beschäftigen. Manche Versicherer sehen für derartige Krankenversicherungen nämlich eine Abschlussfrist vor. Und die liegt oft nur wenige Tage nach der Einreise. Wer sich zusätzlich versichern möchte, muss das also möglichst bald nach Reiseantritt oder bereits im Vorfeld tun.

Für EU-Ausländer bietet sich eine weitere – zudem sehr unkomplizierte – Möglichkeit zur Versicherung an: über die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz: EHIC). Bei kurzfristigeren Aufenthalten kann sie durchaus ausreichend sein. So bietet diese Form der Krankenversicherung für ausländische Studenten zum Beispiel oft schon den gewohnten Schutz. Jedoch ist es sinnvoll, die Leistungen der Heimatversicherung um die Leistungen der deutschen GKV zu erweitern. Dies ist ganz einfach möglich mit dem mobilen Dokument S1, das die bisherige Krankenversicherung ausstellt.

EHIC für die Jobsuche

Auch EU-Ausländer, die sich nach ihrer Einreise nach Deutschland kurzzeitig auf Jobsuche befinden, können für diese Zeit erst einmal die EHIC nutzen. Auch sie sollten die Leistungen entsprechend des gesetzlichen Katalogs in Deutschland erweitern.

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

Das Thema Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland ist komplex. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie sich jemand versichern muss. Manchmal reicht die Versicherung des Heimatlandes oder eine Auslandskrankenversicherung mit einer kurzen, festen Laufzeit. Bei längeren Aufenthalten ist hingegen meist eine Versicherung bei einer Krankenkasse der GKV oder bei einem Versicherungsunternehmen der PKV nötig. Ausländer in Deutschland sollten ihre Möglichkeiten kennen und abwägen, welche Variante für sie die sinnvollste ist.

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