Krankenversicherung: Selbstständige haben die Wahl

Selbstständige haben die Wahl, ob Sie sich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten. Hier erfahren Sie:

  • was Sie bei den Leistungen und Kosten beachten sollten
  • wie Sie von flexiblen Tarifen in der PKV profitieren können
  • welche Vorteile die gesetzliche Krankenversicherung bietet

Freiberufler: PKV oder GKV?

Müssen sich Selbstständige für eine Krankenversicherung entscheiden, stehen sie vor der Wahl, welches System es künftig sein soll: Selbstständige, die über diese Tätigkeit den Großteil ihres Einkommens bestreiten, können sich zwischen einer privaten Krankenversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden.

Für Freiberufler Krankenversicherung frei wählbar

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nicht ausnahmslos für jeden. Wer zum Beispiel ein Einkommen hat, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) liegt, kann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat krankenversichern. Ebenso sind Selbstständige zu diesem Schritt berechtigt, und das unabhängig vom Einkommen Sie können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Doch sie müssen das Recht nicht in Anspruch nehmen; wer von der Versicherungspflicht entbunden ist, kann auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben – als freiwilliges Mitglied.

Diese Wahlmöglichkeit hat allerdings nicht jeder selbstständig Tätige, sondern nur diejenigen, die hauptberuflich selbstständig sind. Wer hingegen hauptberuflich Arbeitnehmer ist – also mindestens 20 Stunden in der Woche angestellt ist –, unterliegt auch weiterhin der Versicherungspflicht. Seine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit berechtigt ihn in diesem Fall nicht zum Wechsel in die private Krankenversicherung.

Leistungen und Kosten der PKV und GKV abwägen

Die Entscheidung für eines der beiden Versicherungssysteme sollte nich leichtfertig getroffen werden. Viele Faktoren müssen bedacht werden, neben den Kosten etwa die Leistungen der Versicherung, die Möglichkeit zur Familienversicherung oder auch eine verpflichtende Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung. Selbstständige sollten sich intensiv mit den jeweiligen Möglichkeiten und Konditionen beschäftigen.

Nebenberuflich selbstständig: Krankenversicherung kann beibehalten werden

Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist prinzipiell für nebenberuflich Selbstständige nicht möglich, da sie ja dann in der Regel zugleich hauptberufliche Arbeitnehmer sind und damit der Versicherungspflicht unterliegen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Selbstständige in seinem parallelen Angestelltenverhältnis ein Einkommen hat, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Auch dann stellt sich eine Befreiung von der Versicherungspflicht ein – wengleich nicht aufgrund der Selbstständigkeit, sondern aufgrund des sehr hohen Einkommens, aber das ist nicht weiter relevant.

Private Krankenversicherung: Selbstständige profitieren von flexiblen Tarifen

Die private Krankenversicherung hat den Vorteil, dass Tarife stärker individuell gestaltet werden können. So kann etwa flexibel auf Veränderungen der persönlichen finanziellen Situation reagiert werden. Wer zum Beispiel kurz nach Existenzgründung nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann einen günstigen Basistarif mit relativ hoher Selbstbeteiligung wählen. So bieten private Unternehmen mitunter eine günstige Krankenversicherung für Selbstständige. Die laufenden Kosten können so vorübergehend minimiert werden. Wenn dann später die Selbstständigkeit – auch finanziell – auf sicheren Füßen steht, kann der Tarif hoch- und die Selbstbeteiligung heruntergesetzt werden. Zeitgleich können weitere Leistungen hinzugebucht werden. Der Versicherte wählt, was ihm wichtig ist und stellt seine Police persönlich zusammen.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Bedingungen der PKV

Eine wichtige Grundlage zur Bemessung des künftigen Tarifs ist die Gesundheitsprüfung, die am Anfang einer jeden privaten Krankenversicherung steht. Die Versicherung errechnet anhand von Alter und bisherigen Vorerkrankungen, welches Risiko der Versicherte für das Unternehmen darstellt. So kommt der spätere monatliche Beitrag zustande. Zudem können private Versicherungsunternehmen die Bonität des Kunden prüfen, um möglichen späteren Zahlungsausfällen vorzubeugen. Der volle in der Police festgelegte Versicherungsschutz greift in der Regel erst nach einiger Zeit, in der Regel erst dann, wenn der Versicherte mehrere Monatsbeiträge gezahlt hat. In dieser Wartezeit können noch nicht alle vertraglichen Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden.

Da eine spätere Rückkehr in die GKV nicht ganz einfach ist, sollte man sich gut überlegen, ob man den Schritt in die private Krankenversicherung wagt. Wer einmal privat krankenversichert ist, kann nur noch zurück in die GKV wechseln, wenn er versicherungspflichtig wird.

Keine Familienversicherung in der PKV

Kinder sind in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch über die verheirateten Eltern mitversichert, so wie das der Fall ist in der gesetzlichen Krankenversicherung. Familien in der PKV müssen also auch diesen Punkt mitbedenken. Freiberufler sollten in ihren Tarifvergleich auch diesen Punkt mit einbeziehen. Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob ein Kind privat oder gesetzlich versichert wird, ist der Hauptverdiener der Familie. Ist der Hauptverdiener privat versichert, wird auch das Kind privat versichert. Ein Selbstständiger, der Hauptverdiener ist und dessen Ehepartner gesetzlich versichert ist, muss also für das eigene Kind eine gesonderte Versicherung abschließen. So ist es geregelt für die private Krankenversicherung. Selbstständige profitieren in einem solchen Fall also nicht vom Modell Familienversicherung. Sollten die finanziellen Belastungen zu hoch werden, kann man allerdings bei seinem Versicherer jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. Wer also die künftigen Kosten von privater und gesetzlicher Krankenversicherung vergleicht, sollte auch diesen Punkt bedenken.

Unverheiratete Paare mit Kindern

Der Versicherungsschutz von Kindern unverheirateter Paare ist etwas anders geregelt. In diesem Fall ist es nicht relevant, wer Hauptverdiener der Familie ist. Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert, kann der Nachwuchs beitragsfrei über die Familienversicherung versichert werden, auch dann, wenn der Hauptverdiener privat versichert ist.

Gesetzliche Krankenversicherung: Freiberufler können Familie mitversichern

Die Kosten der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gestalten sich nicht so flexibel, wie das mit den individuell anpassbaren Tarifen der privaten Versicherer möglich ist. Dafür spielen aber auch Alter und Gesundheit keine Rolle für die Beitragsbemessung. Die monatlichen Beiträge berechnen sich prinzipiell anhand des Einkommens. Umso mehr ein Selbstständiger verdient, desto höher fällt der Beitrag aus. Die Krankenkassen setzen für das Einkommen eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro (Stand 2019) monatlich an. Diese bestimmt über den mindestens zu zahlenden monatlichen Beitrag. Die Beitragshöhe wird in jedem Jahr mit Hilfe der aktuellen Steuererklärung berechnet. Im ersten Jahr bemisst sich der Beitrag an einem geschätzten Einkommen.

Für Existenzgründer mit noch unsicheren finanziellen Verhältnissen kann diese relativ hoch angesetzte Bemessung problematisch werden, da sie auch bei niedrigem Einkommen höhere Beitrage zahlen müssen. Die Mindesteinnahmegrenze kann allerdings auch heruntergesetzt werden. Dazu muss bei der Krankenkasse ein Härtefallantrag gestellt werden. So lässt sich der monatliche Beitrag um etwa ein Drittel verringern. Als Nachweis dienen der Krankenkasse ein Vorauszahlungsbescheid oder ein Nachweis der Finanzverwaltung. Auch Existenzgründer, die den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten, können von dieser Regelung profitieren.

Versicherung für Selbstständige mit oder ohne Krankengeld

Der Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Versicherte beläuft sich 2018 auf 14,6 Prozent. Hinzu kommen die jeweiligen Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen. Der Beitragssatz lässt sich reduzieren, indem man auf den Anspruch auf Krankengeld verzichtet, das im Falle einer längeren Krankheit ab der siebten Woche gezahlt werden würde. Wer diese Option streicht, für den gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.

Familienversicherung in der GKV

Der große Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit, die gesamte Familie über einen Beitragszahler mitversichern zu können. Auch freiwillig versicherte Selbstständige können so die eigenen Kinder über die Familienversicherung mitversichern – ohne dass der Beitrag steigt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehepartner auch in der gesetzlichen Krankenversicherung oder zumindest – wenn dieser privat versichert ist – nicht der Hauptverdiener der Familie ist. Verdient der Ehepartner zudem nicht mehr als 405 Euro monatlich bzw. 450 Euro im Rahmen eines Minijobs, kann sogar auch er noch in die eigene Familienversicherung integriert werden.

Künstler und Publizisten

Die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist für selbstständige Künstler und Publizisten etwas eingeschränkter. Sie dürfen nur dann die gesetzliche Versicherung verlassen, wenn sie drei Jahre in Folge ein Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze erzielen. Für die allermeisten Künstler und Publizisten dürfte das bedeuten, dass sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

Davon unabhängig müssen sie nicht die vollen Beiträge ihrer Krankenversicherung zahlen wie andere Selbstständige. Sie können die Aufnahme in die Künstlersozialkasse beantragen. Sind sie Mitglied, zahlt die Künstlersozialkasse die Hälfte der monatlichen Beiträge, ähnlich wie das der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer tut.

Wie klappt der Wechsel?

Wer auch als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchte, sollte innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht bei seiner Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft stellen. Für den Versicherten ändert sich in diesem Fall nicht viel, außer der monatliche Beitrag.

Bevorzugt man doch die private Krankenversicherung, muss die gesetzliche Krankenversicherung fristgerecht gekündigt werden. Außerdem sollte man sich spätestens jetzt auf die Suche nach einer passenden privaten Krankenversicherung machen, die die gewünschten Leistungen und einen ansprechenden Tarif bietet. Der Antrag umfasst auch die Gesundheitsprüfung. Da es vorkommen kann, dass ein Versicherungsunternehmen den Antragsteller ablehnt, schadet es nicht, die private Krankenversicherung bei mehreren Versicherern gleichzeitig zu beantragen.

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