Private Krankenversicherung: Kinder versichern

Die private Krankenversicherung bietet keine beitragsfreie Familienversicherung wie die gesetzliche Krankenversicherung. Erfahren Sie hier:

  • wie sie Ihre Kinder privat versichern können
  • was bestimmte Berufsgruppen beachten müssen
  • alle Informationen zu Kindertarifen

Private Krankenversicherung: Kind mit eigenem Tarif

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung, über die die eigenen Kinder mitversichert werden könnten, wie das in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Fall ist. Wer privat krankenversichert ist, muss für seine Kinder in der Regel gesonderte Tarife abschließen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Kinder privat krankenversichern

Familien in der PKV müssen auf viele Unterschiede zur GKV achten. Kinder müssen jedoch immer nur dann privat krankenversichert werden, wenn mindestens ein Elternteil auch in der PKV ist. Ist das nicht der Fall, können sie über die gesetzliche Familienversicherung versichert werden. Wer privat krankenversichert ist, muss in der Regel auch die eigenen Kinder bei einer PKV anmelden. Das gilt immer dann, wenn der Hauptverdiener privat versichert ist und zudem über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Sind diese beiden Faktoren erfüllt, muss für das Kind in der privaten Krankenversicherung ein zusätzlicher Tarif abgeschlossen werden. Eine private Krankenversicherung für Kinder muss allerdings nicht in jedem Fall abgeschlossen werden.

Ausnahmen für eine private Krankenversicherung für Kinder:

  • Beide Elternteile sind in der GKV
  • Der Hauptverdiener ist in der GKV
  • Der Hauptverdiener ist in der PKV; Jahreseinkommen aber unter der JAEG
  • Elternteile sind nicht miteinander verheiratet; eines davon ist in der GKV

Kinder in der Familienversicherung

Ergibt sich für die krankenversicherten Eltern einer der obigen Fälle, müssen die Kinder nicht in die private Krankenversicherung. Kinder können in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils aufgenommen werden. Die Familienversicherung ist für Angehörige kostenlos. In diesem Fall zahlt nur ein Familienmitglied. Für die Mitversicherten fallen keine zusätzlichen Kosten an. Leider ist dieses Modell der GKV nicht auch in der privaten Krankenversicherung möglich. Doch auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu verringern.

Kinder in der PKV nach Berufsgruppen

Je nachdem, welcher Tätigkeit der Hauptverdiener der Familie nachgeht, ergeben sich verschiedene Modelle, mit denen die Kosten für die private Krankenversicherung für Kinder minimiert werden können. Es macht einen Unterschied, ob jemand als gutverdienender Angestellter in der PKV ist, als Beamter oder als Selbstständiger. Davon hängt es auch ab, wieviel letztendlich für den Tarif des Kindes oder der Kinder gezahlt werden muss.

Krankenversicherung: Kinder von Angestellten

Angestellte teilen sich prinzipiell die eigenen Krankenversicherungskosten mit ihrem Arbeitgeber. Das gilt auch für privat versicherte Angestellte. Diese erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist auf zweierlei Weise nach oben gedeckelt. Der Zuschuss ist erstens auf 50 Prozent des Versicherungsbeitrags begrenzt. Einen größeren Anteil am Beitrag übernimmt der Arbeitgeber nicht. Zweitens orientiert sich der Arbeitgeberanteil auch an der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hier teilen sich Angestellter und Arbeitgeber den Beitrag, doch können für letzteren maximal 323,03 Euro (Stand 2018) anfallen. Und diese Höchstgrenze wird auch auf die PKV übertragen. Einen größeren Anteil leisten die Arbeitgeber in keinem Fall.

Der Zuschuss gilt nicht nur für die eigene Versicherung des Angestellten, sondern auch für dessen Kinder. Muss ein Angestellter also seine Kinder privat versichern, können auch diese Tarife vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Allerdings werden alle Tarife zusammengefasst. Der Arbeitgeber übernimmt also nicht 50 Prozent des Tarifbeitrags des Angestellten und noch einmal 50 Prozent des Beitrags für das versicherte Kind und so weiter. Vielmehr werden alle Versicherungspolicen zusammengefasst. Der Arbeitgeber übernimmt dann die Hälfte sämtlicher zusammengefasster Versicherungsbeiträge, die für einen Angestellten und seine Kinder anfallen – eben bis maximal 323,03 Euro.

Kinder von Beamten

Auch Beamte können sich ihre Gesundheitskosten mit dem Arbeitgeber, also dem jeweiligen Dienstherrn (dem Bund, dem Bundesland), teilen. Diese Beihilfe übernimmt einen großen Teil der anfallenden Beitragskosten. Konkret übernimmt der Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent der Versicherungsbeiträge eines Beamten. Dazu gehören auch Beiträge, die für die Kinder eines Beamten anfallen.

Die Beihilfe zahlt 80 Prozent der Versicherungsbeiträge, die für Kinder von Beamten anfallen. Das bedeutet, dass nur noch über den Rest der Summe – 20 Prozent – eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Damit sind solche Ergänzungstarife auch deutlich günstiger als solche, die nicht durch eine Beihilfe ergänzt werden. Doch auch für die Police des Beamten selbst spielt es eine Rolle, ob und wie viele Kinder er hat. So erhalten Beamte, die kein oder nur ein Kind haben, die Mindestbeihilfe von 50 Prozent. Beamte, die mehr als ein Kind haben, bekommen 70 Prozent, müssen also nur noch eine Police über 30 Prozent der Gesundheitskosten abschließen.

Selbstständig mit Kind

Freiberufler erhalten keine dieser Vergünstigungen für die Versicherung ihrer Kinder. Sie tragen die Kosten, die durch die private Krankenversicherung entstehen, in voller Höhe selbst. Insbesondere Selbstständige mit mehrere Kindern sollten sich daher gut überlegen, ob sie in die PKV wechseln möchten, oder ob nicht vielleicht doch die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV die bessere Entscheidung ist.

Private Krankenversicherung: Kindertarif nutzen

Egal, ob man nun Beamter, Angestellter oder Freiberufler ist, in der Regel müssen damit auch die eigenen Kinder in die private Krankenversicherung. Kind beziehungsweise Kinder können dann über spezielle Kinder- und Jugendtarife versichert werden. Diese sind in der Regel immerhin deutlich günstiger als die regulären Tarife.

Das hat mehrere Gründe. Zum einen sind Kinder vergleichsweise günstige Patienten, die nur selten zu Fachärzten müssen und teure Medikamente brauchen. Außerdem werden in den Kindertarifen noch keine Altersrückstellungen gebildet, um höhere Kosten im Alter auszugleichen. Dieser Kostenpunkt fällt also weg, bis die eigenen Kinder 21 Jahre alt sind. Erst ab diesem Zeitpunkt würden Altersrückstellungen gebildet. Wie viel dann konkret in die private Krankenversicherung für Kinder investiert werden muss, hängt vom medizinischen Risiko des Kindes und vom Eintrittsalter ab. Dafür ist in der Regel – wie bei den erwachsenen Eltern auch – eine Gesundheitsprüfung nötig.

Vergleich der Kindertarife

Wer sein Kind also privat krankenversichern möchte, sollte einerseits prüfen, ob er einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommt beziehungsweise Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn hat. Andererseits ist es wichtig, einen passenden Kinder- oder Jugendtarif für das eigene Kind zu finden. Über einen Vergleich der privaten Versicherer kann man den geeigneten Tarif finden.

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