Wohn-Riester: Baufinanzierung bezuschussen und Steuervorteile genießen

Infos zum Wohn-Riester:

  • Was ist der Wohn-Riester?
  • Wie hoch sind die Zulagen?
  • Was bedeutet es für die Steuer?

Dank der niedrigen Bauzinsen, können Immobilien derzeit äußerst günstig finanziert werden. Viele Menschen ermöglichen sich deshalb den Traum vom Eigenheim mit Hilfe einer Baufinanzierung, die viele Vorteile mit sich bringt: Zunächst kann nach Vertragsabschluss unmittelbar zum Bau oder Kauf einer Immobilie übergegangen werden. Das heißt, während andere noch Miete überweisen, können Finanzierer schon im gewünschten Anwesen leben und von dort aus entspannt das Darlehen abbezahlen. Da Wohneigentum als Altersvorsorge gilt, fördert außerdem der Staat die Tilgung der Baufinanzierung mit staatlichen Zuschüssen in Form von Wohn-Riester.

Was ist Wohn-Riester?

Der sogenannte Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente genannt, unterstützt den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie in Form von Fördergeldern und Steuervorteilen. Gesetzliche Grundlage des Wohn-Riesters ist das sogenannte Eigenheimrentengesetz. Während Zulagen in anderen Riester-Modellen, wie der privaten Rentenversicherung oder einem Fondssparplan, angelegt werden, fließen sie hier direkt in die Tilgung der Baufinanzierung. Der Gedanke hinter der Wohn-Riester-Förderung ist, dass die eigene Immobilie als Altersvorsorge dient. Wer eine Immobilie zur Vermietung im Alter finanzieren möchte, wird hierfür eine Förderung erhalten, da der Staat ausschließlich das persönliche, mietfreie Wohnen im Alter unterstützt.

Das sind die Verwendungsmöglichkeiten

Die staatliche Förderung kann nicht nur für das persönliche Wohneigentum, sondern auch in anderen Fällen genutzt werden, die der Altersvorsorge im Haus dienen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Neubau
  • Umschuldung
  • Alters- und behindertengerechte Umbauten
  • Modernisierungen

Wer einen Teil eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses bewohnt, kann nur für diesen Bereich die Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Das ist völlig unabhängig davon, ob demjenigen auch der Rest des Hauses gehört oder nicht. Gefördert wird ausschließlich der aktiv bewohnte Teil einer Immobilie.

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Wer seine Baufinanzierung mit Hilfe von Wohn-Riester tilgen möchte, sollte wissen, dass nur vom Staat zertifizierte Baufinanzierungsdarlehen gefördert werden. Kriterien für die Zertifizierung sind unter anderem, dass die laufende Tilgung mindestens 1 Prozent beträgt. Des Weiteren sieht der Staat eine vollständige Rückzahlung bis zum Beginn des 68. Lebensjahres vor. Stellen diese Kriterien allerdings keine Hürden dar, kann der Darlehensnehmer von hohen Zulagen und Steuervergünstigungen für das Riester-Darlehen profitieren.

Bedingungen und Höhe der Zulagen

Um mit Hilfe von Wohn-Riester Darlehen zu tilgen, muss der Förderberechtigte in der Regel mindestens vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens aufwenden, um die Baufinanzierung abzubezahlen. Förderberechtigte Personen erhalten dann regulär 170 Euro Grundzulage. Gerade Familien können hier profitieren, da auch Kinder und Ehegatten Fördergelder erhalten. Jedes vor dem ersten Januar 2008 geborene Kind erhält jährlich 185 Euro Zulage. Kinder, die später geboren wurden, fördert der Staat sogar mit 300 Euro jährlich. Des Weiteren können Aufwendungen für den Wohn-Riester bis zu einer Höhe von 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden – inklusive der staatlichen Zulage.

Wohn-Riester Rechner: Beispiel Familie

Besonders Familien mit mehreren Kindern können von der staatlichen Wohn-Riester-Förderung profitieren, wie dieses Rechenbeispiel verdeutlicht:

  • Ehepartner: 175 Euro
  • Ehepartnerin: 175 Euro
  • Kind vor 2008 geboren: 185 Euro
  • Kind ab 2008 geboren: 300 Euro
  • Kind ab 2008 geboren: 300 Euro

Wohn-Riester Förderung insgesamt: 1.135 Euro

Wer ist förderberechtigt?

Wer Wohn-Riester erhalten möchte, muss in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und in der mit Hilfe von Wohn-Riester erworbenen Immobilie selbst leben. Grundsätzlich von einer Wohn-Riester-Förderung ausgeschlossen sind Selbstständige sowie Berufsgruppen, die über ihr berufsständisches Versorgungswerk Altersvorsorge leisten, wie Rechtsanwälte oder Ärzte. Folgende Personengruppen können die Förderung meist erhalten:

  • Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte
  • Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Landwirte

Ausgeschlossene Berufsgruppen erhalten nur dann die Möglichkeit auch mit Wohn-Riester vorzusorgen, wenn ihr Ehepartner Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zahlt.

Mit Wohn-Riester Steuer-Vorteile nutzen

Wer seine Hausfinanzierung mit Hilfe von Wohn-Riester tilgt, erhält neben den Zulagen auch Steuervergünstigungen: So können 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Unter diesen Betrag fallen allerdings auch die staatlichen Fördergelder. Somit kann die Familie aus dem Rechenbeispiel 1.007 Euro pro Jahr von der Steuer abschreiben:

Rechenbeispiel Sondervergünstigung:

  • geförderter Freibetrag: 2.100 Euro
  • Zulagen Höhe der Eltern gesamt: 340 Euro
  • Zulagen Höhe der drei Kinder gesamt: 785 Euro
  • Rechnung: 2.100 € – 785 € – 340 € = 975 €

1.007 Euro ist somit die Sonderausgabe der Familie, die sie steuerlich absetzen kann.

Für alle Riester-Verträge gilt: Die ausgezahlten Zulagen sind zwar zunächst abgabefrei, jedoch fallen darauf spätestens im Rentenalter Steuern an. Die Festlegung des Steuerbetrags erfolgt in der Regel mit Hilfe eines sogenannten Wohnförderkontos.

Das Wohnförderkonto als Steuerprotokoll

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf dem alle jährlich geförderten Tilgungen und Zulagen vermerkt werden. Aus den Tilgungen eines Jahres wird dort ein maximaler Betrag von 2.100 Euro vermerkt und mit zwei Prozent verzinst. Bei Eintritt in die Rente, wird das angesammelte Guthaben schließlich versteuert. Der Riester-Sparer kann nun zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • Variante 1: Die Steuerschuld wird direkt zum Renteneintritt vollständig beglichen. In diesem Fall gewährt der Staat einen Steuernachlass von 30 Prozent.
  • Variante 2: Bis zum 85. Lebensjahr wird pro Jahr ein Teil des Wohnförderkontos versteuert.

Ob das Zahlen der Steuern auf einen Schlag eine realistische Alternative darstellt, ist natürlich von den persönlichen, finanziellen Voraussetzungen im Alter abhängig.

Wohn-Riester – Nachteile der Förderung

Neben den vielen Vorteilen von Wohn-Riester, bringt die staatliche Förderung auch einige – nicht unwichtige – Nachteile mit sich. Wer mit Wohn-Riester Darlehen tilgt, sollte Folgendes wissen:

  • Tilgung bis zum 68. Lebensjahr: Die Finanzierung sollte bis zu Beginn des 68. Lebensjahres beglichen sein. Gelingt dies nicht, kommt der Darlehensnehmer in die unerfreuliche Situation, die Zulagen und Steuervergünstigungen des Staates zurückerstatten zu müssen. Diese Tatsache bedeutet auch, dass eine Baufinanzierung mit Wohn-Riester nicht für jeden in Frage kommt. Je älter der Darlehensnehmer bei Immobilienerwerb ist, desto unwahrscheinlicher wird meist eine Tilgung mit Hilfe von Wohn-Riester.
  • nachträgliche Besteuerung: Ebenso ist die Steuerrückzahlung im Rentenalter zu bedenken. Auch wenn der Wohn-Riester insgesamt Kosten senken kann, ist die Frage angebracht, ob im Alter genügend Kapital zur Verfügung steht, um die Steuerschuld zu begleichen.
  • geringere Flexibilität: Wer die staatliche Förderung nutzt, ist weniger flexibel. Der Verkauf und die Vermietung der geförderten Immobilie sind nämlich nur eingeschränkt möglich und mit Kosten verbunden. Und auch wenn der Wohn-Riester das mietfreie Wohnen unterstützt, erhält der Darlehensnehmer letztlich keine aktiven Leistungen im Alter, wie es beispielsweise bei der privaten Rentenversicherung der Fall ist.

Wie kann man Wohn-Riester kündigen?

Prinzipiell ist es jederzeit möglich, die Förderung durch Wohn-Riester zu kündigen. Jedoch ist zu bedenken, dass der Darlehensnehmer in diesem Fall alle erhaltenen Förderungen an den Staat zurückzahlen muss. Der Fiskus geht schließlich davon aus, dass im Falle einer Wohn-Riester-Kündigung auch die Baufinanzierung gekündigt wird und es so nicht zum Erwerb der Immobilie kommt, die als Altersvorsorge gedient hätte. Auch steuerliche Begünstigungen fallen unter die staatliche Förderung und müssen folglich ebenfalls zurückgezahlt werden. Wer sich also dafür entscheidet, eine Baufinanzierung mit Wohn-Riester abzuschließen, sollte bedenken, dass es sich hierbei um eine langfristige Entscheidung handelt und spontane Änderungen des Wohnortes kostspielige Folgen haben können.

Wohn Riester: Vergleich von Baufinanzierung und Bausparvertrag

Der Wohn-Riester kann kann nicht nur mit einer Baufinanzierung, sondern auch im Rahmen eines Bausparvertrages beantragt werden. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der Staat auch während der Sparphase des Bausparvertrages Zuschüsse zahlt. Für Bauherren, die schon früh mit dem Sparen beginnen, kann ein Bausparvertrag in einigen Fällen also vorteilhafter sein. Wichtiger Faktor ist hierbei aber die Zeit: Wer es eilig hat und möglichst schnell das Eigenheim beziehen möchte, für den ist eine Baufinanzierung mit Riester-Förderung wahrscheinlich geeigneter.

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