Drohnen Haftpflichtversicherung: Das gilt es zu beachten

Wichtiges für Drohnen-Piloten:

  • Immer mehr Drohnen sind in Deutschland im Einsatz
  • Vor Inbetriebnahme immer Versicherungsschutz überprüfen
  • Teils sehr hohe Schadenssummen möglich

Als die Gebrüder Montgolfier am 4. Juni 1783 im französischen Annonay den ersten unbemannten Heißluftballon der Welt steigen ließen, schrieben sie zweifellos Luftfahrtgeschichte. Der Flug soll zwar nur rund zehn Minuten gedauert haben, doch der Ballon sei dabei bis in 2000 Meter Höhe gestiegen, berichten zeitgenössische Quellen. Wenngleich noch aus völlig anderen Materialien bestehend und selbstredend mit einer anderen Auftriebstechnik versehen, gilt die nach ihren Erfindern benannte Montgolfière als der älteste Vorläufer der heutigen modernen Drohnen.

Fast eine halbe Million Drohnen sind in Deutschland im Einsatz

Nun mehr als 230 Jahre später sind zivile Drohnen voll im Trend. Längst sind die auch als UAS – „unmanned aircraft system“ – bekannten unbemannten Flugkörper ihrer vorrangig militärischen Verwendung entschlüpft und erfreuen sich auch in Deutschland größter Beliebtheit. Laut Schätzungen sollen hierzulande rund eine halbe Million Drohnen zivil und teilweise kommerziell genutzt werden, Tendenz rasant steigend. Mit der schieren Zahl der Flugkörper stieg jedoch auch die Zahl der Unfälle an – und wirft damit auch die Frage, ob und wie Drohnen versichert werden müssen.

Der in den vergangenen Jahren bereits beobachtbare und für die Zukunft weiterhin prognostizierte Anstieg von Drohnen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefährdung des Luftraums dar. Anders als bei bemannten war die Flugverkehr-Regelung bei unbemannten Flugkörpern lange Zeit schwammig, erst in jüngster Vergangenheit wurden Flugverbotszonen für Drohnen ausgesprochen – etwa in Innenstädten von größeren Städten. Auch in Sachen Versicherungsschutz herrscht hierbei Klärungsbedarf.

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Egal, ob Drohnen, Multi- und Quadrocopter: Versichungsschutz überprüfen

Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Drohnen. Dabei entstehen teils erhebliche Sachschäden, etwa bei Kollisionen mit anderen Flugkörpern oder bei Abstürzen in Wohngegenden. Seit mehreren Jahren sind Drohnen daher in Deutschland versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob sie privat oder kommerziell, also gewerblich genutzt werden. Vor der Inbetriebnahme einer Drohne sollte unbedingt der Versicherungsschutz überprüft werden, denn Hobby-Piloten haften für die durch ihre Drohne entstandenen Schäden. Diese können bereits in der vorhandenen Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein, nicht selten ist das jedoch nicht der Fall. Dies sollten Sie bei der Versicherung erfragen.

Ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht?

Ja, Drohnen müssen in Deutschland haftpflichtversichert werden. In der Regel reicht es bei rein ziviler Nutzung zwar aus, eine Haftpflichtversicherung mit Extra-Schutz für Drohnenschäden zu besitzen. Zum Teil schließen Versicherungen den extra Drohnen-Schutz auch in die private Haftpflicht mit ein, eine Selbstverständlichkeit ist das jedoch nicht. Es empfiehlt sich daher, vor der ersten Nutzung mit der Versicherung abzuklären, ob die eigene Haftpflichtversicherung für Drohnen greift oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.

Drohnen: Kaskoversicherung möglich

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ein Hobby-Pilot anderen zufügt. Darunter fallen Personen-, Vermögens und Sachschäden bis zu einer festgelegten Deckungssumme. Wer Schäden am eigenen Fluggerät versichern möchte, braucht eine spezielle Drohnen-Kaskoversicherung.

Wie sollten Drohnen versichert werden?

Für den Haftpflichtschutz bei Flugobjekten sind Faktoren wie Größe, Antriebssystem und Gewicht entscheidend. Einige Versicherungen geben ein Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz greift. Wer beispielsweise nur eine Haftpflicht bis ein Kilogramm abgeschlossen hat, allerdings mit einer fünf Kilo schweren Drohne fliegt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs – und das kann bei einem Unfall richtig teuer werden. Insbesondere dann, wenn nicht nur Sachschäden entstehen, sondern auch Menschen verletzt werden.

Es muss daher unbedingt darauf geachtet werden, dass die Absicherung zum Flugobjekt passt. Bei einer zusätzlichen Versicherung sollten Sie auch eine angemessene Deckungssumme wählen. Diese ist frei bestimmbar und kann bis in die zweistelligen Millionenbeträge gehen. Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen abzuschließen, ist daher ratsam.

Bei gewerblicher Nutzung ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ein Muss

Zweifelsohne liefern Drohnen-Aufnahmen zum Teil atemberaubende Filmaufnahmen. Wer diese zu kommerziellen Zwecken vertreibt – seine Drohne also gewerblich nutzt – braucht eine extra Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht greift nicht für Schäden, die während einer kommerziellen Nutzung entstehen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch zum Einsatzgebiet der Drohne passt, da beispielsweise bei Grundstücksvermessungen andere potentielle Schadensrisiken herrschen als bei Luftbildern.

Neue Drohnenverordnung: Aufstiegsgenehmigungen, Flugverbotszonen und Kennzeichnungspflicht

Mit der im April 2017 von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erlassenen Drohnenverordnung ändern sich einige rechtliche Rahmenbedingungen im Umgang mit unbemannten Flugobjekten. So benötigen beispielsweise Drohnen, Multi- beziehungsweise Quadrocoptern, die über fünf Kilogramm schwer sind, eine Aufstiegsgenehmigung der jeweiligen Landesluftbehörde.

Flugmodelle, die mehr als 250 Gramm schwer sind, müssen mit Namen und Adresse des Halters gekennzeichnet sein. Außerdem wurden durch die Verordnung vorherrschenden Flugverbotszonen, unter anderem über Autobahnen und Bahnanlagen oder im An- und Abflugbereich von Flughäfen, bestätigt beziehungsweise neu ausgewiesen. Piloten größerer Drohnen ab zwei Kilogramm müssen zudem noch nachweisen, dass sie die Drohne bedienen können.

Auch für Hobby-Piloten schadet spezielle Drohnen-Versicherung nicht

Private oder gewerblich genutzte Flugkörper sind im deutschen Luftraum versicherungspflichtig. Durch Drohnen verursachte Schäden können sehr kostspielig sein – und im schlimmsten Fall die Deckungssumme der eigenen Privathaftpflicht übersteigt. Es schadet daher nicht, auch als Hobby-Pilot eine zusätzliche Drohnen-Versicherung abzuschließen, selbst wenn die eigene Haftpflicht Drohnenschäden beinhaltet. Als Drohnen-Gewerbetreibender besteht darüber hinaus gar keine andere Möglichkeit, als die Flugobjekte auch hinsichtlich der Deckungssumme ausreichend zu versichern. Die klassische Gefahr der „Überversicherung“ besteht im Umgang mit Drohnen nicht. Ein Haftpflichtversicherungs-Vergleich hilft Drohnen-Piloten dabei, im Schadensfall abgesichert zu sein. Denn kommen über materielle Dinge hinaus auch noch Menschen zu schaden, dann kann es schnell richtig teuer werden.

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