Veranstalterhaftpflicht schützt Betreiber vor Kosten

Eine Veranstalterhaftpflicht schützt die Organisatoren von Events vor den Kosten von Schadenansprüchen Dritter. Je nach Art und Größe der Veranstaltung werden verschiedene Risikofaktoren berücksichtigt.

Wer geht nicht gerne mal auf ein Konzert, ins Theater oder auch mal in die Disko? Gerade wenn viele Menschen aufeinandertreffen, besteht immer auch ein gewisses Risiko für Verletzungen, Unfälle und Schäden. Die Folgen sind dann häufig hohe Kosten, für die in der Regel der Veranstalter aufkommen muss, wenn er keine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen hat. Diese schützt gewöhnlich vor den Schadenansprüchen Dritter in Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Was die Veranstalterhaftpflicht leistet – zunächst ein Überblick

Grundsätzlich ist davon abzuraten ein Event auszurichten, ohne eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen. Gerade Personenschäden können schnell die Millionenhöhe erreichen, was neben Privatpersonen auch Veranstaltungsunternehmen den finanziellen Ruin einbringen kann. Um derartig hohe Kosten zu vermeiden, sind in der Veranstalterhaftpflichtversicherung in der Regel folgende Leistungen enthalten.

Versicherter Zeitraum:

  • Während der Vorbereitungszeit
  • Während der laufenden Veranstaltung
  • Während der Abbau- und Aufräumarbeiten

Deckung der Kosten bei:

  • Sachschäden: Ein Gegenstand Dritter wird im Rahmen der Veranstaltung beschädigt
  • Personenschäden: Eine Person kommt während des Events zu Schaden
  • Ausschließlich Vermögensschäden, die in Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, nötigenfalls auch vor Gericht

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Die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen muss in der Regel nicht über einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen werden, sondern kann, sollte der Veranstalter beispielsweise nur einmalig als solcher agieren, auch für einzelne Events abgeschlossen werden. Je nach Bedarf und Größe des Events können die Veranstalterhaftpflicht Kosten stark variieren, weshalb es sinnvoll sein kann die betreffenden Versicherungsanbieter zu prüfen und ihre Angebote zu vergleichen.

Die Leistungen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Detail

In erster Linie werden durch eine Veranstaltungshaftpflicht Personen- und Sachschäden versichert. Stolpert beispielsweise ein Besucher über ein herumliegendes Kabel und beschädigt dabei außerdem die ausgeliehene Getränketheke, haftet für beide Fälle der Veranstalter. Gerade bei Personenschäden kann das schnell sehr teuer werden. Denn liegt eine schwere Verletzung vor, kann es sein, dass der Betroffene nach einer medizinischen Erstversorgung einen Krankenhausaufenthalt sowie weitere Maßnahmen zur Rehabilitierung benötigt. Liegt eine dauerhafte Beeinträchtigung vor und der Patient braucht zukünftig eine Gehhilfe oder andere Gerätschaften, muss auch hierfür der Veranstalter aufkommen – ausgenommen er hat eine Veranstaltungshaftpflicht. Denn diese deckt in der Regel auch die Folgekosten von Personen- und Sachschäden.

Das gilt auch für gewisse Vermögensschäden: Regulär trägt die Haftpflicht für Veranstaltungen Vermögensschäden nicht, außer sie entstehen in Folge eines Personen- oder Sachschadens. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn im Rahmen eines Konzerts ein Musiker stürzt und sich das Bein bricht. Nach Plan wäre er nach seinem Auftritt zu einer weiteren Veranstaltung gefahren, um dort aufzutreten. Aufgrund der Verletzung kann er das nicht, des Weiteren entsteht für ihn ein finanzieller Verlust, da er auf den Gewinn aus dem zweiten Auftritt verzichten muss – in diesem Beispiel würde folglich die Veranstaltungshaftpflichtversicherung alle genannten anfallenden Kosten übernehmen.

Auf- und Abbauarbeiten

Wird im Rahmen des Auf- und Abbaus Equipment beschädigt, das für den Ablauf der Veranstaltung benötigt wird, fällt auch dieses unter den Schutz der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Regel ist auch der Transport von Ausrüstungsgegenständen versichert – solange sie im Rahmen des Events benötigt beziehungsweise benutzt werden. Dementsprechend gilt der Schutz einer Eventversicherung nicht nur während der Veranstaltung, sondern meist auch schon einige Zeit davor sowie danach. Diese Fristen variieren in der Regel etwas, liegen häufig aber bei etwa drei bis fünf Tagen.

Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Wird ein Schadenersatzanspruch gestellt, prüft sie inwiefern dieser berechtigt ist. Neben der Frage der Berechtigung, prüft sie auch die Höhe des Anspruchs. Ist die Forderung unberechtigt oder unverhältnismäßig hoch, wehrt sie diese ab, nötigenfalls auch vor Gericht.

Die passende Deckungssumme ermitteln

Ist man kein Veranstaltungsprofi, sondern möchte beispielsweise einmalig das Dorffest der heimischen Gemeinde organisieren, so kann es schwierig sein, den Umfang der Veranstaltung richtig einzuschätzen und dementsprechend eine passende Deckungssumme zu wählen. Grundsätzlich gilt meist, dass je größer eine Veranstaltung ist, sie auch eine umso höhere Versicherungssumme benötigt, wodurch letztlich auch die Veranstalterhaftpflicht Kosten steigen. Die Summe auf die Besucherzahl hoch zu rechnen, stellt aber nicht in allen Fällen eine geeignete Methode zur Ermittlung der Deckungssumme dar. Schließlich bergen ein Rockkonzert oder eine Sportveranstaltung in der Regel ein höheres Versicherungsrisiko als ein einfacher Wochen- oder Flohmarkt. Daher kann es sinnvoll sein, vor Abschluss der Veranstaltungshaftpflicht mit einem Experten zu sprechen, um in jedem Fall die Unterversicherung zu vermeiden.

Mit Veranstalterhaftpflicht Hochzeit versichern

Fast jeder Mensch wagt ihn eines Tages – den Gang vor den Traualtar. Je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft und Umfang der Feierlichkeiten, kann sie vor Schadenansprüchen Dritter schützen, die sonst schnell das Flitterwochenkonto leeren würden: Die Veranstalterhaftpflicht. Hochzeit, Gesellschaft und Feier bergen schließlich jede Menge Gefahren. Vor lauter Aufregung kann beispielsweise der Bräutigam einen Parkpfosten übersehen und schon hat der teure Hochzeits-Oldtimer eine Delle. Oder aber der traditionelle Walzer fordert seinen Tribut, eine Dame stolpert und verletzt sich.

Viele Versicherer bieten eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen an, die sich auf bestimmte Event-Arten spezialisiert hat. So gibt es beispielsweise Versicherungen, die angepasste Leistungen anbieten, die für die Anforderungen einer Hochzeit geeignet sind. Die sogenannten Hochzeitsversicherungen bieten speziell für die Hochzeitsfeierlichkeiten passgenauen Schutz. Dabei variieren die Veranstalterhaftpflicht Kosten von Anbieter zu Anbieter, weshalb sich ein Vergleich mehrerer Unternehmen immer lohnen kann. Es kann auch sinnvoll sein zunächst die private Haftpflichtversicherung und den Umfang ihrer Leistungen zu prüfen.

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Veranstaltungsausfallversicherung als Zusatz zur Veranstalterhaftpflicht

Neben der Veranstalterhaftpflicht ist es meist ratsam auch eine Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen. Denn diese kommt in der Regel für die Kosten auf, die entstehen, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann und daher ausfällt oder verschoben werden muss. Oder wenn beispielsweise aufgrund eines plötzlichen Unwetters das Event aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden muss. Des Weiteren schließen viele Versicherer noch außerplanmäßige Änderungen in der Planung mit ein. Gerade bei Großveranstaltungen sollte man unbedingt über eine Veranstaltungsausfallversicherung nachdenken, da sonst der Veranstalter alle anfallenden Kosten tragen muss.

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