Überführungskennzeichen: woher, wozu und wann?

In Deutschland herrscht auch bei Fahrzeug-Überführungen Kennzeichenpflicht. Hierfür werden Überführungskennzeichen benötigt, die nur eine begrenzte Gültigkeit besitzen. Erfahren Sie:

  • wie lange ein Überführungskennzeichen gültig ist
  • wie es beantragt werden kann
  • wie viel ein Überführungskennzeichen kostet

Kennzeichenpflicht gilt auch für Probefahrten und Überführungen

Seit mehr als 100 Jahren herrscht in Deutschland Kennzeichenpflicht für Fahrzeuge. So selbstverständlich auch für Probefahrten, Prüfungsfahrten oder Überführungen, etwa von Autos aus dem Ausland. Bei diesen Fahrten, die zwischen ein paar Stunden oder wenigen Tagen dauern, finden sogenannte Überführungskennzeichen Anwendung.

Unterscheidung zwischen Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen

Überführungskennzeichen ist lediglich der Oberbegriff für zwei verschiedene Arten von Kennzeichen. Unterschieden wird zwischen Kurzzeitkennzeichen, die für Fahrten innerhalb Deutschlands verwendet werden (z.B. im Rahmen eines Autokaufs) und Ausfuhrkennzeichen, wenn Fahrzeuge vom oder ins Ausland überführt werden sollen. Die beiden Kennzeichenarten unterscheiden sich kaum bezüglich der rechtlichen Vorschriften. Die Beantragung der Kennzeichen verläuft ebenfalls ähnlich.

Wann brauchen Sie welches Überführungskennzeichen?

  • Kurzzeitkennzeichen: Bei Probefahrten, Prüfungsfahrten und innerdeutsche Überführungen.
  • Ausfuhrkennzeichen: Wenn Fahrzeuge vom oder ins Ausland überführt werden sollen

Wie lange sind Überführungskennzeichen gültig?

Besonders bei innerdeutschen Überführungen werden in der Regel Tageszulassungen beantragt. Diese können jedoch auf bis zu 5 Tage ausgedehnt werden und werden daher auch als Kurzzeitkennzeichen bezeichnet. Generell können Überführungskennzeichen jedoch eine maximale Gültigkeitsdauer von einem Jahr besitzen.

Grüne Karte bei Auslands-Überführungen

Die Internationale Versicherungskarte wird auch als Grüne Karte bezeichnet. Sie enthält alle notwendigen Angaben zu Ihrer Person und dem Fahrzeug und ist in einigen Staaten Pflicht. Mit der Grünen Karten weisen Sie auch im EU-Ausland nach, dass Ihre Versicherung Haftpflicht-Schäden übernimmt. Außerdem wird sie bei der Beantragung des Internationalen Zulassungsscheins benötigt.

Überführungskennzeichen beantragen – so geht’s

Sie beantragen das Überführungskennzeichen bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle, in der das Kfz später auch angemeldet werden soll. Alternativ geht dies auch bei Behörde, in der das Fahrzeug aktuell noch angemeldet ist. Um das Kfz anzumelden und eine Zulassungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen mitbringen. Nach erfolgreicher Prüfung durch einen Sachbearbeiter erhalten Sie die Zulassung.

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Zulassung

  • Ihren Ausweis beziehungsweise Reisepass
  • eine gültige TÜV- und Hauptuntersuchungs-Bescheinigung (HU)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • die eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung)
eVB-Nummer:

Steht für die elektronische Versicherungsbestätigung. Mit der eVB-Nummer weisen Sie bei der Zulassungsbehörde nach, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Unterlagen bequem online senden

Wenn Sie Ihr Überführungskennzeichen online bestellen wollen, ist das Straßenverkehrsamt Ihr richtiger Ansprechpartner. Bei der Beantragung benötigen Sie ebenfalls die eVB-Nummer, die Fahrzeugschein- sowie Ausweis-Kopie und den Nachweis, dass Ihr Fahrzeug über TÜV und HU verfügt. Auf der Homepage des Straßenverkehrsamtes können Sie Ihr Überführungskennzeichen über ein Online-Formular anfordern. Neben der gültigen Lieferadresse müssen Sie dort auch die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN-Nummer) Ihres fahrbaren Untersatzes angeben. Die für das Überführungskennzeichen erforderlichen Unterlagen können Sie per E-Mail an die Zulassungsstelle schicken.

Sonderfall Saisonkennzeichen

Häufig werden Kurzzeitkennzeichen und Saisonkennzeichen verwechselt. Mit letzterem können Sie Ihr Fahrzeug über eine Dauer von 2 bis 11 Monaten zulassen. Mit einem Saisonkennzeichen sparen Sie sich Geld und Zeit, da Sie im Herbst nicht extra zur Zulassungsstelle müssen, um Ihr Fahrzeug stilllegen zu lassen. Die meisten Saisonkennzeichen enden Ende Oktober und sind besonders bei Besitzern von Cabrios, Wohnmobilen und Motorrädern beliebt.

Überführungskennzeichen: Kosten für die Beantragung

Die Preise für Überführungskennzeichen liegen also im günstigsten Fall bei 25 Euro für Kurzzeitkennzeichen und 35 Euro für Ausfuhrkennzeichen – Versicherungskosten, etwa für eine Kfz-Haftpflichtversicherung, noch nicht mit einberechnet. Die Kosten für Überführungskennzeichen setzen sich dabei aus folgenden Faktoren zusammen:

  • eVB-Nummer: Diese erhalten Sie von bisherigen Versicherung normalerweise kostenfrei.
  • Anmeldung: Dafür verlangt die Zulassungsstelle verlangt in der Regel zwischen 10 und 12 Euro.
  • Prägung des Kennzeichens: Hierfür werden zwischen 15 und 25 Euro veranschlagt. Die Preise variieren dabei je nach Zulassungsstelle deutlich.
  • Internationaler Zulassungsschein: Wenn Sie diesen – etwa für Überführungen aus dem oder ins Ausland – benötigen, kostet dieser zusätzlich in etwa 10 Euro.

Überführungskennzeichen vor Ort oder online beantragen?

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Überführungskennzeichen online oder an Ihrer örtlichen Zulassungsstelle beantragen: In beiden Fällen müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bereitstellen. Bei einem Online-Antrag umgehen Sie zwar die Wartezeit auf der Behörde, allerdings dauert es unter Umständen länger, bis sich ein Bearbeiter um Ihren Antrag gekümmert hat – und Ihnen das Kennzeichen zugeschickt wird.

In der Zulassungsstelle hingegen erhalten Sie das Überführungskennzeichen am gleichen Tag, sofern Ihr Antrag erfolgreich geprüft werden kann. Dies kann unter Umständen jedoch mehrere Stunden dauern, während Sie beim Online-Antrag alles bequem zuhause vom Sofa aus in die Wege leiten können. Welche Variante Sie bevorzugen bleibt letztlich Ihre Entscheidung – wie so oft hat beides seine Vor- und Nachteile.

Überführung mehrerer Fahrzeuge

Wenn Sie beabsichtigen, mehr als ein Kfz zu überführen, benötigen Sie dafür auch mehrere Überführungskennzeichen. Mit einem Kennzeichen verschiedene Fahrzeuge zu überführen, ist verboten.

Nach der Überführung

Nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens – also nach 5 Tagen – verliert dieses seine Gültigkeit. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist ausgeschlossen, das Kennzeichen kann also entsorgt werden. Bei Überführungskennzeichen, die über die Maximalzeit von einem Jahr Kfz-versichert wurden, gilt das Gleiche. Die Besitzer sind dazu angehalten, die Kennzeichen nach Ablauf der Gültigkeit zu vernichten.

Auch beim Überführungskennzeichen Versicherung mit einplanen

Zusätzlich zu den Kosten für die Beantragung kommen noch die Kosten für die Kfz-Versicherung Ihres Fahrzeugs. Die Police kostet zumeist zwischen 70 und 90 Euro. Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zulassen, können Sie diesen Kostenpunkt jedoch oftmals umgehen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie es beim gleichen Anbieter weiterversichern, bei dem es bisher versichert war. In diesem Fall erstattet Ihnen das Versicherungsunternehmen in der Regel die Kosten für Ihre Versicherungspolice.

Damit Sie unter Umständen noch mehr sparen, lohnt es sich, Ihre aktuelle Kfz-Versicherung mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Nicht selten finden sich hier noch Einsparpotentiale. Unser unverbindlicher Rechner hilft Ihnen beim Versicherungsvergleich – und damit auch bei der Suche nach der passenden Kfz-Versicherung für Ihr Auto.

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