Wildunfall: Was tun, wenn es zur Kollision gekommen ist?

Wildunfälle gehören zu den häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen. Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, ist es oftmals bereits zu spät. Erfahren Sie:

  • wie Sie nach einem Wildunfall reagieren sollten
  • welche Versicherung bei Wildunfall zahlt
  • wie Sie sich vor Wildunfällen schützen können

Gerade in der kalten Jahreszeit kommt es vermehrt zu Wildunfällen – mit teils schweren Folgen für Tier und Mensch. Bei widrigen Licht- und Witterungsverhältnissen erkennen Pkw-Fahrer kreuzendes Wild oftmals zu spät und es kommt zum Zusammenstoß. Was ist zu tun, wenn es zu einer Kollision gekommen ist? Über welche Kfz-Versicherung wird der Wildunfall abgewickelt? Und lassen sich Maßnahmen ergreifen, um den Ernstfall zu verhindern?

So reagieren Sie im Ernstfall richtig

Der Deutsche Jagdverband (DJV) empfiehlt, auf keinen Fall auszuweichen, wenn sich die Kollision mit dem Tier nicht mehr vermeiden lässt. Ist es zu einem Unfall gekommen, sollten Sie folgende Verhaltensregeln beachten:

  • Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Stelle des Unfalls mit einem Warndreieck ab.
  • Schaffen Sie das Tier an den Randstreifen, um Folgeunfälle zu verhindern. Fassen Sie das Tier dabei jedoch nicht mit bloßen Händen an, um einer nicht auszuschließenden Tollwutgefahr vorzubeugen.
  • Dem angefahrenen oder verletzten flüchtigen Tier nicht folgen. Merken oder markieren Sie jedoch die Fluchtrichtung, um diese später melden zu können. Der Jäger oder Förster kann dem verletzten Tier dann mit einem ausgebildeten Hund folgen und es von seinem Leiden erlösen.
  • Melden Sie den Zusammenstoß unverzüglich Ihrer Polizeidienststelle und lassen Sie sich von den Beamten eine Bescheinigung über den Unfall ausstellen.
  • Nehmen Sie auf keinen Fall das Wild mit! Wer ein verletztes oder totes Tier mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig, was zu einer Strafanzeige führen kann.

Wildschaden am Auto: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Eine spezielle Wildunfall-Versicherung gibt es nicht. Schäden am eigenen Auto infolge eines Wildunfalls werden von der für Teilkaskoversicherung übernommen. Die Beweispflicht liegt jedoch beim Fahrer. Dieser muss nachweisen, dass die vorhandenen Schäden am Auto durch eine Wild-Kollision entstanden sind, um von seiner Kfz-Versicherung entschädigt zu werden. Bei größeren Tieren wie Wildschweinen oder Rehen ist dies in der Regel einfacher, da die Spuren am Pkw deutlich sichtbar sind. Bei Feldhasen gestaltet sich der Nachweis womöglich schwieriger.

Wenn Ihre Kfz-Versicherung lediglich den Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet, müssen Sie für die entstandenen Schäden selbst aufkommen. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Schadensersatzansprüchen Dritter.

Für die spätere Schadensmeldung und die Kostenerstattung durch den Versicherer ist die Wildschadenbescheinigung der Polizei wichtig. Wenn Sie einen Wildunfall nicht gemeldet haben, können Sie nicht nur Probleme mit der Polizei bekommen, sondern obendrein auch mit Ihrer Versicherung.

Tipp: Schäden nicht voreilig beseitigen!

Um eine nachvollziehbare Beweisführung zu liefern, sollten Sie Schäden am Auto nicht beseitigen, bevor ein Gutachter der Versicherung diese festgestellt hat. Eine Wildschadenbescheinigung von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter erleichtert die Beweisführung zudem erheblich.

Ausweichmanöver nur bedingt gedeckt

Gerade die häufig intuitiv durchgeführten Ausweichmanöver können für Fahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, schwere Folgen haben – auch aus Versicherungssicht. Durch Ausweichmanöver entstandene Folgenschäden sind nicht grundsätzlich durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Das Ausweichen als Rettungsmaßnahme ist erlaubt, womit jedoch die Vermeidung eines Schadens am Kfz gemeint ist – und nicht die Rettung des Tieres. Bei Ausweichmanövern muss laut Urteil des Bundesgerichtshofes der drohende Schaden größer sein als das freiwillig eingegangene Sicherheitsrisiko. Dies ist bei größeren Tieren wie Rehen und Wildschweinen gegeben. Ausweichmanöver vor einem Hasen gelten indes nicht als Rettungsmaßnahme und der Teilkaskoversicherte bekommt nichts ersetzt.

Wildschaden als häufige Unfallursache

Kollisionen mit Rehen, Wildschweinen oder Damwild gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. 2015 wurden insgesamt 263.000 Wildunfälle gemeldet, in über 200.000 Fällen mit tödlichem Ausgang für die Tiere. Heruntergerechnet passiert auf Deutschlands Straße alle zweieinhalb Minuten ein Pkw-Unfall mit Wildschaden. Die Kosten der entstandenen Schäden liegen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Schnitt bei 2.485 Euro – insgesamt ein Schaden von 653 Millionen Euro.

Welche Tierunfälle sind versichert?

Die Teilkaskoversicherung zahlt zumeist nur bei Autounfällen mit Haarwild – dazu zählen Rehe, Wildschweine, Füchse oder auch Hirsche. Zusammenstöße mit Hunden, Katzen, Schafen oder Rindern sind in der Regel jedoch nicht über die Teilkasko versichert. Daher haben viele Versicherer ihren Schutz zusätzlich um Unfälle mit Wirbeltieren ergänzt. Kollisionen mit Vögeln bilden einen Sonderfall. Teilkaskoversicherte bekommen hierbei lediglich Glasschäden ersetzt, etwa wenn die Windschutzscheibe durch den Aufprall eines Vogels zu Bruch geht.

Tierschäden aller Art sind in der Regel lediglich in der Vollkaskoversicherung mit inbegriffen. Allerdings ist es bei den meisten Versicherern möglich, die Teilkaskoversicherung zu erweitern und den Tierschadenschutz darin aufzunehmen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie daher die Vertragsdetails Ihrer Kaskoversicherung überprüfen.

So schützen Sie sich am besten vor einem Wildunfall

Zwar gibt es keine Methode, um 100 Prozent vor Zusammenstößen mit wilden Tieren geschützt zu sein. Der DJV hat jedoch Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen aufgestellt, um die Gefahr zumindest erheblich zu minimieren:

  • Vorsicht bei „Wildwechsel“-Warnschilder! Nehmen Sie den Fuß vom Gas und bleiben bremsbereit. Beobachten Sie den Wald- und Straßenrand genau.
  • Die größte Gefahr droht nachts, in der Morgen- und Abenddämmerung und bei Nebel.
  • Nachts immer mit Fernlicht fahren, so wirken die Augen der Tiere als Rückstrahler. Taucht Wild auf, sofort hupen, bremsen und abblenden.
  • Besondere Gefahr herrscht bei neueren Straßen, die durch Waldgebiete führen. Wildwechsel bleibt dort bestehen, das heißt die wilden Tiere kreuzen nach wie vor die Straße.
  • Brunftzeit ist von September bis Januar und von Juli bis August. Die Tiere sind hier auf Partnersuche und reagieren spontaner. Für Autofahrer daher noch gefährlicher.

Wenn Sie in Waldgebieten rasten, gilt darüber hinaus die Empfehlung, die vorgesehenen Plätze und Wege nicht zu verlassen. Andernfalls gehen Sie die Gefahr ein, Wild aufzuscheuchen. Die flüchtenden Tiere werden somit schnell zur Gefahr für den angrenzenden Verkehr. Aus dem gleichen Grund sollten zudem Hundebesitzer Ihre Vierbeiner nicht frei laufen lassen.

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