Zahlt die Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankungen?

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Auslandskrankenversicherungen zahlen meist nicht für Behandlungskosten infolge von Vorerkrankungen. Die gute Nachricht: Die gesetzliche Krankenkasse springt im Ausland für chronisch Kranke ein. Allerdings gelten bestimmte Bedingungen.

Tapetenwechsel tut uns allen gut. Wenn Sie jedoch chronisch krank sind und bald verreisen, sollten Sie sich vorab informieren, wie Sie sich vor hohen Behandlungskosten im Ausland schützen können – eine Auslandskrankenversicherung alleine reicht nämlich nicht.

Auslandskrankenversicherer übernehmen Unvorhergesehenes

Wenn Sie an Diabetes, Asthma oder einer anderen chronischen Krankheit leiden, haben Sie vor einer Auslandsreise ein Problem: Zwar gibt es Auslandskrankenversicherungen wie Sand am Meer, doch die meisten versichern nur Behandlungen, die unerwartet und akut eintreten. Chronische Krankheiten und deren Folgen sind somit in vielen Fällen ausgeschlossen. Schließlich sind Sie bereits vor Reiseantritt erkrankt und wissen, dass eine Behandlung jederzeit notwendig sein kann.

Allerdings handhaben dies nicht alle Versicherer gleich. Es gibt Tarife, die zahlen, wenn sich der Zustand einer chronisch kranken Person unvorhersehbar verschlechtert – doch es bleibt ein gewisser Spielraum: Waren die Symptome beispielsweise wirklich unvorhersehbar für Sie? Das kann schnell zu Uneinigkeiten mit dem Versicherer führen. Mit einem solchen Tarif sind Sie daher oft unzureichend geschützt.

Individuelle Situation entscheidet

Auslandskrankenversicherungen unterscheiden sich stark und handhaben Vorerkrankungen auch einzelfallabhängig. Es kommt daher, neben den geltenden Versicherungsbedingungen, auf Ihre individuelle Situation an. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihren aktuellen Versicherer. Vielleicht können die Behandlungskosten (anteilig) übernommen werden.

Gesetzliche Krankenkasse springt ein

Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen laut Sozialgesetzbuch V, § 18 die Behandlungskosten im Ausland für chronisch Kranke unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Allerdings stehen Sie als Versicherter in der Pflicht, vor Antritt der Reise nachzuweisen, dass Sie sich nicht privat versichern konnten. Sammeln Sie also am besten mehrere Ablehnungsbescheide von Auslandskrankenversicherern und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein.

Allerdings übernimmt die GKV die Kosten für Behandlungen nur,

  • wenn diese sofort notwendig ist und auch hierzulande möglich gewesen wäre,
  • bis zu der Höhe, die in Deutschland angefallen wäre und
  • für einen Behandlungszeitraum von maximal sechs Wochen.
Wichtig:

Die Kostenübernahme der GKV entfällt, wenn Sie extra für die Behandlung ins Ausland reisen.

Chronisch krank? Auslandskrankenversicherung trotzdem abschließen

Auch wenn Auslandskrankenversicherungen bei Vorerkrankungen meist nicht leisten – verzichten Sie nicht auf diesen wichtigen Schutz. Denn unabhängig von der Vorerkrankung kann immer etwas passieren, sei es ein Beinbruch oder eine schwere Erkältung. Und nur mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie dann vor hohen Kosten geschützt. Das gilt im Übrigen für fast jedes Reiseland. Denn die GKV übernimmt außerhalb Europas keinerlei Behandlungskosten. Und auch innerhalb Europas können Sie auf Zusatzkosten sitzen bleiben. Informieren Sie sich dazu in unserem Ratgeber zur Auslandskrankenversicherung.

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