Springt eine Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft ein?

https://www.tarif-testsieger.de/images/content/schwangere-frau-sitzt-auf-bett.png

Die meisten Reiserücktrittsversicherungen übernehmen die Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie vor Reiseantritt schwanger werden. Allerdings steckt der Teufel im Detail und die Angebote der Anbieter variieren. Erfahren Sie hier, worauf es ankommt.

Sie sind schwanger, fühlen sich pudelwohl und möchten in zwei Monaten verreisen? Oder Sie planen aktuell, schwanger zu werden und gleichzeitig nochmal in den Urlaub zu fahren? In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob eine Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft die Stornokosten übernimmt. Schließlich kann es sein, dass Sie die Reise doch nicht antreten können. Wir sagen Ihnen, worauf Sie jeweils achten müssen.

Schwangerschaft ist in der Regel versichert

Die meisten Reiserücktrittstarife akzeptieren eine Schwangerschaft als Reiserücktrittsgrund und erstatten die Storno- oder Umbuchungskosten, die Ihnen entstehen. Aber: Reicht die bloße Feststellung der Schwangerschaft oder müssen Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten, um Stornokosten erstattet zu bekommen?

Achtung:

Grundsätzlich handhaben dies nicht alle Versicherer gleich. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie daher direkt bei Ihrem Anbieter anrufen. Oder – wenn Sie noch keine Police besitzen – bei mehreren Anbietern nachfragen, wann die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft einspringt.

Szenario 1: Sie sind zum Zeitpunkt der Buchung bereits schwanger

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Buchung wissen, dass Sie schwanger sind, reicht die bloße Feststellung der Schwangerschaft nicht als Reiserücktrittsgrund aus. Sie benötigen eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass die Reise – zum Beispiel aufgrund von Komplikationen oder weil der Geburtstermin in der Reisezeit liegt – nicht zumutbar wäre. Komplizierter wird es, wenn Sie nicht wussten, dass Sie schwanger sind. Denn nun sind Sie in der Nachweispflicht. Bitten Sie Ihren Arzt darum, Ihnen schriftlich zu belegen, wann Sie über die Schwangerschaft informiert wurden.

Szenario 2: Sie werden nach der Reisebuchung schwanger

Werden Sie nach der Buchung schwanger, reicht häufig die reine Feststellung der Schwangerschaft als Reiserücktrittsgrund aus. Allerdings kann es – je nach Anbieter – zu Diskussionen kommen, wenn Sie beispielsweise für eine Woche Wellness-Urlaub im bayerischen Wald gebucht haben. Denn hier ist kein Risiko, wie es auf längeren Flugreisen besteht, ersichtlich. In einem solchen Fall benötigen Sie von Ihrem Arzt daher möglicherweise eine Bescheinigung über Ihre Reiseunfähigkeit.

Achtung:

Erstattung ist gedeckelt

Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, müssen Sie die Gesamtkosten der Reise angeben. Überschlagen Sie hier nicht nur grob den Preis, sondern rechnen Sie genau nach. Denn im Ernstfall erhalten Sie maximal diese Summe erstattet. Wer sich verkalkuliert, bleibt auf Restkosten sitzen.

Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abschließen

Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung spätestens 30 Tage vor Antritt Ihrer Reise ab. Die Ausnahme: Sie haben ein Last-Minute-Angebot gebucht. Dann haben Sie dafür – je nach Anbieter – entweder bis zum Folgetag oder spätestens bis zum dritten Werktag nach der Buchung Zeit. Es ist also nicht notwendig, sich direkt um eine Reiserücktrittsversicherung zu kümmern. Vergleichen Sie lieber mehrere Tarife und schließen Sie die Versicherung separat ab. Das ist meist ohnehin günstiger. Sparen können Sie außerdem, wenn Sie gleich eine Jahresversicherung abschließen.

Krankenschutz fürs Ausland
  • Kostenloser Anbieter-Vergleich
  • Umfassende Tarifdetails
  • Bequem online abschließen
>