Familienrechtsschutz Vergleich: Familienschutz bei Rechtsstreitigkeiten

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Familienrechtsschutz: Sicherheit für Familienmitglieder

Die Tochter fährt regelmäßig mit dem Auto ihrer Eltern zur Universität, da diese einige Kilometer entfernt ist. Auf dem Weg zur Vorlesung biegt sie um eine Kurve und kollidiert mit einem anderen Autofahrer. Dieser zieht vor Gericht und verlangt neben Schadensersatz auch noch Schmerzensgeld. Gibt das Gericht dem Geschädigten recht, können schnell hohe Kosten auf die junge Studentin zukommen. Da die Eltern jedoch eine Familienrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die auch ihr Kind vor den Kosten rechtlicher Streitigkeiten schützt, übernimmt die Versicherung nach der Schadenmeldung und einer anschließenden Prüfung der Sachlage die entstandenen Kosten. Und zwar nicht nur die Kosten für den Anwalt und das Gericht für beide Seiten, sondern auch den entstandenen Sachschaden sowie die Kosten für den bewilligten Schadensersatz.

Was ist eine Familienrechtsschutzversicherung?

Ist von einer Familienrechtsschutz die Rede, so kann dies zweierlei Bedeutung haben. Mehrheitlich wird dieser Ausdruck verwendet, um damit deutlich zu machen, dass es sich bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung um einen Familientarif handelt. Dieser versichert nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch dessen Familie. Doch kann die Bezeichnung Familienrechtsschutz auch dafür stehen, dass es sich um eine Rechtsschutzversicherung handelt, die den Bereich Familienrecht absichert. Tarife, die diese Leistung absichern, sind jedoch selten.

Die Rechtsschutzversicherung Familienrecht

In einigen Fällen wird unter einer Familienrechtsschutz eine Rechtsschutz für Familienrecht vermutet. Die Frage, ob eine Rechtsschutz Familienrecht abdeckt, kann in der Regel mit einem „Nein“ beantwortet werden. Denn in den meisten Fällen ist genau dieser Bereich nicht versichert. Die Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung bei Scheidung ist eher selten. Streiten sich Eltern vor Gericht um den Unterhalt oder das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, ist dies meist auch nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Deshalb sollte gut recherchiert werden, welche Rechtsschutzversicherung Scheidung auch tatsächlich absichert.

Zur Rechtsschutzversicherung Familie

Doch geht es bei einer Familienrechtsschutzversicherung in der Regel nicht um eine Rechtsschutz bei Scheidung. In den meisten Fällen handelt es sich vielmehr um eine Rechtsschutzversicherung für Familien. Zudem bezeichnet der Ausdruck Familienrechtsschutzversicherung in einigen Fällen auch Tarife, die mehr als nur eine Person absichern. Unabhängig davon, ob es sich um ein Paar ohne Kinder oder eine Familie mit drei Kindern handelt.

Wer ist durch die Familien Rechtsschutzversicherung abgesichert?

Anders als bei der Rechtsschutzversicherung für Singles, sichert die Familienrechtsschutz nicht nur den Versicherungsnehmer ab. Bei diesen Tarifen sind zudem der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner sowie alle unverheirateten Kinder abgesichert. Der Schutz für den Nachwuchs gilt in der Regel solange, bis dieser einen eigenen Beruf ausübt. Ergänzend sichert der Familien Rechtsschutz häufig auch im gleichen Haushalt lebende Eltern oder Großeltern ab, genauso wie deren Lebenspartner. Die Voraussetzung ist, dass diese im gleichen Haushalt leben und auch dort gemeldet sind. Auch unverheiratete Paare können eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung abschließen, ob es sich hierbei um einen Familien- oder einen Partnertarif handelt, kommt auf die Bezeichnung des jeweiligen Anbieters an.

Doch hängt es nicht nur von der Tarif-Wahl ab, wer durch die Rechtsschutzversicherung geschützt ist. Relevant ist in dieser Hinsicht auch, welche Bereiche durch die Versicherung abgedeckt werden. Beinhaltet die Rechtsschutzversicherung beispielsweise einen Verkehrsrechtsschutz, so ist nicht nur die versicherten Personen als Eigentümer, Erwerber, Halter, Mieter, Leasingnehmer und Verkäufer aller Fahrzeuge der Familie abgesichert. Auch berichtigte Fahrer und Insassen dieser Fahrzeuge sind mitversichert. Zudem ist man auch selbst als Insasse und berechtigter Fahrer von fremden Fahrzeugen geschützt.

Familien Rechtsschutz: Was genau ist abgesichert?

Welche Leistungen die jeweilige Rechtsschutzversicherung abdeckt, ist in erster Linie davon abhängig, welchen Lebensbereich man versichern möchte. Dementsprechend kann man verschiedene Bausteine auswählen, die die Versicherung einschließt. In der Regel können maximal folgende 5 Bausteine mit der privaten Rechtsschutzversicherung abgesichert werden:

  • Privatrechtsschutz: Baustein, der den privaten Bereich der versicherten Personen abdeckt. Häufige Bestandteile sind hier Schadenersatz-, Sozial-, Steuer- sowie Vertrags- und Sachenrecht-Rechtsschutz.
  • Berufsrechtsschutz: Baustein, der die versicherten Personen bei rechtlichen Streitigkeiten im Berufsleben schützt.
  • Verkehrsrechtsschutz: Baustein, der die versicherten Personen als Teilnehmer im Straßenverkehr absichert. Dazu gehören nicht nur Eigentümer, Halter und Fahrer eines Fahrzeugs, sondern auch Fußgänger, Fahrradfahrer und Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Mietrechtsschutz: Baustein, der die versicherten Personen rund um das private Wohnen absichert. In der Regel gilt dieser Schutz nicht nur für Mieter, sondern auch für Personen, die in einer eigenen Immobilie oder Wohnung leben.
  • Vermieterrechtsschutz: Baustein, der die versicherten Personen als Vermieter einer Immobilie oder Wohneinheit absichert.

Welche Bausteine in Zuge einer Famlienrechtsschutz abgeschlossen werden sollten, hängt vor allem vom Bedarf der versicherten Personen ab. Schließlich macht es wenig Sinn, den Baustein Vermietung abzusichern, wenn keiner der Versicherten eine Immobilie bzw. Wohneinheit vermietet.

Worauf sollte bei der Familienrechtsschutz noch geachtet werden?

Vor Abschluss einer Familienrechtsschutz sollte zudem darüber nachgedacht werden, wie hoch die vereinbarte Versicherungssumme ausfallen soll. Hierbei handelt es sich um die Höchstgrenze der Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung für einen Schadensfall übernommen werden. Diese fällt jedoch im Ausland nicht immer so hoch wie im Inland aus.

Möchte man zwar nicht auf einen Leistungsbaustein verzichten, aber dennoch einen niedrigeren Beitrag bezahlen, so kann dies über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung erreicht werden. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der im Schadensfall durch den Versicherten selbst getragen werden muss. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Versicherungsbeitrag. Doch sollte man darauf achten, dass die Selbstbeteiligung nicht zu hoch veranschlagt wird. Schließlich sollte man diesen Betrag idealerweise immer zur Verfügung haben.

Auch sollte beachtet werden, dass einige Bausteine der Familienrechtsschutz nicht gleich direkt nach Abschluss genutzt werden können. Denn für einige Leistungen besteht in der Regel eine Wartefrist zwischen 3 und 6 Monaten. Anspruch auf diese Inhalte der Rechtsschutzversicherung hat man also erst, wenn die entsprechende Wartefrist abgelaufen ist.

Familienrechtsschutz: Den richtigen Tarif finden

Hat man sich für den Abschluss einer Familienrechtsschutz entschieden, sollte man im nächsten Schritt die benötigten Bausteine der Rechtsschutzversicherung festlegen. Ist dies geschehen, so hilft ein Familien Rechtsschutz Vergleich dabei, sich einen Überblick über die verschiedenen Tarife und die darin enthaltenen Leistungen zu machen. Hat man das passende Angebot gefunden, kann dieses ganz einfach und bequem online abgeschlossen werden.

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