DSL Vertrag kündigen und Top-Konditionen finden

DSL-Tarif kündigen und neuen Vertrag abschließen:

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Kinokarten werden häufig nicht mehr an der Kasse gekauft, sondern ganz bequem am Rechner über das Internet erworben. Möchte man den Abend lieber auf dem heimischen Sofa verbringen, kann man aber ebenso gut einen Film online streamen. Dank immer schnellerer Datenverbindungen ist das längst kein Problem mehr. Mittlerweile werden sogar Glasfaserleitungen verbaut, mit deren Hilfe Kunden eine Internetgeschwindigkeit von bis zu 1.000 Megabyte erhalten können. Zur Nutzung dieser schnellen Internetverbindung bieten Provider eine Vielzahl an DSL-Verträgen an, deren Tarife an die neuen Anforderungen angepasst wurden. Möchte man von derartigen Angeboten profitieren, ist es nötig die neuesten DSL-Tarife zu vergleichen und zu prüfen welcher Vertrag den eigenen Vorstellungen entspricht. Wer aktuell noch einen verbindlichen Internet-Vertrag hat, kann über eine DSL-Kündigung nachdenken. Gerade Neukunden erhalten meist äußerst attraktive Konditionen.

DSL Vertrag kündigen

In der Regel liegt die gängige Mindestvertragslaufzeit für DSL-Verträge bei 24 Monaten. Längere Vertragslaufzeiten dürfen laut dem Telekommunikationsgesetz nicht vereinbart werden. Üblicherweise hat jeder Vertrag schriftlich festgehaltene Kündigungsfristen. Im Allgemeinen müssen Kunden den 24-monatigen DSL-Vertrag kündigen bevor die letzten drei Vertragsmonate beginnen. Als Kündigungs-Stichtag zählt der Tag an dem das Schreiben beim Anbieter eingeht. Um sicherzugehen, sollte man grundsätzlich die konkreten Vertragsbestimmungen lesen und sich wichtige Fristen im Kalender notieren.

DSL-Kündigung: Vorlage

Möchte man von den attraktiven Neukunden-Angeboten profitieren, wird die DSL-Kündigung alle zwei Jahre notwendig. Wurde der Termin nicht im Kalender markiert, kann dieser schnell vergessen werden. In solchen Fällen kann auch eine vorsorgliche Kündigung sinnvoll sein, die vorzeitig abgeschickt wird. Dazu muss lediglich die DSL-Kündigung-Vorlage ausgedruckt, ausgefüllt und abgeschickt werden.

Kündigungsschreiben Internet (PDF) jetzt downloaden

Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Internet und Telefon

Wird zum Vertragsende hin gekündigt, spricht man von einer sogenannten ordentlichen Kündigung. Wer die Kündigungsfrist versäumt, muss häufige eine Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate akzeptieren. Möchte man den DSL-Vertrag vorzeitig kündigen, ist dies meist nur außerordentlich möglich. Für eine außerordentliche Kündigung muss ein bestimmter Härtefall, wie beispielsweise Privatinsolvenz oder das Ableben des Vertragspartners, vorliegen, der das Sonderkündigungsrecht betrifft und eine vorzeitige Kündigung rechtfertigt. Doch auch bei Härtefällen können Anbieter häufig selbst entscheiden ob sie die außerordentliche Kündigung akzeptieren oder nicht, da für viele Situationen in der Praxis eine feste Gesetzesgrundlage fehlt.

Sonderkündigungsrecht: Internet kündigen bei Umzug

Ein Umzug allein ist in der Regel kein gültiger Grund für einen vorzeitigen Anbieterwechsel oder eine Kündigung, da der Kunde üblicherweise die Möglichkeit hat den bestehenden DSL-Vertrag am neuen Wohnort weiterzuführen. Allerdings ist der aktuelle Anbieter dazu verpflichtet bei gleichbleibenden Konditionen die vertraglich festgehaltenen Leistungen auch am neuen Wohnort zu erbringen. Liefert er dort beispielsweise eine geringere Bandbreite als zuvor, kann der Kunde Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen. Kunden sollten daher nach Freischaltung des Internets im neuen Zuhause die Geschwindigkeit testen. Grundsätzlich wichtig ist, dass der Anbieter so früh wie möglich über den Wohnortwechsel informiert wird. Entsteht durch den Umzug ein gewisser Aufwand für den Provider, so kann er diesen in Rechnung stellen – die Aufwandsentschädigung darf in der Regel aber nicht höher ausfallen die Kosten, die für einen Neuanschluss entstehen würden.

Bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland können Anbieter gegen Vorlage entsprechender Nachweise die Sonderkündigung nach eigenem Ermessen erlauben oder ablehnen. Treten im Ausland allerdings dauerhafte Störungen der Dienstleistungen auf, sodass die Dienstqualität erheblich gemindert wird, sollte der Kunde den Anbieter schnellstmöglich über den schlechten Service informieren und zur Nachbesserung auffordern. Erfolgt nach mehrmaliger Ermahnung des Nutzers keine Verbesserung der Leistung, kann dieser üblicherweise dem Internetanbieter kündigen.

Widerrufsschreiben für Vertragsrücktritt aufsetzen

Wer online voreilig einen DSL-Vertrag abgeschlossen hat und beispielsweise direkt im Anschluss feststellt, dass der gleiche Tarif von einem anderen Anbieter günstiger zur Verfügung gestellt wird, kann üblicherweise von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und innerhalb von 14 Tagen das Internet kündigen (BGB § 312 d). Das gilt für sogenannte Fernabsatzgeschäfte, also jene die über Internet, E-Mail, Telefon oder Brief abgeschlossen wurden. Die Stornierung des Vertrages, also das Widerrufsschreiben, sollte unbedingt in schriftlicher Form erfolgen sowie über den Postweg verschickt werden.

Vertragswiderruf PDF

Möchte man das Widerrufsschreiben in jedem Fall korrekt abschicken, kann man die Widerruf-Vorlage verwenden. In dieser sind alle nötigen Bestandteile eines Widerrufs für den Ausdruck enthalten.
Widerruf-Vorlage PDF

Im Widerrufsschreiben ist der Kunde nicht dazu verpflichtet Gründe für den Widerruf anzugeben. Im Rahmen der 14-tätigen Frist gilt der Tag als entscheidend, an dem das Schreiben beim betreffenden Anbieter eingeht, daher macht das Versenden mit Einschreiben und Rückschein meist Sinn. Router und andere Hardware, die auch Teil des Vertrages sind, müssen unbeschädigt an den Anbieter zurückgesandt werden – die Kosten hierfür trägt in der Regel der Kunde selbst.

Vorsicht geboten ist allerdings bei Verträgen, die in einer Filiale oder einem Geschäft abgeschlossen wurden. Diese sind häufig direkt gültig und können in vielen Fällen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Kunden können folglich den Internet-Vertrag erst kündigen, wenn die Vertragslaufzeit ihrem Ende zugeht.

DSL-Speedtest nutzen

Wer den Verdacht hat, dass er mit seinem neuen DSL-Vertrag nicht die gewünschte Internet-Geschwindigkeit erreicht, kann einen DSL-Speedtest nutzen. Dieser testet die mögliche Brandbeite, die an dem betreffenden Ort verfügbar ist.

Kündigung: Telefonanschluss

Im Zuge eines DLS-Vertrages wird dem Kunden meist auch ein kostenloser Festnetz-Anschluss mit günstigen oder sogar im Vertragspaket enthaltenen Konditionen angeboten. Hat man noch einen eigenständigen Telefonvertrag, kann es passieren, dass man für die gleiche Leistung doppelt bezahlt. In solchen Fällen sollte man den alten Telefonanschluss kündigen um Kosten zu sparen. In der Regel ist aber auch dieser an eine bestimmte Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfrist gebunden. Bevor Kunden das Telefon kündigen, sollten sie darauf achten, dass der neue Vertrag unmittelbar an das Ende des Altvertrages anknüpft. Ansonsten kann es passieren, dass man eine gewisse Übergangszeit vollständig ohne Internet und Telefon auskommen muss.

Möchte man das bestehende Festnetz kündigen, sollte man auch hier eines beachten: Die Kündigungsfrist. Telefonvertrag, seine Konditionen und Bestimmungen können in der Regel ebenso bis zu drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Wer sicher weiß, dass er nach Vertragsende einen Anbieterwechsel anstrebt, kann auch schon vorsorglich kündigen. Dabei muss im Kündigungsschreiben lediglich die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwendet werden. Bestenfalls sollte man sich aber eine schriftliche Bestätigung über das Beenden des Vertrages zuschicken lassen, sodass man die Kündigung nötigenfalls beweisen kann.

Kündigung Telefonvertrag:

Wer mit seinem aktuellen Vertrag unzufrieden ist, kann schnell und einfach das Kündigungsschreiben für Telefonvertrag nutzen. PDF einfach ausdrucken, ausfüllen und abschicken.
Kündigungsschreiben-Telefonvertrag

Jederzeit mögliche Kündigung: DSL ohne feste Vertragslaufzeit

Je nach Lebenssituation können flexible Vertragsbestimmungen sowie die Möglichkeit jederzeit eine DSL-Kündigung abzuwickeln sehr wichtig sein. Wer beispielsweise in den folgenden Monaten oder Jahren den Wohnort wechselt oder nicht genau weiß wo ihn sein beruflicher Werdegang hinführt, kann sich dazu entscheiden einen DSL-Vertrag ohne Mindestlaufzeit abzuschließen. In der Regel sind die monatlichen Gebühren dieses Vertragsmodells zwar etwas höher als die von DSL-Verträgen mit einer 24-monatigen Laufzeit, dafür ist der Kunde absolut ungebunden und kann ohne Begründung jederzeit den Internet- als auch Telefonvertrag kündigen.

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