Grundfähigkeitsversicherung – sinnvolle Alternative zur BU?

Können Sie Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, kann in manchen Fällen die Grundfähigkeitsversicherung einspringen. Erfahren Sie hier,

  • Wann Sie eine solche Versicherung benötigen
  • Wie sie sich von der BU unterscheidet
  • Wie sinnvoll sie ist

Von einer Grundfähigkeitsversicherung haben Sie vielleicht bereits im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehört. Beide Versicherungen können eine wichtige finanzielle Absicherung sein, wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können. Allerdings ist eine Grundfähigkeitsversicherung die zweite Wahl. Erfahren Sie, wann sie leistet und worin der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) liegt.

Wann leistet eine Grundfähigkeitsversicherung?

Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie elementare körperliche Fähigkeiten wie das Sehen, Sprechen, Hören, Heben, Gehen, Bücken oder auch Treppensteigen durch Krankheit oder Unfall verlieren. Häufig sind auch geistige Fähigkeiten wie Ihre Konzentration oder Orientierung (gegen Aufpreis) im Schutz inbegriffen. Grundsätzlich legt jeder Anbieter aber individuell fest,

  • welche Fähigkeiten im Detail versichert sind,
  • wie stark die Fähigkeit eingeschränkt sein muss, und
  • ob der Verlust mehrerer Fähigkeiten nötig ist, um Leistungen zu erhalten.

Wenn Sie pflegebedürftig werden, bekommen Sie ebenfalls eine Grundfähigkeitsrente – ab welcher Pflegestufe (entsprechend der gesetzlichen Pflegeversicherung) entscheidet jeder Versicherer selbst. Optional können Sie bei einigen Grundfähigkeitsversicherungs-Anbietern schwere Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie psychische Erkrankungen wie eine Depression gegen Aufpreis mitversichern lassen. Einige Anbieter leisten auch Einmalzahlungen anstelle einer monatlichen Rente. Informieren Sie sich am besten vorab, welche Vorsorge-möglichkeiten es gibt.

Anbieter gewichten Grundfähigkeiten oft unterschiedlich

Viele Anbieter teilen Grundfähigkeiten in unterschiedliche Kategorien, Kataloge genannt, ein. Verlieren Sie eine Fähigkeit aus Katalog A (z. B. Sprechen), erhalten Sie die volle Versicherungsleistung. Für Fähigkeiten aus Katalog B gibt es jedoch erst dann Geld, wenn mehrere davon stark beeinträchtigt sind. Einige Versicherer verzichten inzwischen darauf, Grundfähigkeiten unterschiedlich zu gewichten und leisten immer bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer einzigen Grundfähigkeit. Solche Tarife bieten damit einen umfassenderen Schutz.

Achtung, Mindestdauer berücksichtigen!

Wie hoch Ihre Grundfähigkeitsrente ausfällt, legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Orientieren Sie sich dabei an Ihrem aktuellen Gehalt. Sie erhalten die Rente solange die Beeinträchtigung besteht und maximal bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Aber aufgepasst: Grundfähigkeitsversicherungen zahlen nur, wenn Sie für eine bestimmte Mindestdauer beeinträchtigt sind – häufig sind das 12 Monate. Einige wenige Tarife leisten bereits nach sechs Monaten.

Grundfähigkeitsversicherung: Vergleich mit BU

Auch wenn sie einen ähnlichen Schutz bieten – es gibt mehrere Unterschiede zwischen einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Um Leistungen aus einer Grundfähigkeitsversicherung zu erhalten, ist es unerheblich, ob Sie noch arbeiten können oder nicht – anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn eine BU sichert Ihre Arbeitskraft ab und leistet, wenn Sie länger als sechs Monate arbeitsunfähig sind. Somit kann sich eine Grundfähigkeitsversicherung auch für nicht-berufstätige Menschen eignen.
  • Grundfähigkeitsversicherungen greifen nur bei Verlust der Grundfähigkeiten, die im Vertrag stehen. Damit ist der Schutz von Vornherein eingeschränkt. Eine BU schützt in der Regel umfassender. Das spiegelt sich auch in den Kosten wider. Grundfähigkeitsversicherungen sind meist günstiger als BU-Tarife.
  • Eine BU zahlt, wenn Sie länger als sechs Monate berufsunfähig sind. Viele Grundfähigkeitsversicherungen leisten später, nämlich erst nach 12 Monaten.

Für beide Policen gilt: Sie müssen Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Sie an Vorerkrankungen leiden, müssen Sie sowohl bei der BU als auch bei der Grundfähigkeitsversicherung mit Ausschlüssen rechnen oder dementsprechend mehr bezahlen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß, denn sonst erhalten Sie im schlimmsten Fall gar keine Leistungen.

Prüfen Sie die Bedingungen für wichtige Grundfähigkeiten

Grundfähigkeitsversicherungen zahlen, wenn Sie elementare Fähigkeiten verlieren oder wenn diese stark eingeschränkt sind – das bietet viel Spielraum: Reicht es beispielsweise, wenn Sie nach einem Unfall schwerhörig sind oder müssen Sie komplett taub sein, um Leistungen zu erhalten? Grundsätzlich legt dies jeder Versicherer selbst fest. Die Angebote variieren deshalb stark. Sie sollten bei Grundfähigkeiten, die für Sie besonders wichtig sind, daher genau die Versicherungsbedingungen prüfen. Stehen Sie beispielsweise viel im Beruf, sollte der Versicherer bei dieser Grundfähigkeit auch besonders kulant sein.

Ist eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative zur BU?

Grundsätzlich schützt eine BU umfassender. Wenn Sie Ihre Arbeitskraft absichern möchten, sollte daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre erste Wahl sein. Können Sie jedoch keine BU abschließen – sei es aus finanziellen oder beruflichen Gründen – ist eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative. Bei einigen Anbietern können Sie den Vertrag ganz an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Arbeiten Sie beispielsweise im Krankenhaus, können Sie ein behördliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz mitversichern lassen. Verdienen Sie Ihr Geld mit Autofahren, können Sie die Grundfähigkeit Autofahren sowie den Verlust Ihrer Fahrlizenz in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.

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