Private Pflegeversicherung: Vergleich der Zusatzversicherungen

Eine private Pflegeversicherung ergänzt im Pflegefall die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier erfahren Sie:

  • was für Pflegezusatzversicherungen es gibt
  • welche Faktoren Beitragskosten beeinflussen
  • ob es private Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsprüfung gibt

Für den Fall der Fälle

Spricht man von der privaten Pflegeversicherung, ist in den meisten Fällen die private Pflegezusatzversicherung gemeint, die im Pflegefall die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen soll. Immer mehr Menschen schließen eine solche Zusatzversicherung ab, damit sie über die Grundsicherung hinaus Pflegeleistungen erstattet bekommen. Dabei stehen den Versicherten für die Auszahlung der Pflegeleistungen verschiedene Modelle zur Verfügung, die von den Unternehmen angeboten werden.

Was ist eine private Pflegezusatzversicherung?

Das deutsche Pflegesystem ruht auf mehreren Säulen, die die Pflege einer Person finanziell ermöglichen. Es gibt zum einen die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sind sowohl in der sozialen Pflegeversicherung, als auch in der privaten Pflegepflichtversicherung umgesetzt. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind damit sowohl die den Krankenkassen angeschlossenen Pflegekassen, als auch private Versicherungsunternehmen. Beide Träger erbringen zuerst einmal nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und decken damit den Grundbedarf.

Doch damit sind sie keine Vollversicherungen. Stattdessen übernehmen sie nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten. Daraus entsteht eine Versorgungslücke. Damit im Ernstfall jedoch möglichst viele der entstehenden Kosten gedeckt werden, können Versicherte frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, um zusätzlich vorzusorgen und im Pflegefall die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung zu ergänzen. Solche Zusatzversicherungen können bei privaten Versicherungsunternehmen (nicht jedoch bei den gesetzlichen Pflegekassen) abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann zum Beispiel vermieden werden, dass Kinder im Rahmen des Elternunterhalts für Pflegeleistungen aufkommen müssen.

Pflegebedürftigkeit ist maßgebend

Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche und die private Pflegeversicherung Leistungen zahlen, ist die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person. Für den Versicherten muss also mindestens der Pflegegrad 1 (bisher die Pflegestufe 1) festgestellt worden sein. Vom zugeordneten Pflegegrad hängen auch die Leistungen der Pflegeversicherung ab. Während jedoch in der gesetzlichen Pflegeversicherung für jeden Grad feste und einheitliche Beträge geleistet werden, hängt die Höhe der Leistungen für einen Pflegegrad in der Pflegezusatzversicherung auch von dem individuellen Beitragssatz des Versicherten ab. Dabei gilt: Umso höher die monatlichen Beiträge an die Versicherung sind, umso umfangreicher sind am Ende auch die Leistungen, die im Pflegefall gezahlt werden.

Welche Arten der privaten Pflegeversicherung gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man drei verschiedene Arten der privaten Pflegeversicherung. Versicherte können sich für eines der drei Modelle entscheiden. Um besser einschätzen zu können, welche private Pflegeversicherung sinnvoll für die eigenen Bedürfnisse ist, sollte man sich eingehend mit den verschiedenen Modellen beschäftigen.

  • Die Pflegetagegeldversicherung
  • Die Pflegekostenversicherung
  • Die Pflegerentenversicherung
Pflegegrade seit 2017

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, das seit Januar 2017 umgesetzt ist, wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff generalüberholt und stärker am Bedarf der Versicherten ausgerichtet. Die neuen fünf Pflegegrade ersetzen die alten Pflegestufen. Die Pflegegrade bilden nun die Grundlage für die Berechnung der Pflegeleistungen.

1. Die Pflegetagegeldversicherung

Bei einer Pflegetagegeldversicherung erhält man bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit täglich einen vereinbarten Geldbetrag. Dieser richtet sich allerdings nicht nach den Kosten, die der Versicherte zu begleichen hat. Ausschlaggebend für den Tagessatz ist nicht nur der vereinbarte Höchstbetrag pro Tag, sondern auch der Pflegegrad, den der Versicherte besitzt. Häufig wird der höchste Tagessatz erst mit Erreichen des Pflegegrads 5 ausbezahlt.

Der Vorteil der Pflegetagegeldversicherung ist, dass der tägliche Betrag unabhängig von den eigentlichen Kosten ausbezahlt wird. Das Pflegetagegeld steht dem Pflegebedürftigen also frei zur Verfügung und ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. So kann der Tagessatz beispielsweise auch für Hilfe von Familienangehörigen oder Freunden verwendet werden. Möchte man das Geld jedoch für professionelle Pflegeleistungen verwenden, sollte man auf eine ausreichende Höhe beim Tagessatz achten.

2. Die Pflegekostenversicherung

Von einer Pflegekostenversicherung werden im Pflegefall die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen. Entweder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder anteilig zu einem bestimmten Prozentsatz. In der Regel müssen die entstandenen Kosten durch Rechnungen nachgewiesen werden. Ein Vorteil der Pflegekostenversicherung ist, dass sich die Erstattungen der Kostenentwicklung für Pflegebehandlungen anpassen. Auf diese Weise kann auch bei steigenden Preisen der größere Auslagenanteil gedeckt werden. Ein Nachteil dieser Versicherungsvariante ist jedoch, dass die Unterstützung für Familienangehörige und Freunde deutlich geringer vergütet wird als eine professionelle Leistung von Pflegekräften.

3. Die Pflegerentenversicherung

Eine Pflegerentenversicherung zahlt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente an den Versicherten. Die Höhe dieser Leistung hängt – wie auch beim Pflegetagegeld – einerseits vom Pflegegrad, andererseits von den Monatsbeiträgen ab. Das Rentengeld steht dem Versicherten frei zur Verfügung und ist nicht an bestimmte Behandlungen gebunden. Eine solche Versicherung ist allerdings nicht günstig und rechnet sich oft nur dann, wenn die Pflegebedürftigkeit früh im Leben eintritt. Ein Pflegetagegeld bietet eine ähnliche finanzielle Flexibilität, ist dabei aber schon günstiger zu bekommen.

Diese Faktoren beeinflussen den Beitrag

Vor allem der Versicherungsumfang beeinflusst in der privaten Pflegeversicherung die Beitragshöhe. Und während das Geschlecht des Versicherungsnehmers bei der Beitragsberechnung keine Rolle mehr spielt, haben drei andere persönliche Faktoren eine entscheidende Rolle hierbei:

  • Das Alter bei Eintritt in die Versicherung
  • Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person
  • Mögliche Vorerkrankungen

Die Gesundheitsfragen des Versicherers sollten wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Falsche Angaben können im Pflegefall ansonsten dazu führen, dass der Versicherer manche Leistungen nur zum Teil oder gar nicht übernimmt. Vorerkrankungen sollten daher unbedingt angegeben werden, auch wenn sie Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse zur Folge haben.

Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Möchte man das Risiko einer Ablehnung nicht eingehen, kann eine staatlich geförderte Variante der Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, die es seit Januar 2013 gibt. Bei dieser auch als Pflege-Bahr bekannten Pflegetagegeldversicherung werden bei Neuverträgen keine Gesundheitsfragen gestellt. Zudem dürfen weder Ausschlüsse noch Risikozuschläge für diese Absicherung verlangt werden. Voraussetzung für diese Förderung ist ein monatlicher Beitrag von mindestens 10 Euro. Außerdem muss die private Pflegeversicherung im Pflegefall für den Pflegegrad 5 (vorher Pflegestufe 3) ein Pflegegeld von mindestens 600 Euro zahlen. Trifft dies alles auf die Police zu, fördert der Staat die Versicherung mit 5 Euro monatlich.

Hilfe zur Pflege

Sollten die gesetzlichen und privaten Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, kann beim zuständigen Sozialamt die Hilfe zur Pflege beantragt werden. Diese übernimmt ausstehende Kosten. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt, um die Kosten selbst zu tragen.

Private Pflegeversicherung: Vergleich nach wichtigen Kriterien

Die Leistungen der Anbieter in der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich teilweise sehr stark voneinander. So bietet ein Unternehmen vielleicht für die private Pflegeversicherung Leistungen, die ein anderer Versicherer nicht im Angebot hat. Daher sollten die Tarife vorher unbedingt in einigen wichtigen Punkten miteinander verglichen werden:

  • Leistungszahlung schon ab 1. Pflegegrad
  • Bei stationärer und häuslicher Pflege
  • Keine Verringerung der Leistung, wenn Familienangehörige statt professionelle Pflegekräfte die Pflege übernehmen
  • Keine neuen Gesundheitsfragen, keine neue Wartezeit
  • Beitrags- und Leistungsdynamik, um auf Preisänderungen reagieren zu können
  • Leistungsbeginn mit Anerkennung der Pflegebedürftigkeit
  • Am besten keine oder eine sehr kurze Wartezeit
  • Rückwirkende Leistung, wenn der Versicherungsfall zu spät gemeldet wurde

Die Wahl des passenden Tarifs

Wer über die gesetzliche Grundsicherung hinaus für den Pflegefall vorsorgen möchte, kann eine private Pflegeversicherung abschließen. Die verschiedenen Modelle des Pflegezusatzes bieten jeweils Vor- und Nachteile. Insbesondere ein Pflegetagegeld kann jedoch sehr flexibel für verschiedene Anforderungen in der Pflegesituation eingesetzt werden und die Pflegelücke schließen. Was allerdings für die meisten Versicherungsprodukte gilt, gilt auch für die private Pflegeversicherung: Test und Vergleich der angebotenen Tarife sind zwingend notwendig, um böse Überraschungen zu vermeiden.

>