Pflegestärkungsgesetz 2017: Auf dem Weg zu einer besseren Pflege

Das Pflegestärkungsgesetz soll die Bedingungen für die Pflege verbessern. 2017 wurde ein neues Gesetz erlassen, das die gesetzliche Pflegeversicherung reformiert. Erfahren Sie hier, wie die drei Pflegestärkungsgesetze aussehen und wie Sie sonst noch vorsorgen können.

Seit 1995 gibt es in Deutschland die gesetzliche Pflegeversicherung. Gut 20 Jahre später wird die Pflege einer umfassenden Reform unterzogen. Mit drei Pflegestärkungsgesetzen sollen Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung verbessert werden. Nachdem in einem ersten Schritt die Finanzierung auf ein neues Fundament gestellt wurde, wurde 2017 der Pflegebedürftigkeitsbegriff stärker am individuellen Bedarf der Versicherten ausgerichtet. Außerdem sollen mit der dritten Teilreform die Kommunen stärker eingebunden werden.

Das Nach und Nach der Pflegereform

Die Pflegereform besteht eigentlich aus mehreren Teilreformen, die jeweils eigene Schwerpunkte setzen, um die Pflege in Zukunft zu stärken. Diese Reformen wurden mit drei Pflegestärkungsgesetzen vorangetrieben. Das Pflegestärkungsgesetz I (kurz: PSG I) ist bereits am 1. Januar 2015 in Kraft getreten, PSG II und III Anfang 2017. Die Reformen betreffen in erster Linie die gesetzliche Pflegeversicherung. Da sich die private Pflegezusatzversicherung allerdings an den gesetzlichen Leistungen orientiert und auf diesen aufbaut, sind auch die privaten Zusatztarife von den Reformen betroffen.

Übrigens: Wie andere Bereiche der Sozialversicherung ist auch die Pflegeversicherung eine komplizierte Angelegenheit. Unser Ratgeber zur Pflegeversicherung informiert Sie detailliert über zentrale Fragen.

Der wichtigste Schritt zur besseren Pflege

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz fand die wichtigste Änderung der Pflegereform statt. Pflegebedürftigkeit wird nun nicht mehr – wie bisher – nur starr anhand der Zeit gemessen, die zur Pflege einer Person nötig ist. Stattdessen wird der konkrete Pflegebedarf an der individuellen Selbstständigkeit des Betroffenen gemessen. Wer wenig selbstständig ist und in seinem Alltag viel Hilfe benötigt, bekommt einen hohen Pflegegrad (vor der Reform: Pflegestufe) zugewiesen; wer hingegen noch viele der alltäglichen Dinge selbst verrichten kann, bekommt einen niedrigeren Pflegegrad zugeteilt. Konkret wird der Grad der Pflegebedürftigkeit anhand von körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen gemessen. Die bisherige Konzentration auf körperliche Gebrechen weicht damit einer realistischeren Einschätzung des Pflegebedarfs und kommt vor allem Demenzkranken zugute.

Zeitliche Verzögerung

Ein wenig verwirrend sind die Zeitpunkte, zu denen die Pflegegesetze in Kraft treten. Denn zwischen Inkrafttreten und Umsetzung durch die Pflegekassen und Versicherungsunternehmen vergeht immer etwas Zeit. So kommt es, dass Versicherte die Auswirkungen des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes erst seit Januar 2017 spüren, obwohl die Gesetze schon vor einiger Zeit beschlossen wurden.

Erstes Pflegestärkungsgesetz: Änderungen bereits seit 2016 umgesetzt

Das Pflegereformgesetz ist zum Teil bereits umgesetzt. Versicherte zahlen seit 2016 einen im Vergleich zu den Vorjahren erhöhten Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung. Gleichzeitig wurde ein Vorsorgefonds eingerichtet, um die kommenden Mehrleistungen der Pflegeversicherung zu finanzieren. Denn aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Systems der Pflegegrade erhalten künftig mehr Menschen Versicherungsleistungen. Insbesondere das Pflegegeld soll flexibler nutzbar sein, um damit zum Beispiel pflegenden Angehörigen eine Aufwandsentschädigung zu gewährleisten.

Darum geht es im Dritten Pflegestärkungsgesetz 2017

Mit der Umsetzung des PSG III ist das neue Pflegegesetz komplett. In einem letzten Schritt werden die Kommunen für ihre Arbeit im Pflegebereich gestärkt. Deutschlandweit sollen Pflegezentren eingerichtet werden, in denen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beraten lassen können. Außerdem werden Pflegedienste stärker kontrolliert. Anbieter, die unter Betrugsverdacht stehen, können künftig besser geprüft werden.

Zusätzlich privat vorsorgen

Auch nach der Pflegereform bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine Teilversicherung, das heißt, sie übernimmt die durch die Pflege entstehenden Kosten immer nur anteilig. Auch in Zukunft ist es also ratsam, privat vorzusorgen, um die hohe finanzielle Belastung während der Pflege abzumildern. Dazu eignet sich beispielsweise die flexible Pflegetagegeldversicherung.

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