Pflegeversicherung zur privaten Vorsorge im Alter

Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus, um sich ausreichend im Alter abzusichern. Um die Pflegelücke zu schließen, wird eine private Pflegeversicherung benötigt. Erfahren Sie:

  • mit welchen gesetzlichen Leistungen Sie rechnen können
  • welche Pflegezusatzversicherung es gibt

Ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge

Private Altersvorsorge wird zunehmend wichtiger. Dabei gestaltet sie sich heute so vielfältig wie nie zuvor. Ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge ist die Pflegeversicherung. Über die gesetzliche Pflegeversicherung sind zwar viele Leistungen bereits abgesichert, aber meist nicht in ausreichendem Maße. Eine mehr oder weniger große Pflegelücke bleibt bestehen. Wenn Sie diese Lücke schließen möchten, können Sie den gesetzlichen Schutz um private Pflegezusatzversicherungen erweitern.

Identische Leistungen für privat und gesetzlich Versicherte

In der Pflegeversicherung erhalten privat und gesetzlich Versicherte die gleichen Leistungen. Das hängt damit zusammen, dass es einen verbindlichen gesetzlichen Leistungskatalog gibt, der für alle Anbieter gleichermaßen gilt. Aus Leistungssicht spielt es also erst einmal keine Rolle, ob Sie bei einer gesetzlichen Pflegekasse oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen Mitglied sind. Das mag auf den ersten Blick etwas ungewohnt anmuten. In der Krankenversicherung gibt es immerhin auch eine strikte Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Im Bereich der Pflege sind jedoch sowohl die Pflegekassen als auch die privaten Pflegeversicherer Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Falle der privaten Anbieter spricht man dementsprechend von der privaten Pflegepflichtversicherung, die mit der gesetzlichen Pflegeversicherung identisch ist.

Ihre Krankenkasse ist Ihre Pflegekasse

Die Pflegeversicherung ist eng verknüpft mit der Krankenversicherung. Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, übernimmt diese automatisch auch Ihre Pflegeversicherung. Sie dient also zugleich als Ihre Pflegekasse. Deshalb spricht man in dem Fall auch von der sozialen Pflegeversicherung, denn sie ist Teil des Sozialversicherungssystems. Sind Sie hingegen privat krankenversichert, liegt der Fall etwas anders. Auch hier ist es zwar so, dass privat Krankenversicherte automatisch der privaten Pflegepflichtversicherung zugeteilt werden. Doch Sie dürfen den privaten Anbieter frei wählen. Es muss also nicht zwingend das Versicherungsunternehmen sein, bei dem Sie auch krankenversichert sind.

Gesetzlicher Beitrag oder individuelle Versicherungsprämie

Da die soziale Pflegeversicherung Teil der deutschen Sozialversicherung ist, werden hier auch allgemein gültige Beiträge erhoben. Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung beträgt seit 2017 2,55 Prozent bzw. mit Kinderlosenzuschlag 2,8 Prozent. In der privaten Pflegepflichtversicherung ist der Beitrag hingegen nicht einheitlich vorgegeben. Er richtet sich nach der Pflegepolice, die Sie abschließen.

Pflegestärkungsgesetze

In den vergangenen Jahren wurden mehrere Reformen umgesetzt, um künftig eine bessere Gesundheitsversorgung im Pflegefall sicherzustellen. Seit 2017 sind alle drei Teile des Pflegestärkungsgesetzes wirksam.

Gesetzliche Leistungen nach Pflegegrad gestaffelt

Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich pflegeversichert sind: Die Leistungen der Pflegeversicherung staffeln sich nach Pflegegraden (bis 2016 Pflegestufen). Nur wenn Ihnen einer der Pflegegrade zugeteilt wird, erhalten Sie Pflegeleistungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher auch die Leistungen. Wie genau diese ausfallen, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Pflegekassen zahlen etwa ein Pflegegeld, mit dem Sie Angehörige, die Ihre Pflege übernehmen, bezahlen können. Daneben werden Pflegesachleistungen für eine Betreuung durch einen Pflegedient erstattet. Aber auch für die teil- oder vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim kommt die Versicherung auf. Darüber hinaus erhalten Versicherte Leistungen für Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern.

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ermitteln

Wie pflegebedürftig ein Mensch ist, hängt von vielen Faktoren ab. Medizinische Gutachter überprüfen, ob der Pflegebedürftige mobil ist und sich zum Beispiel selbst versorgen kann. Auch seine kommunikativen Fähigkeiten und der psychische Zustand werden eingeschätzt. Aus diesen Faktoren ergibt sich für die medizinischen Gutachter ein Gesamtbild des Pflegebedarfs. Hieraus wird dann der individuelle Pflegegrad abgeleitet. Und je höher der Pflegegrad ist, desto höher fallen auch Pflegegeld und Sachleistungen aus.

Eine finanzielle Pflegelücke bleibt

Pflege ist teuer. Meist so teuer, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Gesamtkosten zu decken. Unabhängig vom Pflegegrad, den Sie zugeteilt bekommen, wird ein Teil der Kosten durch die gesetzlichen Leistungen nicht abgedeckt. Das gilt auch für den höchsten Pflegegrad. Denn hier werden zwar hohe Zahlungen geleistet, gleichzeitig besteht aber auch ein höherer – und damit teurerer – Pflegebedarf. Eine Pflegelücke besteht in der gesetzlichen Pflegeversicherung also immer, und damit auch in der privaten Pflegepflichtversicherung.

Mit privatem Pflegezusatz Erspartes schützen

Um diese Pflegelücke im Ernstfall nicht mit den eigenen Ersparnissen schließen zu müssen, können Sie frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Im besten Fall decken Sie mit einer solchen Versicherung die noch offenen Kosten ab. Die kombinierten Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung und privater Vorsorge ermöglichen dann in der Regel eine vollständige Finanzierung der Pflege.

Tipp:

Privat Versicherte, die eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchten, können auch hier ihren Anbieter frei wählen. Nur weil Sie bei einem Versicherer Ihre Pflegepflichtversicherung haben, bedeutet das nicht, dass Sie bei diesem Anbieter auch den Zusatzschutz abschließen müssten. Sie haben also stets die freie Wahl, die Tarife zu wählen, die das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

Pflegezusatzversicherungen gibt es in drei Varianten:

  • Pflegetagegeldversicherung: Mit dieser Versicherung erhalten Sie im Pflegefall ein Tagegeld, das Sie frei nach Ihren Wünschen verwenden können, z.B. um Angehörige, die Ihre Pflege übernehmen, zu bezahlen.
  • Pflegekostenversicherung: Wie der Name schon sagt, können mit einer solchen Versicherung tatsächlich entstandene Pflegekosten abgesichert werden. Voraussetzung: Sie haben eine Rechnung.
  • Pflegerentenversicherung: Im Pflegefall zahlt der Versicherer diese Rente – auch dann, wenn die Pflegebedürftigkeit nur vorübergehend bestehen sollte.

Gesetzliche und private Leistungen kombinieren

Ob Sie nun in der privaten Pflegepflichtversicherung oder bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichert sind – die Leistungen, die Sie jeweils erhalten, decken niemals die vollständigen Pflegekosten. Damit Sie im Ernstfall die Pflegelücke nicht mit Ihren Ersparnissen schließen müssen, hilft es, bereits im Berufsleben zusätzlich vorzusorgen. So können die hohen Pflegekosten über einen langen Zeitraum auf viele kleinere Versicherungsprämien verteilt werden. Und die Pflegelücke wird nicht zum finanziellen Problem.

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