Allmählichkeitsschäden: Auch schleichende Schäden sind ein Fall für die Haftpflicht

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Wenn Mängel über einen längeren Zeitraum entstehen

Nicht jeder Schaden entsteht plötzlich und unerwartet. Manchmal dauert es Wochen, Monate oder gar Jahre, bis er ans Tageslicht kommt. Ein solches Missgeschick kann für den Verursacher jedoch genauso teuer werden wie ein Unfall. Sogenannte Allmählichkeitsschäden werden meist über die Haftpflicht abgedeckt. Daher sollten Sie sicherstellen, dass diese Leistung in Ihrem Tarif enthalten ist.

Was sind Allmählichkeitsschäden?

Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Sachschaden und kommt bei der Privathaftpflicht fast immer in Wohnräumen vor. Darunter fallen beispielsweise Beschädigungen durch Wasser, Dampf, Gas oder Ruß. Meist bemerkt der Verursacher den Mangel erst nach einiger Zeit. Der Schaden ist dann meist jedoch so groß, dass nur noch reparieren, entsorgen oder erneuern hilft. Während sich manche Fälle bereits nach wenigen Tagen oder Wochen bemerkbar machen, kann es bei anderen bis zu mehreren Jahren dauern. Eine gesetzliche Regelung, ab welchem Zeitraum ein Schaden als Allmählichkeitsschaden gilt, gibt es nicht. Die Spanne wird individuell vom Versicherer definiert. Nicht zu verwechseln sind Allmählichkeitsschäden übrigens mit normalem Verschleiß, den ein Mieter allein durch die Nutzung des Mobiliars an der gemieteten Immobilie verursacht.

Tipp:

In unserem Vergleich sind Allmählichkeitsschäden als eigener Baustein unter Zusatzleistungen zu finden. Hier sehen Sie nicht nur, ob die Leistung im entsprechenden Haftpflichtvertrag inklusive ist, sondern auch bis zu welcher Deckungssumme die Versicherung den Schaden bezahlt.

Typische Fälle für einen Allmählichkeitsschaden:

  • Auswirkungen von Feuchtigkeit, hohe bzw. niedrige Temperatur, Staub, Ruß, Öle, Gas, Dampf, Naturelemente
  • Typische Vorkommnisse: Dach, Wand, Fußboden, Wasser- oder Stromleitungen

Beispiele aus dem Alltag:

  • Hinter einem Schrank im Bad sammelt sich Wasser. Es kommt zu Schimmelbildung an der Wand.
  • Sie beschädigen eine Wasserleitung in der Küche, ohne es zu bemerken. Wasser fließt unter dem Laminat aus, das sich daraufhin wellt.
  • Aus Ihrem Kamin tritt Ruß aus und beschmutzt die Wand des Mietshauses nebenan.

Wann Sie Allmählichkeit auf jeden Fall in die Versicherung aufnehmen sollten

Es gibt gute Gründe dafür, Allmählichkeitsschäden in Ihre Haftpflicht aufzunehmen. Zwei davon sind besonders wichtig:

1. Sie sind als Mieter geschützt

Es ist sehr sinnvoll, Allmählichkeitsschäden in Ihren Haftpflichtversicherungsvertrag aufzunehmen, wenn Sie Mieter sind. Nicht immer ist die Leistung automatisch enthalten. Achten Sie daher bei Ihrem bestehenden oder zukünftigen Vertrag darauf, dass schleichende Schäden mitversichert sind. Auch wenn mancher Schaden zunächst harmlos erscheint, kann er Sie doch teuer zu stehen kommen. Die Deckungssumme ist hier ebenso ausschlaggebend wie bei anderen Schäden und muss entsprechend hoch genug sein.

Tipp:

Allmählichkeitsschäden werden in der Regel als gesonderte Leistung im Vertrag aufgelistet. Da sie meist Mietsachen betreffen, können sie auch der Leistung Mietsachschäden zugeordnet sein.

2. Sie wollen rechtlich auf der sicheren Seite sein

Besonders bei schleichenden Mängeln in Mietwohnungen ist es oft schwer, den Verursacher zweifelsfrei zu benennen. Schließlich können auch Vormieter dazu beigetragen haben, dass ein Schaden entsteht. In diesem Fall schützt Sie Ihre Haftpflicht auch vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Denn eine Haftpflicht enthält immer auch einen passiven Rechtsschutz. Die Versicherung prüft dann, ob die Schadensersatzansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind.

Fahrlässig oder nicht?

Nicht immer kann zweifelsfrei geklärt werden, ob ein Allmählichkeitsschaden wirklich durch Fahrlässigkeit verursacht wurde – und diese ist Voraussetzung für eine Schadenersatzleistung. Der Gesetzgeber unterscheidet zudem zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Auch wenn die Grenzen hier verschwimmen, handelt es sich bei grober Fahrlässigkeit um Schäden, die für den Verursacher absehbar sind, jedoch in Kauf genommen werden. Manche Versicherungen zahlen bei grober Fahrlässigkeit nicht die komplette Entschädigungssumme aus. Da es gerade bei schleichenden Schäden schwer ist, die Ursache zweifelsfrei nachzuverfolgen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt.

Tipp:

Alte Verträge überprüfen

Sie haben schon länger dieselbe Haftpflicht? Dann lohnt sich ein Blick in die AGB Ihres Vertrags. Gerade alte Policen haben Allmählichkeitsschäden oftmals nicht im Versicherungsumfang, da die Leistung bis vor zehn Jahren noch komplett ausgeschlossen war. Ein Haftpflichtwechsel lohnt sich hier besonders!

Sonderfälle für Vermieter, Immobilienbesitzer und Betriebe

Sie bewohnen ein Eigenheim oder vermieten es? Auch dann sollten Sie sich für schleichende Schäden finanziell absichern. Hier greift jedoch nicht die Haftpflicht, die nur bei Schäden am Eigentum anderer Personen einspringt, sondern die Wohngebäudeversicherung. Auch hier gilt: Der Baustein Allmählichkeit muss in der Police explizit enthalten sein. Zusätzlich kann sich auch eine Gebäudehaftpflicht bei selbstbewohnten Immobilien bzw. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Vermietertätigkeiten anbieten. Hier ist ein passiver Rechtsschutz inklusive, falls Sie für schleichende Schäden verantwortlich gemacht werden oder Schadensverursacher keine eigene Haftpflicht hat.

Im betrieblichen Bereich ist eine gesonderte Betriebshaftpflicht nötig, um sich gegen Allmählichkeitsschäden abzusichern. Vor allem für handwerkliche Betriebe lohnt sich diese Haftpflichtleistung, da sie hier typischerweise am häufigsten auftreten können. Zudem können Sie sich dadurch auch gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche absichern.

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